nonpareille8
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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Eilantrag einer Solo-Selbstständigen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro abgelehnt.
Die Beihilfen aus dem Programm "Soforthilfe NRW 2020" könne im Eilverfahren nicht gewährt werden, wenn die Unternehmerin sich statt auf die Existenzgefährdung
des Unternehmens auf die private Existenzgefährdung berufe (Beschl. v. 08.05.2020, Az. 16 L 787/20).
https://www.lto.de/recht/nachrichte...ststaendige-gefaehrdung-existenz-unternehmen/
Die Beihilfen aus dem Programm "Soforthilfe NRW 2020" könne im Eilverfahren nicht gewährt werden, wenn die Unternehmerin sich statt auf die Existenzgefährdung
des Unternehmens auf die private Existenzgefährdung berufe (Beschl. v. 08.05.2020, Az. 16 L 787/20).
https://www.lto.de/recht/nachrichte...ststaendige-gefaehrdung-existenz-unternehmen/