Gesellschaft Der Macuser-Bar Politik Thread ...

Braucht die Macuser-Bar einen Politik Thread?

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Hast du da ein paar Links? Ich finde da nichts, vielleicht benutze ich nicht die richtigen Suchworte.
Zu faul zum Suchen? Mit
Bundesverfassungsgericht Fraktionszwang
findet man einige Hits bei startpage oder Google oder wo auch immer...
 
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Dann ist Spoege dir eine Antwort schuldig:)
Mdiehl verlangt von mir einen Post als Beleg für eine Aussage, die ich vor Tagen gemacht habe, hat aber unglücklicherweise den Urheber des Posts auf der Ignoreliste – verdammt, der Post ist unsichtbar!
Und du verlangst nun, dass ich für mdiehl den Text rauszukopiere, weil er den sonst nicht lesen könne, oder wie?:klopfer:

Ralle, allmählich weiß ich wirklich nicht mehr, was ich von dir halten soll.
Das toppt sogar noch deine Empörung über Merkels abscheuliche Gäste, die Omas vergewaltigen. Und mdiehl stimmt natürlich in das Gequengel ein …

Wir wär's, wenn du das für mdiehl erledigt? Dann hättet ihr diesen staubigen Vorgang endlich abgehakt und könntet euch wieder an politischen Themen widmen.:thumbsup:
 
Mdiehl verlangt von mir einen Post als Beleg für eine Aussage, die ich vor Tagen gemacht habe,
mdiel ignoriert Cosmic, bald weis ich nicht mehr was ich von dir halten soll
Habe ich irgendwann abscheuliche Gäste gesagt:noplan:
 
Zu faul zum Suchen? Mit
Bundesverfassungsgericht Fraktionszwang
findet man einige Hits bei startpage oder Google oder wo auch immer...
Du Witzbold, was meinst du, was ich gemacht habe? Da findet man jede Menge Zeitungsartikel und Blogs von Juristen, aber die Urteile selber habe ich da nicht gefunden.
 
Alles eine Frage des (geographischen) Standpunktes. Von Hamburg aus gesehen ist alles südlich der Elbe Süddeutschland.
Von uns aus gesehen sind alle nördlich des Mains Preussn. Von Oberbayern aus gesehen alle oberhalb der Donau. :noplan:
 
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Und mdiehl stimmt natürlich in das Gequengel ein …
Hast Du Wahrnehmungsstörungen? Ich habe Ralle sogar gebremst weil ich von Dir nichts erwarte. Wo soll ich daher gequengelt haben? Du bist echt drollig...
 
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Mdiehl verlangt von mir einen Post als Beleg für eine Aussage, die ich vor Tagen gemacht habe, hat aber unglücklicherweise den Urheber des Posts auf der Ignoreliste – verdammt, der Post ist unsichtbar!
Natürlich ist Dein Post nicht unsichtbar. Du hast echt keine Ahnung :) Aber durch den verloren gegangenen Kontext ist er so sinnfrei wie fast alle Deiner Posts. Daher ist es mir nicht aufgefallen :)
 
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Natürlich ist Dein Post nicht unsichtbar. Du hast echt keine Ahnung :) Aber durch den verloren gegangenen Kontext ist er so sinnfrei wie fast alle diener Posts. Daher ist es mir nicht aufgefallen :)
Dann einige dich am besten mit Ralle, wie ihr den unsichtbaren Post von Comic sichtbar macht. Cosmic von deiner Ignore-List nehmen vielleicht? Wenn das nicht geht: Ralle kann gut Copy&Paste.
Ich wäre allerdings dafür, dass du mich wieder ignorierst. Damit wäre allen am meisten geholfen. :teeth:
 
Ich habe Ralle sogar gebremst weil ich von Dir nichts erwarte. Wo soll ich daher gequengelt haben? Du bist echt drollig...
Das kann ich bestätigen, vielleicht erkennt es Spoege nun.
Er kam ja auch schon wieder mit absurden Vergleichen.
 
Du Witzbold, was meinst du, was ich gemacht habe? Da findet man jede Menge Zeitungsartikel und Blogs von Juristen, aber die Urteile selber habe ich da nicht gefunden.
Also bei mir (startpage) ist der 2. Hit dieser hier:
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2004/12/es20041208_2bve000302.html

Ich zitiere aus dem Dokument:

51

c) Der fraktionsgebundene Abgeordnete bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen seinem freien und gleichen Mandat und seiner Einordnung in die Fraktion.

52

Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion im Bund und in den Ländern ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt: Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann. Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 <220>) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 <219 f.>). Sie nehmen im parlamentarischen Raum Koordinierungsaufgaben wahr, bündeln die Vielfalt der Meinungen zur politischen Stimme, wählen aus und spitzen Themen als politisch entscheidbar zu. Diese Aufgaben sind angesichts der Vielzahl und Vielschichtigkeit der im Parlament zu behandelnden Regelungsbedürfnisse für die parlamentarische Arbeit unabdingbar. Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung anderer Abgeordneter. Das freie Mandat und die Gleichheit der Abgeordneten werden deshalb durch die Anforderungen der in Fraktionen organisierten parlamentarischen Arbeit mit geprägt, ohne jedoch den Grundsatz der Gleichheit und Freiheit des Mandats zu verdrängen.

53

Im organisatorischen Zusammenschluss - hier zu Fraktionen - geht die Freiheit und Gleichheit des Abgeordneten nicht verloren. Sie bleibt innerhalb der Fraktion bei Abstimmungen und bei einzelnen Abweichungen von der Fraktionsdisziplin erhalten und setzt sich zudem im außengerichteten Anspruch der Fraktion auf proportionale Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung fort. § 12 GOBT konkretisiert deshalb das, was aus Art. 38 Abs. 1 GG an Freiheit und Gleichheit des Mandats gefordert ist.

54

Die Regelung soll sicherstellen, dass der Parlamentsausschuss die Zusammensetzung des Plenums in seiner konkreten, durch die Fraktionen geprägten organisatorischen Gestalt verkleinernd abbildet (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit). Sie ermöglicht eine gleichheitsgerechte Aufgabenerfüllung durch die Ausschüsse. Wenn der Bundestag seine fachliche Arbeit durch Ausschüsse wahrnimmt, muss demnach der gleiche Anteil jedes Abgeordneten an der Repräsentanz des Volkes auch bei verkleinerten Gremien gewahrt werden, sofern diese wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 <222>).

Man erkennt daher auch durch die Begründung noch weitere Argumente.

ja, es ist viel Text, aber wenn man sucht findet man auch
 
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"Neue absurde Details um Maaßen-Personalie – SPD-Chefin Nahles unter Druck"
https://www.bz-berlin.de/deutschland/fliegt-nahles-der-maassen-deal-um-die-ohren
Unglaublich, dass die SPD diesen Deal mitgemacht hat. Die Partei wird diejenige sein, die den grössten Schaden von dieser Kungelei davon hat. Maaßen bekommt noch mehr Geld und Einfluß auf die innere Sicherheit. Seehofer hat nicht nur sein Gesicht gewahrt, sondern auch noch Profit aus der Sache geschlagen. Und Merkel dokumentiert, wie schwach sie als Führerin ist.

Die AfD kann triumphieren: Wieder ein Beweis, wie verkommen die schwarzrote Koalition ist – es geht ihr nur um Machterhalt.
Und damit hätte sie sogar recht.

Ich denke, allmählich werden Neuwahlen unausweichlich.
 
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