Auch Selbstständige sollen in der Coronakrise Hilfen bekommen.

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ich denke es wird kaum rückforderungen geben

Ich wünsche mir aber, dass zumindest stichprobenartig kontrolliert wird und Vergehen geahndet werden. Arbeite in einer Steuerkanzlei und Mandanten von uns haben (ohne Rücksprache mit uns) Soforthilfen beantragt und erhalten (teilweise auch die vollen 30.000 EUR, obwohl sie überhaupt keine Liquiditätsengpässe hatten, teilweise nicht mal Umsatzeinbrüche.
 
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By the Way : ich habe Geld bekommen. Ohne noch einmal irgendwelche Anfragen erhalten zu haben.
Puh, bei mir war's gestern so weit. Bisher ohne bescheid, ohne nachfragen – vor allem gerade noch rechtzeitig:

In Hamburg ist erst mal schluss mit den zahlungen, weil betrüger die gleiche masche wie in NRW aufgezogen haben.

Nach einem Betrugsversuch ist die Hamburger Corona-Soforthilfe am Mittwoch vorsorglich gestoppt worden. Wie die Finanzbehörde am Abend mitteilte, wurden Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen von Kriminellen auf gefälschte Internetseiten gelockt, um mit deren Daten die staatlichen Hilfen auf andere Konten auszahlen zu lassen. Nach ersten Hinweisen auf den Betrug habe die Förderbank IFB in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt die Online-Antragstellung und Auszahlung der Hilfen gestoppt.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamb...Corona-Hilfen-gestoppt,betrugsversuch100.html
 
Das steht auch recht deutlich so im Antragsformular, dass der eigentliche Liquiditätsengpass anzugeben ist und nicht der Aufwand oder die Auszahlungen. Also der dreifache Saldo aus dem, was in Hamburg als 2. und 4. s. o. abgefragt wird.
Zumindest mir wurde trotz korrekter angaben die volle summe aus 2. ausgezahlt. Ich vermute aber stark, dass standardmäßig eine nachfrage an alle empfänger kommen wird, bei der tatsächliche (beim antrag noch unerwartete) umsätze angegeben werden müssen. Dazu bin ich laut text sowieso verpflichtet, aber es gibt noch keine zuordnugsfähige kontaktmöglichkeit.
 
Es sollte doch eh spätestens bei der Steuererklärung dann die Soforthilfe in Bezug auf den Umsatz vorher und im Liquiditätsengpass zu sehen
und finanzamt-technisch nachzuvollziehen sein.
Daher gehe ich davon aus, dass 2021 im Rahmen der normalen Steuer die Dinge abgeglichen werden und so nachträglich "geprüft" werden wird.
Mein Buchhalter meinte zumindest, dass ich mir den Antrag lieber sparen sollte.
:noplan:
 
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Wird bei mir im Handwerk schwer nachvollziehbar sein. Da sich Aufträge oftmals über Monate hinziehen.
Dann habe ich zwar was zu tun, aber kein Geld in der Kasse und somit auch nix Umsatz.
 
Ich gehe auch davon aus, dass das dan eher über's Jahr betrachtet wird und da es Soforthilfen bis auf weiteres nur für die ersten drei Monate gibt und danach allenfalls Kredite, wird sich das schon gut verteilen, sofern denn überhaupt ein Schaden bzw. Engpass vorliegt. M. E. wurde in fast allen Fällen der Höchstbetrag ausgezahlt, um primär schnell abwickeln und nicht bald nachschießen zu müssen.
 
Wird bei mir im Handwerk schwer nachvollziehbar sein. Da sich Aufträge oftmals über Monate hinziehen.
Dann habe ich zwar was zu tun, aber kein Geld in der Kasse und somit auch nix Umsatz.
Ein Clubmitglied. :D
Ist bei mir im Webdesign nicht sonderlich anders, da hier auch Projekte gerne mal 6 bis 12 Wochen aufwärts laufen können.
Da regelt man bestenfalls dann Teilrechnungen usw.
Aber es kommt schon vor, dass man mal 2 Monate arbeitet und danach dann erst nach zusätzlichen 2 Wochen Geld hat/bekommt.

Und genau da sehe ich ja die Schwierigkeit, genau dieses ggf. später belegen zu müssen/sollen.
Momentan arbeite ich ja auch so und quasi wie immer.
Bzw. wie soll man das denn auch belegen oder nachweisen können, wenn das immer so ist:
"Da sich Aufträge oftmals über Monate hinziehen."

Und wieso hast du dann ausgerechnet jetzt einen Liquiditätsengpass?
Als Handwerker durftest du doch sicherlich weiterarbeiten, oder nicht – oder bist du Messebau?
 
Klar dürfen wir weiterarbeiten, aber wenig Aufträge und bei 10 Leuten draussen wird das ganz schnell eng.
Klar KUG aber der Meister und icke arbeiten weiter und die Kosten für den gesamten Fahrzeugpark läuft ja weiter.
Zahlungsziel im Bau 18 Tage bei Abschlag lt. Gesetz. Realität bis zu 3 Monaten.
Bei Schlussrechnungen 1 Monat in der Realtiät auch so drei Monate.
 
Es sollte doch eh spätestens bei der Steuererklärung dann die Soforthilfe in Bezug auf den Umsatz vorher und im Liquiditätsengpass zu sehen

:noplan:

Ohne vertiefte Prüfung sieht man das nicht. man sollte auch immer dran denken, es geht um einen Engpass innerhalb der nächsten 3 Monate, dh ich muß bei Antragstellung schätzen ob es zu einem Engpass kommen könnte oder nicht. Er muß bei Antragstellung noch nicht vorhanden sein.....
 
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Ohne vertiefte Prüfung sieht man das nicht. man sollte auch immer dran denken, es geht um einen Engpass innerhalb der nächsten 3 Monate, dh ich muß bei Antragstellung schätzen ob es zu einem Engpass kommen könnte oder nicht. Er muß bei Antragstellung noch nicht vorhanden sein.....
Steht dass so irgendwo?
Ich habe bisher vernommen, dass man glaubhaft versichern können müsste, dass ein finanzieller Engpass aufgrund der Krise vorhanden ist.
Genauso, wie die Sachlage, dass man nicht bereits vor März '20 bsw. insolvent war u.ä.

Aber auch wenn man "falsch geschätzt" hat und ein Engpass entsteht dann nicht, hat aber die Zuschuß-Hilfe bekommen – obwohl doch nicht notwendig…
…kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es da später heisst vom Staat: "Och, war ja nur Geld, hatter halt falsch eingeschätzt."
 
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Im Soforthilfeantrag von Baden-Württemberg

Hier noch der genaue Wortlaut:

Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
 
Das liest sich tatsächlich so.
Doof nur, wenn die Pächter dann trotzdem nur gerade mal die halbe Pacht zahlen und sagen:
"Sei froh, dass du überhaupt etwas bekommen hast – wir haben den Zuschuss noch immer nicht erhalten."
Kann man ja nicht kontrollieren.

Ich denke, dass ein hoher Anteil der Antragsteller die Kohle wohl eher nicht dafür einsetzen wird, wofür sie gedacht ist.
 
Aber auch wenn man "falsch geschätzt" hat und ein Engpass entsteht dann nicht, hat aber die Zuschuß-Hilfe bekommen – obwohl doch nicht notwendig…
…kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es da später heisst vom Staat: "Och, war ja nur Geld, hatter halt falsch eingeschätzt."
Wenn du dann doch mehr umsatz machst, musst du den anzeigen. Wird bei mir so sein, nur gibt es bisher, wie weiter oben schon mal geschrieben, in Hamburg dafür noch keine kontaktmöglichkeit, die meine post meinem antrag zuordnen könnte.

2. Allgemeine Hinweise
Die Tatsachen, die der IFB Hamburg aufgrund der von ihr geforderten Angaben und Unterlagen
mitgeteilt werden, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB
(Subventionsbetrug) in Verbindung mit § 2 des Gesetzes gegen missbräuchliche
Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetzes) und § 1 des Hamburgischen
HAMBURGER Corona Soforthilfe (HCS) Hamburgische Investitions- und Förderbank Gültig ab 27. März 2020
Seite 8 von 8
Subventionsgesetzes. Dies gilt auch für die Tatsachen, die der IFB Hamburg aufgrund von
zusätzlichen Befragungen mitgeteilt werden. Änderungen, die vor der Entscheidung über den
Antrag bzw. während der Laufzeit der Finanzierungsbeihilfen eintreten, sind daher unverzüglich
der IFB Hamburg bekannt zu geben.

https://www.ifbhh.de/api/services/document/2147
 
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Ich gehe mal davon aus, dass ihr alle das Geld bekommen habt.

Die Frage ist jetzt, wollen die das möglicherweise zurück?

o_O:eek:
 
Die Frage ist jetzt, wollen die das möglicherweise zurück?
Es muß bei der Steuer angegeben werden. Je nach Fall kann es also Abzüge geben.

Sollte sich bei einer Prüfung herausstellen, daß der Soforthilfe-Betrag zu hoch angesetzt war, wird das Zuviel zurückgefordert und es kann ein Verfahren geben in Richtung Betrug (heißt anders und wird wohl schwerer bestraft als "normaler" Betrug laut zweier Steuerberater, mit denen ich gesprochen habe).
 
Ich gehe mal davon aus, dass ihr alle das Geld bekommen habt.

Die Frage ist jetzt, wollen die das möglicherweise zurück?

o_O:eek:
Ich habe inzwischen auch einen schriftlichen bescheid bekommen. Darin steht ausdrücklich, dass ich veränderungen umgehend anzeigen muss. Das werde ich tun und sehr sicher etwas zurückzahlen müssen. In Hamburg gibt es allerdings zu den bundesmitteln noch eine landespauschale, die ist davon ausgenommen.
 
huhu,

falls ihr noch Hilfe braucht oder Probleme habt wegen Antrag erstellen oder Fragen dazu habt, schaut mal hier vorbei *** ich bin jetzt zwar nicht komplett Selbstständig aber einer Freundin hat hier alle nötigen Informationen gefunden, die sie braucht. Vielleicht hilft euch das auch weiter.
 
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huhu,

falls ihr noch Hilfe braucht oder Probleme habt wegen Antrag erstellen oder Fragen dazu habt, schaut mal hier vorbei *** ich bin jetzt zwar nicht komplett Selbstständig aber einer Freundin hat hier alle nötigen Informationen gefunden, die sie braucht. Vielleicht hilft euch das auch weiter.
Naja, seriös ist etwas anderes.
 
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