Auch Selbstständige sollen in der Coronakrise Hilfen bekommen.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Eilantrag einer Solo-Selbstständigen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro abgelehnt.
Die Beihilfen aus dem Programm "Soforthilfe NRW 2020" könne im Eilverfahren nicht gewährt werden, wenn die Unternehmerin sich statt auf die Existenzgefährdung
des Unternehmens auf die private Existenzgefährdung berufe (Beschl. v. 08.05.2020, Az. 16 L 787/20).

https://www.lto.de/recht/nachrichte...ststaendige-gefaehrdung-existenz-unternehmen/
 
Da hatte sie auch schlecht begründet, oder einen schlechten Anwalt gehabt.
Es geht doch von Anfang an immer nur um die Unterstützung von Kleinunternehmen und das Abfangen der Kosten der Unternehmen,
und keinesfalls um eine Unterstützung für den privaten Bereich.
 
Da hatte sie auch schlecht begründet, oder einen schlechten Anwalt gehabt.
Es geht doch von Anfang an immer nur um die Unterstützung von Kleinunternehmen und das Abfangen der Kosten der Unternehmen,
und keinesfalls um eine Unterstützung für den privaten Bereich.

Manche Kleinstunternehmer können das kaum unterscheiden, für die sind Betriebsgewinn, Dividende und Geschäftsführergehalt quasi dasselbe und das private Einkommen hängt direkt und ausschließlich am Cash-flow der gewerblichen Tätigkeit. Das Einkommen ist da manchmal kaum zwanzig Prozent höher, als wenn die ihr eigener leitender Angestellter wären. Ist zwar nicht besonders professionell, aber so läuft das doch in der Praxis und viele haben wirklich nur den einen Einkommensstrang ohne große Reserven, da kann man das schon mal verwechseln. Ein durchschnittlicher Steuerberater sollte den kaufmännischen Teil der Begründung aber auch ohne betriebswirtschaftliche Expertise durchaus so hinbekommen, dass der Antrag trotzdem durchgeht.
 
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Das steht ausser Frage.
Nur kann man die Kosten ganz einfach unterscheiden. was ist private Miete, was ist gewerbliche Pacht, was sind Kosten für Ernaährung, was sind Kosten für Büromaterial, etc. Diese Dame hat im Prozess jedoch angeführt.

Diese Dame hat - ich zitiere:
..begehrte die Auszahlung, weil ohne die Zahlung ihre private Existenz bedroht sei. Da sie keine Einnahmen mehr aus ihrer selbständigen Tätigkeit habe, benötige sie die Beihilfe zur Deckung der Miete für ihre Privatwohnung, ihrer Krankenversicherungsbeiträge und sonstiger Lebensunterhaltskosten.

wenn Sie angeführt hätte dass Sie ihr Unternehmen nicht erhalten könnte,
da Sie die Kosten für Pacht, Versicherungen, Strom, Internet, etc. des Unternehmens nicht mehr bezahlen könnte
hätte sie sehr wahrscheinlich das Geld bekommen. So sagten die Richter jedenfalls in der Begründung.

Das das bei Kleinunternehmer in Endeffekt teilweise eine Kasse ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
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wenn Sie angeführt hätte dass Sie ihr Unternehmen nicht erhalten könnte,
da Sie die Kosten für Pacht, Versicherungen, Strom, Internet, etc. des Unternehmens nicht mehr bezahlen könnte
hätte sie sehr wahrscheinlich das Geld bekommen. So sagten die Richter jedenfalls in der Begründung
Wenn die frau in ihren privaträumen arbeitet, zieht die begründung so nicht - wie ich das verstehe. Der kniff geht so: Die einkünfte aus der soloselbstständigkeit zahle ich mir selbst als gehalt. Dann sind das betriebsausgaben. Da hätte der anwalt der dame leicht drauf kommen können.
Guck doch noch mal genauer. Für Hamburg ist tatsächlich der antragsteller gleichzeitig ein mitarbeiter mit gehalt. Das steht etwas versteckt in einem extra-pdf: https://www.ifbhh.de/api/services/attachments/FAQ_Hilfestellungen_zum_Ausfüllen_des_Antrags.pdf?id=504/822/7d937f20a4.pdf
Anhang anzeigen 287987
Jetzt, um 12:45 uhr, ist der link zum antrag immer noch nicht online.
 
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Wenn die frau in ihren privaträumen arbeitet, zieht die begründung so nicht - wie ich das verstehe. Der kniff geht so: Die einkünfte aus der soloselbstständigkeit zahle ich mir selbst als gehalt. Dann sind das betriebsausgaben. Da hätte der anwalt der dame leicht drauf kommen können.
Die Voraussetzung dafür wäre aber meiner Kenntnis nach, dass das Unternehmen eine GmbH, UG o.ä. ist. Sonst ist das Gehalt keine Betriebsausgabe sondern eine Privatentnahme.
 
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Da hatte sie auch schlecht begründet, oder einen schlechten Anwalt gehabt.
Es geht doch von Anfang an immer nur um die Unterstützung von Kleinunternehmen und das Abfangen der Kosten der Unternehmen,
und keinesfalls um eine Unterstützung für den privaten Bereich.
Und das ist ein entscheidender Konstruktionsfehler der Hilfen. In Bayern ist das für einige Berufsgruppen noch etwas unschöner: Da hat man selbständigen Kulturschaffenden zunächst gesagt, sie sollen die Soforthilfen beantragen. Die Anträge wurden natürlich reihenweise abgelehnt. In Berufen, in denen man von Auftritten oder von verkaufter Arbeitszeit lebt, hat man kaum geschäftliche Kosten. Dann kam die vollmundig angekündigte Hilfe für Kulturschaffende. "Schönheitsfehler": Wer zuvor die Soforthilfen beantragt hat, ist - unabhängig vom Erfolg des Antrags - nicht antragsberechtigt.
Ich kenne Leute, die gerade bei vollen Auftragsbüchern am Rande des Bankrotts stehen.
Der Hinweis eines bayerischen Politikers (ich hab vergessen, wer das war) in einer Radiosendung, man könne ja auch Harz4 beantragen, klingt da schon richtig böse. Das bedeutet nämlich, dass man erst einmal seien Altersvorsorge auflöst und Wohneigentum versilbert.
 
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Kultur ist kein Sahnehäubchen, sondern die Hefe im Teig, die gesellschaftlich notwendige Prozesse in Gang setzt und gegen die Verflachung des geistigen Lebens arbeitet.

Die Sahnehäubchen bekommen alle Unterstützung, die Hefe halt nicht. :noplan:
Hauptsache fliegen und Autos kaufen…Konsuuuum…
 
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In Bayern ist das für einige Berufsgruppen noch etwas unschöner: Da hat man selbständigen Kulturschaffenden zunächst gesagt, sie sollen die Soforthilfen beantragen.
Das ist reiner Populismus eines Herrn Söder. Pure Verarsche.
 
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Die Voraussetzung dafür wäre aber meiner Kenntnis nach, dass das Unternehmen eine GmbH, UG o.ä. ist. Sonst ist das Gehalt keine Betriebsausgabe sondern eine Privatentnahme.

Das ist aber ziemlich egal, denn Löhne und Gehälter gehören ohnehin nicht zu denjenigen Betriebsausgaben, die im Rahmen der Soforthilfeanträge geltend gemacht werden können. Dafür gibt es insbesondere Kurzarbeitergeld.
 
Danke @nonpareille8 , der Bericht beschreibt die Problematik sehr treffend.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, wieviele Insolvenzen Ende September gemeldet werden und gleichzeitig möglicherweise die zweite Welle anrollt. Das ist alles extrem dramatisch. Und werden die, die es bis jetzt geschafft haben, eine zweite Welle packen? Dann gibt es sicherlich keine Corona-Hilfe mehr und kann dann noch irgendetwas wirklich gerettet werden?

OT: Bei einem der Kommentare unter dem Bericht stand, daß die Lufthansa die Steuern auf Malta zahlt. Stimmt das? Das wäre ja auch völlig daneben. :rolleyes:
 
OT: Bei einem der Kommentare unter dem Bericht stand, daß die Lufthansa die Steuern auf Malta zahlt. Stimmt das? Das wäre ja auch völlig daneben. :rolleyes:

Ja das ist so und üblich, die haben da halt einen Briefkasten über den höhere Umsätze laufen. Für alles andere würde der Aufsichtsrat den Vorstand auch irgendwann auf den Topf setzen, natürlich zahlen die nicht mehr Steuern als sie nach Ausschöpfung kreativer Möglichkeiten müssen. Der Gesetzgeber in DE könnte das auch anders regeln und dafür ggf. auf ein paar Unternehmen / Arbeitsplätze / indirekte Effekte im Land verzichten, muss man halt abwägen.

Aber die Angestellten sitzen überwiegend natürlich nicht auf Malta und zahlen ihre Steuern hier; d. h. alleine aus den Nomralverdiener-Gehältern sahnt der Staat in normalen Zeiten inkl. Arbeitgeberanteile mehr als die Hälfte ab und aus dem Netto zahlen sie noch Benzinsteuern, Umsatzsteuer und alles mögliche sonst. Das rechnet sich also durchaus trotzdem ganz gut für die Gesellschaft solange die Angestellten bereit sind, anteilig deutlich mehr zu zahlen als die Anteilseigner.
 
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Das ist aber ziemlich egal, denn Löhne und Gehälter gehören ohnehin nicht zu denjenigen Betriebsausgaben, die im Rahmen der Soforthilfeanträge geltend gemacht werden können. Dafür gibt es insbesondere Kurzarbeitergeld.
Das ist immer noch falsch.
Guck doch noch mal genauer. Für Hamburg ist tatsächlich der antragsteller gleichzeitig ein mitarbeiter mit gehalt. Das steht etwas versteckt in einem extra-pdf: https://www.ifbhh.de/api/services/attachments/FAQ_Hilfestellungen_zum_Ausfüllen_des_Antrags.pdf?id=504/822/7d937f20a4.pdf
Anhang anzeigen 287987
 
Das ist immer noch falsch.

Was ist an "Solo-Selbständige können die pauschale Grundförderung von 2.500 Euro auch erhalten, wenn Sie keinen Liquiditätsengpass aufgrund von Fixkosten haben. Sie geben hier einfach 0 ein." uneindeutig?
 
Was ist an "Solo-Selbständige können die pauschale Grundförderung von 2.500 Euro auch erhalten, wenn Sie keinen Liquiditätsengpass aufgrund von Fixkosten haben. Sie geben hier einfach 0 ein." uneindeutig?
Nix. Wir reden aber von liquiditätsengpässen, da ist dies eindeutig:

47B191A6-128F-4303-BC75-ED5C15D3E1DF.jpeg

Ist aber egal, alles längst gelaufen.
 
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So, hat denn schon Jemand von der 2# Hilfe was bekommen????

Die kann ja nur über den Steuerberater beantragt werden.

Gibt es schon Erfahrungen von Selbständigen?

Danke vorab
 
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in (zb. bayern) gibts die "überbrückungshilfe II", dies kann der steuerberater für dich abwickeln. auch für solo-selbständige wieder nur als finanz. hilfe gedacht für betriebliche ausgaben. ich empfehle eine excel oder numbers tabelle zu machen, alles aufzulisten, was dir einfällt und ein kurzer vergleich deiner umsätze in q2, q3 2020 mit q2, q3 2019. das müssten mind. 40% weniger sein. richtig?

  • Der Bund hat mittlerweile die Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden.
 
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