Nun ja, Spanien zb. heißt in diesem Jahr „Genesenen und vollständig Geeimpfte“ willkommen.
Ich sehe nicht ein, warum ich als Teilgeeimpfter denselben Aufwand haben soll wie ein nicht geimpfter. Astra bietet nach der ersten Impfung einen Schutz von knapp 64 %, das
ist in etwa genauso hoch wie dieser einmal Impf-Stoff von Johnson der es auf gut 66% Schutz bringen soll.
Na, was du einsiehst ist den Spaniern halt relativ egal. Teilgeimpft ist eben nicht vollständig geimpft, Punkt.
Dem ADAC nach genügt aber ein negativer Test.
Allerdings gelten, meine ich, einige Regionen in Spanien noch als Risikogebiete. Will man sich das wirklich antun?
NATIONALE REGELUNGEN
Die Einreise aus EU-Ländern, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Andorra und Gibraltar ist ohne Einschränkungen erlaubt. Erforderlich sind:
1. Online-Registrierung
Flug- und Seereisende müssen frühestens 48 Stunden vor der Einreise ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- online im Spain Travel Health Portal (SpTH) im Link unten, der erhaltene QR-Code ist bei der Einreise vozulegen, und
- über die kostenlose SpTH-App.
In Ausnahmefällen kann auch ein Papier-Formular im Link unten ausgefüllt werden, das bei der Einreise erhältlich ist.
2. Test oder Impfung oder Genesung
Bei Einreise aus Deutschland (und anderen Risikogebieten gemäß dem Link unten)
Für Personen ab 6 Jahren
Bei Einreise auf dem Land-, Luft- und Seeweg
Nachweis digital oder in Papierform.
Der Nachweis muss im Spain Travel Health-Portals (SpTH) oder in der SpTH-App bestätigt werden.
TEST
Anerkannt werden ein negativer RT-PCR-Test, RT-LAMP-Test, TMA-Test oder Antigen-Schnelltest. Er darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Der Nachweis muss die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses enthalten.
IMPFUNG
Anerkannt wird eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur EMA zugelassenen Impfstoff. Die letzte Dosis muss mindestens 14 Tage und darf höchstens ein Jahr vor der Einreise verabreicht worden sein.
GENESUNG
Anerkannt wird eine Genesungsbescheinigung, die mindestens 11 Tage nach einem positiven PCR-, LAMP oder TMA-Test ausgestellt wurde. Die Genesungsbescheinigung gilt maximal 180 Tage nach der Testabnahme. Die Genesungsbescheinigung muss u.a. die Art des Tests und das Datum der Testabnahme enthalten.
3. Gesundheitskontrolle
Bei der Einreise kann stichprobenartig eine Temperaturmessung, visuelle Kontrolle und ein weiterer Covid-19-Test durchgeführt werden. Bei über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten folgen weitere Untersuchungen.