Apple Karten Tempolimit Erfahrungen

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…dann aber nur für die linken Spuren. Wer nicht mitkommt, muss rechtsbleiben.

Ganz genau. Für die ganz rechte Spur gibt es diese Schilder der Mindestgeschwindigkeit nicht.

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Im übrigen ergänzt die Rechtsprechung Gesetz und Verordnung. Manche Dinge stehen nicht in der StVO werden aber so festgelegt. Das beste Beispiel ist die Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstrasse") oder Verhalten auf öffentlichen Parkplätzen.
Regelmäßig wird in verschiedenen Quellen darüber informiert. Die Rechtsprechung ist sich aber nicht immer überall ganz einig.
 
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Bei ersterm hält man sich nur nicht an die StVO, bei letzterem bewegt man sich schon im Bereich des Betrugs/Diebstahls. Das ist doch schon sehr unterschiedlich.
Das ist nur ein Unterschied in der gegenwärtigen Definition. Darum habe ich ja die – definierte – Beförderungserschleichung begrifflich mit einer – nur bisher nicht definierten – Parkplatzerschleichung auf eine Ebene gestellt.

Wer meint, er müsse Schwarzfahren weiterhin als Straftat »Beförderungserschleichung« verfolgen, sollte auch konsequent das individualverkehrliche Falschparken als Straftat ahnden lassen und die diesbezüglichen Gesetze anpassen.

Mir ist jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen, dass ein Schwarzfahrer der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst an der Vorbeifahrt gehindert hätte. So gesehen ist das Falschparken potenziell gefährdender und sollte nach dieser Gefahrenfiktion bestraft werden.
 
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Wer meint, er müsse Schwarzfahren weiterhin als Straftat »Beförderungserschleichung« verfolgen, sollte auch konsequent das individualverkehrliche Falschparken als Straftat ahnden lassen und die diesbezüglichen Gesetze anpassen.
Beföderungserschleichung klingt schon schwer abwertend ;)

Beim Schwarzfahren wird die Leistung eines Unternehmens genutzt ohne dafür zu zahlen, das ist ähnlich wie beim Bäcker ein Brot mitzunehmen ohne zu zahlen. ;)

Bei Falschparken hat man das aber nicht, da steht man im, Worst Case, nur im Weg. Hier eine Straftat rein zu interpretieren...naja, es hat seinen Grund warum es keine Straftat ist. Ich denke das hier in diesem Thread zu erörtern ist Unsinn, ebenso wie es im Grunde Unsinn ist sich darüber zu echauffieren, dass Schwarzfahren eine Straftat ist, Falschparken aber nicht.
 
Falsch.
Sehr oft wird eine 30er-Zone mit Distanz angegeben.
Also 30er Schild mit Zusatz 200m
So oft kann das gar nicht sein. Hier sind alle 30er und Fussgängerzonen mit Anfang und Ende markiert.

Eine Angabe mit z.B. dem Zusatz 200m halte ich rechtlich für bedenklich und auch anfechtbar.
Denn: Niemand kann auf diese Entfernung genau schätzen wann dei 200m zu Ende sind und niemand wird diese Strecke irgendwie ausmessen.
Die Ausweisung von Verkehrszonen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und daran haben sich die Komunen zu halten.

Also ähnlich wie in meinem realen Fall: woher will der Fahrer denn wissen wann die 200m rum sind?
Ich würde da auch gar nicht grossartig mit Schidern rumblödeln, sondern einfach Bodenschwellen anbringen. So wie in den Wohnblocks von U.S. MIlitäranlagen im grossen Stil. Wer da schneller als 30 fährt muss mit erhebliochen Schäden am Fahrzeug rechnen.
Und auch hier gehts eigentlich nicht um jene die 25 oder 40 fahren - sondern ehr um die ab 50+.
Und das Anbringen von Bodenschwellen ist keine Kunst, bei der man grossartige Baumassnahmen durchführen muss.
Oder noch einfacher: Pflanzkübel im Reissverschlussverfahren anbringen und die Anwohner dazu bringen, dass sie diese bepflanzen dürfen.
Dadurch wird der Raser erheblich ausgebremst und grüner und damit freundlicher wirds auch.
Oder man macht es wie in London: wer mit dem PKw in die Innenstadt will muss horrende Gebühren zahlen. Hat sich bestens bewährt. Allerdings: die stinkreichen die das Geld nicht so juckt fahren trotzdem rein. Trotzdem hat sich der Verkehr aber in der City um über 80% reduziert.

Unabhängig davon müssen wir sowieso im Zuge des Klimawandels den Verkher aus den Städten weitgehend rausbringen und mehr Grün rein.
Das hat natürlich immense Folgen. In Nürnberg gibts schon lange keine Baugenehmigung mehr, wenn nicht Stellplätze mit angelegt werden. Das betrifft Firmen genauso wie Private. Man wird sich auch von der Vorstellung verabschieden müssen, dass jeder sich beliebig ein Auto kaufen kann und dieses dann irgendwo im öffentlichen Raum kostenlos (Gehsteige) parken kann. Für Anwohner in den Städten gibts ja jetzt schon ksotenpflichtige Stellplätze vor der haustür - die sind aber nicht gerade billig.
Für Bauherren heisst das aber auch steigende Kosten (z.B. Tiefgaragen).
Vor allem muss aus den Köpfen raus, dass man auch das letzte Scheisshaus noch mit dem SUV erreichen kann.

Ja - wir werden alle noch merken, wie teuer der Klimawandel und Umweltschutz ist. Und je länger der Gesetzgeber zögert, um so teurer wird das.
Aber Tempolimits und deren rigorosen Verfolgung sind ein Teil davon. Und wenigen Jahren wird das fahren mit Verbrennern für die meisten Verbraucher nicht mehr bezahlbar sein - einfach weil die Ökosteuern radikal in die Höhe geschraubt werden.
 
Ganz genau. Für die ganz rechte Spur gibt es diese Schilder der Mindestgeschwindigkeit nicht.

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Im übrigen ergänzt die Rechtsprechung Gesetz und Verordnung. Manche Dinge stehen nicht in der StVO werden aber so festgelegt. Das beste Beispiel ist die Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstrasse") oder Verhalten auf öffentlichen Parkplätzen.
Regelmäßig wird in verschiedenen Quellen darüber informiert. Die Rechtsprechung ist sich aber nicht immer überall ganz einig.
Doch - auf BAB gilt die Mindestgeschwindigkeit auch auf der rechten Spur.
Wobei die Begriffswahl etwas unglücklich ist.
Denn das Gesetz besagt ja nur dass ein Fahrzeug auf BAB mindestens 60 KM/h fahren können muss - nicht aber dass diese 60 Km/h unterschritten werden dürfen.
Dann müssten ja LKw vor jeder grösseren Steigung die Autobahn verlassen.
Also mit einem Mofa oder Fahrrad darfst nicht auf die BAB weil du nicht mindestens 60 Km/h fahren kannst.
Es gibt sogar Traktoren (Fendt, Mercedes) die auf die BAB dürfen, weil sie ein Zulassung bis 60 Km/h haben.

Also das mit der rechten Spur und keine Mindestgeschwindigkeit ist ein Mythos. Wer sowas verbereitet, muss sich fragen lassen, wo er seinen Führerschein gemacht hat.
 
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Mal ein Tip so am Rande die im Raum Nürnberg-Fürth-Erlangen wohnen.
Wer auf irgendeine Staatliche Unterstützung angewiesen ist (Sozialhilfe, Wohngeld, Jobcenter, Bürgergeld) kann dort den Nürnbergpass bekommen und kriegt dann das Deutschlandticket für 19.-€ !!!!
Nicht mal das Schülerticket ist zu diesem Preis erhältlich.....
 
Also das mit der rechten Spur und keine Mindestgeschwindigkeit ist ein Mythos. Wer sowas verbereitet, muss sich fragen lassen, wo er seinen Führerschein gemacht hat.

Stimmt, die Verkehrsrechtsesxperten vom ADAC haben keine Ahnung. :zeitung:
Du musst sehr gelenkig sein


Bildschirmfoto 2023-12-26 um 16.43.36.jpg
 
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@PiaggioX8

Also das mit dem Zusatzschild in Metern gibt es tatsächlich und das für einige Beispiele. Ein Blick auf den Tacho oder das abzählen der Leitpfosten reicht und Niemand muss da etwas schätzen. Im übrigen wurde geklärt das die Zone 30 oben gar nicht gemeint war sondern ein Strecke 30 mit einer bestimmten Länge (hier 200m).

Was die KFZs angeht die auf die AB dürfen wurde ja auch schon gesagt das diese bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können müssen aber natürlich auch langsamer fahren dürfen.

Das solltest du bitte nicht mit einer durch Schilder angeordneten Mindestgeschwindigkeit verwechseln die für die linken Fahrstreifen gilt und gestaffelt sein können:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mindestgeschwindigkeit/

Ich vermute du hast etwas überlesen oder vermischt da ein paar Begriffe.
 
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Worum ging’s hier noch? 🤔🤷‍♂️
 
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Bei Falschparken hat man das aber nicht, da steht man im, Worst Case, nur im Weg. Hier eine Straftat rein zu interpretieren...naja,
Sag das demjenigen, der nach Herzinfarkt oder Schlaganfall unnötig oder auch mal zuu lange wegen Falschparker auf den Rettungsdienst warten mussten; oder der Feuerwehr, die nur verzögert den Brandort erreichen konnte.
Wie war das noch mit den Klimaklebern, denen mehr als einmal vorgeworfen wurde, Rettungsfahrzeuge zu behindern?

naja, es hat seinen Grund warum es keine Straftat ist.
Klar, weil es nicht zu einer gemacht wurde. – Das war das Schwarzfahren bis 1935 übrigens auch nicht.
 
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Ich würde da auch gar nicht grossartig mit Schidern rumblödeln, sondern einfach Bodenschwellen anbringen. … Wer da schneller als 30 fährt muss mit erhebliochen Schäden am Fahrzeug rechnen.
Keine gute Idee: Notarzt und Feuerwehr dürfen gerne schneller fahren können.
 
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Sag das demjenigen, der nach Herzinfarkt oder Schlaganfall unnötig oder auch mal zuu lange wegen Falschparker auf den Rettungsdienst warten mussten; oder der Feuerwehr, die nur verzögert den Brandort erreichen konnte.
Auch du musst lernen, dass wir nicht alle retten können. Oder mit den Worten aus Eine Hand voll Dollar: Wer für den Strick bestimmt ist, der muss sich nicht vor einer Kugel fürchten.
Und für den Fall, dass du es immer noch nicht begriffen hast: Nicht jeder Falschparker behindert Feuerwehr und Co. Aber ausnahmslos jeder Schwarzfahrer betrügt das Beförderungsunternehmen.
 
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Stimmt, die Verkehrsrechtsesxperten vom ADAC haben keine Ahnung. :zeitung:
Du musst sehr gelenkig sein


Anhang anzeigen 417683
Ausnahmen betstätigen die Regel. Und dieses von dir (ADAC) gezeigt Schild sagt aus:
Linke Spur mindestens 80, mittlere Spur mindestens 50. Alles andere (langsamer) rechte Spur.

zudem steht ja unter dem Bild: Nur Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 Km/h fahren (dürfen auf die Autobahn).
Insofern ist das schon eine Mindestgeschwindigkeit.
Auch wenn es den Begriff MIndestgeschwindigkeit in der StVo nicht gibt.
Aber: du musst schneller als 60 Km/h fahren können.
Natürlich kann die Geschwindigkeit Verkersbedingt auch bei 0 sein - im Stau oder weniger bei Steigungen für schwerere Fahrzeuge.
Also Mofas, Roller (die mit den kleinen Nummernschildern) dürfen nicht auf die BAB. Weil sie eben nicht schneller als 60 Km/h fahren können (ausser man frisiert die Kisten, womit dann aber die Betriebserlaubnis erlischt).
Die Roller mit den grossen Nummernschildern können alle schneller als 60 Km/h (meist so um die 130 Km/h).


Da behaupte ich tatsächlich mal die Experten liegen etwas daneben.
 
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Aber: du musst schneller als 60 Km/h fahren können.
Hier fehlt der entscheidende Zusatz „bauartbedingt“! Wenn das Fz nur für 59 km/h zugelassen ist: nix Autobahn!
Ist das Fahrzeug für 61 km/h zugelassen: Autobahn ja!
Ist das Fahrzeug für 61 km/h zugelassen, aber z.B. der mitgeführte Anhänger nicht, dann eben nix Autobahn.
 
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Um die Relativierung und Rechtfertigung persönlichen Fehlverhaltens und die Darlegung der eigenen automobilen Weltanschauung. Hätte ich jetzt vermutet. 🥳
Und ich dachte, darum, dass Apple entscheidet, welches die Höchstgeschwindigkeit ist:
(Zitat Eingangsthread) „…dass Apple zwar auf 100 km/h umschaltet aber kurz danach das Tempolimit einfach verschwindet."
 
Und ich dachte, darum, dass Apple entscheidet, welches die Höchstgeschwindigkeit ist:
(Zitat Eingangsthread) „…dass Apple zwar auf 100 km/h umschaltet aber kurz danach das Tempolimit einfach verschwindet."
Da hast Du etwas verpennt. Der Faden ist inzwischen in der Bar gelandet.
 
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