Frage zur Künstlersozialkasse

Ja, aber erfährt man, wenn sie es prüfen? Und wo liegen die Toleranzgrenzen?
 
Nee, aber unter 4500,- €uronen (Mindes Satz ) im Jahr könnte es schon mal mal zur Überprüfung kommen.
 
Klar gibt es Mitglieder-Prüfungen, angeblich willkürliche Stichproben unter 5%. Dann werden die Steuerbescheide der letzten Jahre angefordert und wenn du im Durchschnitt mit deinen Prognose zum voraussichtlichen Jahreseinkommen weit unter deinem realen Einkommen liegst, gibts was auf die Mütze. Für die nächste Zeit wird dann von der KSK ein voraussichtlichen Jahreseinkommen festgelegt. Und ein weitere Prüfung wir auch gleich angedroht.
Ich frage mich aber trotzdem wieso manch von uns geprüft werden und andere nie. An willkürliche Stichproben glaube ich jedenfalls nicht.
Und die Prüfung "Überprüfung der Vorraussetzung Ihrer Versicherungspflicht" läuft gleich mit ab.
 
Nee, aber unter 4500,- €uronen (Mindes Satz ) im Jahr könnte es schon mal mal zur Überprüfung kommen.

Das denke ich auch, wenn die Prognose zu tief ist wird bestimmt geprüft.
Dann stellt sich die Frage, was sollen die verschiedene Berufsgruppen mindestens verdienen.
 
Ich hatte mal eine Überprüfung und dachte „oh, ich habe ja recht gut vorher geschätzt” Trotzdem bekam ich ein automatisiertes Schreiben „Sie liegen zum Teil erheblich daneben...” Ich habe darauf angerufen und gesagt „ich weiss nie im Dezember des Vorjahres, wieviel Arbeit ich haben werde und ob überhaupt etc..“ Ich kann also immer nur schätzen ins Blaue. Was kann ich überhaupt besser machen? Ich bekam dann den Tip „schauen sie im Dezember einfach in die _letzten_ 5 Steuerbescheide „zu versteuerndes Einkommen“ und rechnen sie den Durchschnitt aus. Dann kommen sie zu einem recht genauen Wert, den Sie einfach als Schätzung für das nächste Jahr eintragen und der auch einer Überprüfung standhalten wird. So handhabe ich es jetzt seitdem.
 
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Ich schließe mich auch mal der Frage von greenhornmac an: Hat schon jemand eine 2. Prüfung gehabt oder davon gehört?
 
Ja, aber erfährt man, wenn sie es prüfen? Und wo liegen die Toleranzgrenzen?
Steht auf der Seite der KSK. Ankündigung einen Monat vorher ist die Regel, Mindestfrist sind 14 Tage. Geprüft wird, wenn "Anhaltspunkte" vorliegen.
 
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Ich denke, hier ist alles erklärt:
.................................................
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
§ 3 Zeitpunkt

(1) Die Künstlersozialkasse bestimmt den Zeitpunkt der Prüfung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung; dabei bestimmt sie bei der Prüfung der Versicherten den Zeitpunkt nach Maßgabe des Absatzes 2.
(2) Die Prüfung der Versicherten soll erfolgen, wenn
1.
der Künstlersozialkasse Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Angaben der Versicherten über ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit, ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen oder andere für die Durchführung der Versicherung maßgebliche Tatsachen unzutreffend sein können, oder
2.
der Künstlersozialkasse Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß Versicherte über ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit oder andere für die Durchführung der Versicherung maßgebliche Tatsachen Angaben nicht gemacht haben, oder
3.
Versicherte in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Meldung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 des Künstlersozialversicherungsgesetzes nicht abgegeben haben.
Im übrigen erfolgen Prüfungen von Versicherten im Einzelfall nach dem Ermessen der Künstlersozialkasse.
(3) Der Abstand zwischen zwei Prüfungen soll mindestens vier Jahre betragen. Dieser Zeitraum kann unterschritten werden, wenn besondere Gründe bei den zu Prüfenden eine vorzeitige Prüfung gerechtfertigt erscheinen lassen.
 
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... Versicherte in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Meldung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 des Künstlersozialversicherungsgesetzes nicht abgegeben haben.

Hmmm ... nach meiner Erfahrung ist man da längst aus der KSK geflogen.

Ich hatte mal nicht abgegeben, dann 2 Aufforderungen nicht beachtet, dann war ich schriftlich
gekündigt, konnte das aber mit einem Anruf und einem schnellem Fax nochmal hinbiegen.
 
Ich hatte mal nicht abgegeben, dann 2 Aufforderungen nicht beachtet, dann war ich schriftlich gekündigt, konnte das aber mit einem Anruf und einem schnellem Fax nochmal hinbiegen.
Bei mir dasselbe.

Ich habe den Eindruck, die KSK ist bei den Altkunden kulant. Das sind diejenigen, wegen denen es sie überhaupt gibt. Seit immer mehr beruflich freischwebende Kreative versuchen, in die KSK zu kommen, und die Verwerterseite gleichzeitig nicht das zahlt, was sie eigentlich müsste, ist die KSK in einer finanziellen Schieflage. Der Beitragssatz drohte auf über 5,2% zu steigen.

Das versucht sie mit verstärkten Kontrollen bei den Verdächtigen zumindest teilweise wettzumachen. Damit beauftragt ist die Deutsche Rentenversicherung, und die hatte die über Jahre zu lasch gehandhabt. Seit 2014 werden sie wieder verstärkt. Die KSK führt auch eigene "anlassbezogene" Kontrollen durch. Ziel sind aber eher die Verwerter, von denen viele die Abgaben schlicht viele Jahre lang nicht gezahlt haben und jetzt versuchen, sie trickreich zu umgehen.
 
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Die Verwerter (damit meinst Du unsere Kunden)-Prüfung kann auch für uns Mitglieder/Creative unangenehm sein. Wir kennen das ja "Sind sie in der KSK? Grrrrrrrr!" Zu erklären, dass es mit der eigenen Mitgliedschaft nicht mal was zu tun hat, hilft in aller Regel auch nicht. Die einzigen Kunden die es nach meiner Erfahrung fast nicht interessiert sind die großen, die ohnehin mehrere creative Parts (Fotografen, Werbeagenturen, Illustratoren, Web-Designer ...) beschäftigen.
Die Mitglieder Prüfung selbst ist ja wieder eine anderes "Pferd". Da würde mich schon interessieren weshalb man geprüft wird. Zufallsprinzip hab ich mal gelesen, aber .... ?
 
Die Verwerter (damit meinst Du unsere Kunden)-Prüfung kann auch für uns Mitglieder/Creative unangenehm sein. Wir kennen das ja "Sind sie in der KSK? Grrrrrrrr!" Zu erklären, dass es mit der eigenen Mitgliedschaft nicht mal was zu tun hat, hilft in aller Regel auch nicht.
Das ist dann auch die Sorte Verwerter ("Kunden"), die den Urhebern nahelegen, doch bitte eine Rechnung über gewerbliche Dienstleistung zu schreiben, damit sie den KSK-Anteil nicht zahlen müssen. Früher konnten sie die KSK problemlos und folgenlos ignorieren. Als dann vermehrt Prüfungen stattfanden und einige Agenturen erhebliche Nachzahlungen leisten mussten, kamen prompt massive Forderungen von der Verwerterseite, die KSK abzuschaffen.

Da würde mich schon interessieren weshalb man geprüft wird. Zufallsprinzip hab ich mal gelesen, aber .... ?
Ich vermute, dass sie ähnlich verfahren wie das Finanzamt. Die checken die Steuererklärungen automatisch auf Plausibilität und schauen sich die erst genauer an, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass da getrickst werden könnte. Ein Teil der Aussenprüfungen wird ausgelost, damit alle Branchen mal drankommen.

Wenn die KSK beispielsweise stark schwankende Angaben feststellt, kann sie bei den Finanzämtern um Auskunft über den Versicherten bitten. Steuerbescheide und andere weitreichende Auskünfte über die Person dürfen die nicht rausgeben (Steuergeheimnis), aber sie müssen Auskunft geben über die "Verhältnisse" eines Versicherten, die "für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich sind".

Abgesehen davon halte ich persönlich es auch für problematisch, der KSK ein zu niedriges Einkommen zu melden. Denn danach werden auch die Zahlungen der Krankenkassen im Krankheitsfall, also bei Arbeitsunfähigkeit, bemessen. Wenn jemand davon betroffen ist, muss er ja trotzdem weiterhin seine betrieblichen Ausgaben für Werkstatt/Atelier/Studio zahlen und sich was zu essen kaufen.
 
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Das ist dann auch die Sorte Verwerter ("Kunden"), die den Urhebern nahelegen, doch bitte eine Rechnung über gewerbliche Dienstleistung zu schreiben, damit sie den KSK-Anteil nicht zahlen müssen.
Stimmt, ich wurde in der Vergangenheit zweimal vom Kunden (Agentur) angeschrieben eine "Neue Rechnung" für zuvor geleistete Designleistung als Reinzeichnung zu deklarieren.
 
Hallo in die Runde,

ich bin bei meiner Recherche über die Aufnahme in die KSK hier gelandet. Ich habe mehrere Tätigkeiten, von der publizistische den größten Teil ausmacht. Nun soll ich Angaben dazu machen wie viel Prozent jede Tätigkeit einnimmt. Gibt es dazu eine bestimmte Regelung oder reicht es aus, wenn die Publizistik mehr als 50% ausmacht?

Vielen Dank im Voraus
 
Bin mir nicht sicher, aber ich würde das Tätigkeitsfeld angeben in dem ich am meisten mache und wo es die besten Belege vorlegen kann.
 
wie viel Prozent jede Tätigkeit einnimmt. Gibt es dazu eine bestimmte Regelung oder reicht es aus, wenn die Publizistik mehr als 50% ausmacht?
Bei Prozentrechnung gilt ja immer die Frage was der Grundwert und die Bezugsgröße ist. Beispielsweise ob es zeitlich oder monetär gesehen ist. Beispielsweise ob es Anteil an der Gesamtarbeitszeit (zeitlich) oder Gesamtanteil am Umsatz (monetär) ist.
 
Ich habe alle offengelegt, aber bin bei über 70% für die publizistische Tätigkeit, habe aber Angst, dass das evtl nicht ausreicht und die KSK mich eilt ablehnt. Die sind ja mitunter recht rigoros.
 
Bei Prozentrechnung gilt ja immer die Frage was der Grundwert und die Bezugsgröße ist. Beispielsweise ob es zeitlich oder monetär gesehen ist. Beispielsweise ob es Anteil an der Gesamtarbeitszeit (zeitlich) oder Gesamtanteil am Umsatz (monetär) ist.
es geht um den Umsatz
 
Edit - zu spät
 
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