stonefred
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https://orf.at/stories/3299849/KommAustria: Wegscheider verstieß gegen Objektivitätsgebot
Das Objektivitätsgebot wurde im Rahmen von im November und Dezember 2021 ausgestrahlten Sendungen verletzt. Dabei behauptete Wegscheider fälschlicherweise etwa, dass man keine Ahnung habe, wie und ob die CoV-Impfung wirke, oder dass das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung finde.
Die KommAustria stellte fest, dass es sich um keine schwerwiegenden Rechtsverletzungen handle. Servus TV muss nun binnen sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von „Der Wegscheider“ die Entscheidung verlesen und per Einblendung eines Texts kundtun. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Es kann binnen vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.