Für einen Neukunden kümmere ich mich nun fast ausschließlich um die Pflege eines recht großen Datenbestandes, Satzarbeiten und Druckvorlagenherstellung.
Wird mich das einholen, wenn das zu sehr ins Gewicht fällt?
Allenfalls könnte es passieren, dass ihr (der Kunde und du) von u.a. der deutschen Rentenkasse/Finanzamt geprüft werden könntet –
wenn dieses Verhältnis länger und kontinuierlich laufen sollte. Besonders wenn deine Rechnungen dafür immer ähnlich bis gleich ausfallen sollten.
Es wäre so möglich dann irgendwann eine Prüfung auf ein mögliches Angestelltenverhältnis bzw. "mögliche nicht geleistete Sozialabgaben dafür" geprüft werden.
Wäre für deinen Kunden unangenehmer als für dich als Freiberufler – du musst aber recht sehr seltsame Fragebögen ausfüllen, die absolut nichts mit einer Freiberuflichkeit zu tun haben.
U.a. musst du belegen, dass du dort nicht vor Ort sitzt, nicht doch eine Stechuhr bedienst, kein Urlaubsgeld bekommst oder sie dir dein Arbeitswerkzeug kaufen und solch' Kram.
Achso, und "Datenbestandes, Satzarbeiten und Druckvorlagenherstellung" fallen ja durchaus in die KSK anerkannte Kategorie B9 von Grafik Design.
Davon ausgegehend, dass von Reinzeichnungen auch mal Layouts bzw. kreative Entscheidungen vorrausgingen.
Soll heißen, dass die KSK hierbei eher nicht das Problem sein würde, als die Rentenkasse.
Du kannst aber in Erfahrung bringen, ob dein Kunde bereits eine prozentuale KSK-Abgabe zahlt, dann sollte soweit alles im Lot sein
und auch dann sollte die Rentenkasse "beruhigt" sein.