Formal: Es gibt einen Promotionsausschuss.
Aber das meinst du sicher nicht; es war wohl eher eine rhetorische Frage deinerseits.
Wenn sich im schriftlichen Teil der Zweitprüfer dem Erstprüfer (alias Doktorelter) erstmal angeschlossen hat, kann da wohl kaum noch was kommen. Wer will zweitprüfend, ggf. noch dazu aus einem anderen Fachsegment, Collegibus noch an den Karren fahren, wenn’s nicht wirklich absolut offensichtliche Klöpse sind, die, hätte es sie gegeben, auch erstprüfend aufgefallen wären.
Und in der Mündlichen (oder dem Rigorosum) dürften der Von-und-zu oder die Giffey kaum über ihren eigenen Wissenstand stolpern, wenn denn der schriftliche Teil von ihm und ihr selbst getippt war – und nicht etwa geistgeschrieben ist, wo sein kann, dass der und die Beprüfte noch gefahrlaufen könnte, die »eigene« Arbeit nicht verstanden zu haben, und dadurch aufflöge.