Apple Karten Tempolimit Erfahrungen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Richtig aber gings nicht darum, dass es Absicht war weil sich die Schwarzfahrer das reguläre Fahren angeblich nicht leisten können? ;)
Oha, hier wurden jetzt soviel Sprünge in diesem Thread gemacht, so dass ich mir jetzt da wirklich nicht mehr sicher bin. Genügt Dir ein „Vielleicht“ als Antwort? ;) :)
Ich will und kann im Moment nicht alle Beiträge noch einmal durchforsten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT und Madcat
Na klar, das genügt ja völlig. Auch mir ist völlig klar, dass Schwarzfahren nicht per se als Straftat geahndet wird. Aber die Argumentation bzgl. dessen und warum das angeblich, ich sag mal, ungerecht ist, ist einfach hanebüchend.
 
Nein, ist es eben nicht, sondern es wird erst dann zu einer „Schwarzfahrt“ im Sinne einer Straftat, wenn das mit voller Absicht erfolgt. Und bevor es jetzt wieder Diskussionen gibt: Es gibt genügend Szenarien, wo eine Absicht eben nicht vorliegt.
Also ich denke schon mal dass schwarz fahren eine gezielte Sache ist.
Dass man im ÖPNV Transportmittel auch bezahlen muss, dürfte jedem klar sein.

Dass Abonenten mal ihr Ticket/monatskarte zu hause vergessen ist dabei kein Thema.
Hatte ich auch schon mal. Musste mich nur ausweisen und das war es dann
Eventuell muss man noch mit Ticket und Ausweis persönlich beim Betreiber vorbeischauen.

Da es aber z.B. hier in N regelmässig Kontrollen gibt, scheint wohl Handlungsbedarf zu bestehen.

Noch ist schwarz fahren eine Ordnungswidrigkeit. Zur STraftat wird es erts dann wennd as DElikt zur Anzeige kommt und vor Gericht verhandelt wird.
Und das passiert erst dann wen der/die schwarz Fahrer nicht zahlen wollen - denn dann wirds tatsächlich zur Straftat.
Also löhnen und der Drops ist gelutscht.

Der Gesetzgeber sieht nun vor, generell vom Straftatbestand abzusehen und es bei Ordnungswidrigkeit und Bussgeld zu belassen.
Kommt es trotzdem zur Verhandlung vor Gericht gibts halt keine mögliche Inhaftierung mehr.

Hier wäre es also vorrangig gut, wenn man das ganze Bezahlsystem auf digital umstellt. Dann barucht man nicht unbedingt das Ticket, sondern lässt einfach via App einen Code vom Smartphone scannen und sieht sofort wer schwarz fährt oder tatsächlich sein Ticket vergessen hat.
 
Der ÖV wird in Nürnberg von der Stadt betrieben - ist also nix Ländersache.
Die Regelungen über das Wie des ÖPNV ist Ländersache. Darum ja auch das Hin und Her über die Finanzierung des D-Tickets bzw. über die rechtliche Handhabe des Bundes überhaupt. Im vorletzten der schlimmen Fälle stehen wird mglw. soweit, dass das D-Ticket nur in Zügen der Deutschen Bahn gilt (siehe kurzzeitig Stendal) – also nicht mal Nordwestbahn oder NationalExpress, falls die Linien eigenwirtschaftlich betreiben.

Die staatlichen Zuschüsse zum 49.-€ Ticket gehen daher an die Verkersbetriebe der Stadt.
Die Bundeszuschüsse gehen (in NW) erstmal ans Land und dann zusammen mit den jeweiligen Landesausgleichen an den für die Tarifgestaltung zuständigen Zweckverband (alias Verkehrsverbund), die sich intern mit den Verkehrsunternehmen über die Verteilung der Zuschüsse einigen müssen. Gewöhnlich finden dazu alle zwei Jahre sog. Übersteigerzählungen statt.

Die sind nötig, weil ein Ticket (erst recht ein deutschlandweit gültiges) ja nicht zwingend in derjenigen Stadt gekauft sein worden muss, innerhalb derer und bei deren Verkehrsbertrieb es hauptsächlich benutzt würde. Ein Nürnberger ist nicht gehindert, sein D-Ticket in Erlangen zu kaufen, d.h. zu abonnieren.

es wird erst dann zu einer „Schwarzfahrt“ im Sinne einer Straftat, wenn das mit voller Absicht erfolgt.
Besser schon im Sinne des Diskurses: »…wenn sie zur Anzeige kommt, und dann als solche verfolgt wird«. Einigen Verkehrsunternehmen bringen alle Aufgegriffenen zur Anzeige, andere nur, wenn die Person wiederholt auffällt.

Als Straftat als solche steht die Beförderungserschleichung eben bereits im StGB; davon dass es erst zu einer wird, wenn sie angezeigt würde, steht da aber nix. Ein Handtaschenraub ist ja auch dann einer Straftat, wenn der Räuber nicht dafür aufgegriffen und verurteilt wird.
 
Die Regelungen über das Wie des ÖPNV ist Ländersache. Darum ja auch das Hin und Her über die Finanzierung des D-Tickets bzw. über die rechtliche Handhabe des Bundes überhaupt. Im vorletzten der schlimmen Fälle stehen wird mglw. soweit, dass das D-Ticket nur in Zügen der Deutschen Bahn gilt (siehe kurzzeitig Stendal) – also nicht mal Nordwestbahn oder NationalExpress, falls die Linien eigenwirtschaftlich betreiben.


Die Bundeszuschüsse gehen (in NW) erstmal ans Land und dann zusammen mit den jeweiligen Landesausgleichen an den für die Tarifgestaltung zuständigen Zweckverband (alias Verkehrsverbund), die sich intern mit den Verkehrsunternehmen über die Verteilung der Zuschüsse einigen müssen. Gewöhnlich finden dazu alle zwei Jahre sog. Übersteigerzählungen statt.

Die sind nötig, weil ein Ticket (erst recht ein deutschlandweit gültiges) ja nicht zwingend in derjenigen Stadt gekauft sein worden muss, innerhalb derer und bei deren Verkehrsbertrieb es hauptsächlich benutzt würde. Ein Nürnberger ist nicht gehindert, sein D-Ticket in Erlangen zu kaufen, d.h. zu abonnieren.


Genauer, »…wenn es zur Anzeige kommt«. Einigen Verkehrsunternehmen bringen alle Aufgegriffenen zur Anzeige, andere nur, wenn die Person wiederholt auffällt. Als Straftat als solche steht die Beförderungserschleichung eben bereits im StGB.
Mag ja sein, dass die Bundeszuschüsse erst ans Land gehen und dann an die komunalen Betreiber.
Die Länder richten sich aber bei ihren Forderungen an den Bund nach den Betreibern - denn die müssen ja darlegen wieviele Personen sie befördern und welche Kosten sie haben.
Dass der ÖPNV von Komunen im Zuge von Infrastrukturtmassnahmen durch Bund und Länder generell bezuschusst werden kann ist dabei ein anderes Thema.
Wenn der Bund also beschliesst, die Fahrpreise zu deckeln, muss er den Betreibern auch zwecks Mindereinnahmen Ersatz leisten.
Oder eben den ÖPNV generell verstaatlichen. Dann kann der Bund machen was er will.
Im zuge der Energiewende wäre es sowieso angebracht die Fahrpreise weitgehend staatlich zu deckeln. Vor allem für die Pendler - und auch entsprechende Verbindungen bereit zu stellen.
Der ÖPNV setzt sich nur durch wenn es sich für den Bürger auch rechnet bzw. attraktiv genug wird.
Man kann den ÖPNV auch dadurch attraktiver machen indem man den Individualverkehr regelrecht ausbremst - nämlich durch Fahrberbote in ausgewiesenen Zonen.
Wie bereits erwähnt, Beispiel London: dort ist es vollkommen unattraktiv mit dem PKw in die City zu fahren - einfach weil horrende Gebühren verlangt werden. Ausnahme sind nur Anwohner und Anlieferung in bestimmten Zeitfenstern.
Warum sollte das bei uns nicht funktionieren?
Klar würde der Michel da erst mal ein Geschrei ablassen - sich aber mit Sicherheit auch daran gewöhnen.

P.S. Bei uns vor der Haustür würde der breite Gehsteig auch immer fürs Parken benutzt. Meist waren das aber immer Auswärtige die irgendwo im Viertel beschäftigt waren. Auch so mancher Kurierkutscher hat die Fläche als (kostenlosen) Dauerparklatz entdeckt.
Nun hat man auf der ganzen länge (ca. 50m) Eisenpflöcke gesetzt damit diese Wildparkerei endlich aufhört.
Und schon geht es da ganz entspannt zu. Keine Parkplatzsuchende mehr die wie die Indianer zig mal um den Block kreisen.
Keine laufenden MOtoren mehr, keine zuschlagenden Türen und kein Streit mehr darüber wer als erstes am Objekt seiner Begierde war.

Die meisten Autofahrer kannst nur zu etwas bewegen wenn man es ihnen auf die harte Tour vermittelt. Ist leider so.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eMac_man und Madcat
Als Straftat als solche steht die Beförderungserschleichung eben bereits im StGB; davon dass es erst zu einer wird, wenn sie angezeigt würde, steht da aber nix.
Aha, der Herr (oder die Dame) weiß noch nicht mal, dass "Erschleichen einer Dienstleistung" ein sogn. Antragsdelikt ist, sehe ich jetzt richtig, ja? Dass es ein Antragsdelikt ist ergibt sich aus dem Verweis u.a. auf §248a StGB.
 
Gäbe es die Strafnorm nicht, die die Beförderungserschleichung zur Straftat macht, gäbe es auch diesbezüglich nichts zu beantragen. Die angenommene Straftat muss also schon begangen sein, unabhängig von einer Anzeige ihrer.
 
»Angenommen« alias »putativ« durch das Kontrollpersonal? Über das Ob entscheidet letztlich ein Richter.
Kontrollperson kann auch der Busfahrer sein. Vorne einsteigen, Ticket zeigen oder zahlen - fertisch.
Bei Strassenbahnen geht das natürlich nicht so. da bräuchte es so wie früher dann eben wieder den Schaffner (+Arbeitsplätze?)

In Nürnbegs autonomer U-Bahn dann auch für die Katz - die hat nämlich keinen Fahrzeugfüherer mehr und fährt vollautomatisch.
Deswegen sind ja im Raum N-FÜ-ER Kontrollteams (in zivil) unterwegs die aus U-Bahn und StraBa die Schwarzfahrer herauszufischen versuchen.

Man könnte aber auch durch bauliche Massnahmen Personenschleusen mit Drehkreuz einrichten. Da kommst halt nur einzeln durch und nur dann wenn du ein digitales Ticket hast oder Münzen reinwirfst. No ticket - no money - no drive.
Klappt doch bei Industrieunternehmen auch so. Keine Karte - du kommste da net rein....

Allerdings ist auch fraglich, ob sich der ganze Aufwand lohnt.
N transportiert täglich 410.000 Personen. Das sind 98% zahlende Fahrgäste. Die restlichen 2% sind Schwarzfahrer - also täglich ca. 8.000 Schawrzfahrer. Da kommt schon eine beträchtliche Summe zusammen.
Sagen wir mal bei einem durchschnittlichen Ticketpreis von 4.-€ sind das mal 32.000 € - jeden Tag.
Und diese 2% sind ja nur die, die man auch erwischt hat. Die Dunkelziffer düfte höher liegen.

Bundesweit verlieren die Verkehrsbetriebe also mehrere hundert Millionen Euro (alle zusammen).
Und das kann es ja wohl auch nicht sein......
 
Gäbe es die Strafnorm nicht, die die Beförderungserschleichung zur Straftat macht, gäbe es auch diesbezüglich nichts zu beantragen. Die angenommene Straftat muss also schon begangen sein, unabhängig von einer Anzeige ihrer.
Das hatten wir schon. Die Leistung muss erschlichen worden sein und der Täter weigert sich zu zahlen. Dann, und nur dann, kann man es zur Anzeige bringen. Vielleicht solltest du dich erst nochmal schlau machen. Die Unwissenheit, die diesbezüglich aus dir raus quillt, ist schon rekordverdächtig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eMac_man
Man könnte aber auch durch bauliche Massnahmen Personenschleusen mit Drehkreuz einrichten.
Genau solche Einrichtungen, wie auch die Bahnsteigkarten, sind um 1974 abgeschafft worden. Offiziell, um im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft mit »offenen Systemen« Weltoffenheit zu demonstrieren, praktisch aber, weil diese Systeme mehr kosten, als sie einbringen – und nebenbei, weil sie den Verkehrsfluss hemmen. Anders als etwa bei der Londoner U-Bahn sind die deutschen Systeme auch nie auf kanalisierende, wie getrennte Zu- und Ausgangswege gebaut worden.
 


Man könnte aber auch durch bauliche Massnahmen Personenschleusen mit Drehkreuz einrichten. Da kommst halt nur einzeln durch und nur dann wenn du ein digitales Ticket hast oder Münzen reinwirfst. No ticket - no money - no drive.
Klappt doch bei Industrieunternehmen auch so. Keine Karte - du kommste da net rein....

Bei den hier in Deutschland verbauten „Vereinzelnern“ kann ich nur davon abraten. Sieh Dir das nur am Hauptbahnhof in Berlin vor den Toiletten an: Da stehen die Koffer und anderes Reisegepäck draussen, weil man sie ja nicht mit durchbekommt, aber überall hängen Schilder in allen möglichen Sprachen, dass man seine Sachen nicht unbeaufsichtigt stehen lassen soll. (Und diese Schilder sind dann nicht mal auf arabisch, also der eigentlichen Zielgruppe. ;) )
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT
Genau solche Einrichtungen, wie auch die Bahnsteigkarten, sind um 1974 abgeschafft worden. Offiziell, um im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft mit »offenen Systemen« Weltoffenheit zu demonstrieren, praktisch aber, weil diese Systeme mehr kosten, als sie einbringen – und nebenbei, weil sie den Verkehrsfluss hemmen. Anders als etwa bei der Londoner U-Bahn sind die deutschen Systeme auch nie auf kanalisierende, wie getrennte Zu- und Ausgangswege gebaut worden.
Also hier in N sind alle Zugänge zur U-Bahn mindestens 10 m breit.
Die halbiert man einfach 5m für Zugang, 5 m für Abgang. Problem gelöst.
Und bei den Schleusen kommt es halt daruf an welches System man benutzt. Gibt auch welche da kann man locker mit dem Koffer durch.
Wenn ich das nicht in USA schon gesehen hätte, würde ich es vielleicht auch nicht glauben.
Und wwr die Zeit nicht hat, eventuell 1-2 Minuten an der Schleuse zu warten, der soll zu Fuss gehen oder das Fahrrad nehmen.

Ich finde es ja schon absurd, dass (wie bei uns) die U-Bahn im 5 Minuten Takt fährt, man aber den Zug noch erwischen muss der gerade abfährt als ginge es um nackte Überleben. Und dann auch noch rumschimpft, wenn einem vor der Nase die Tür zugeknallt wird.
Wenn man diese 5 Minuten nicht bis zum nächsten Zug warten kann, dann mus irgendwas im Hirn sein, das den Verstand frisst.

Und das Argument, man komme nun zu spät zur Arbeit - zählt absolut null. Da geht man einfach rechtzeitig los.
Nicht das Transportmittel ist schuld wenn man das nicht erwischt, sondern der Proband ist einfach zu blöde um die Situation zu erfassen.

Da fällt mir ein Witz dazu ein:

Zwei Männer warten auf dem Hauptbahnhof auf den Zug. Da sehen sie eine Wagge, auf der Steht: "für 1.-€ sagt diese Waage alles über ihr leben".
Stellt sich der eine drauf, wirft nen Euro rein. Kommt ein Zettel raus auf dem steht:
"Sie sind 22 Jahre alt, 1,80m gross und wollen nach Hamburg fahren"

Stellt sich der zweite drauf.
"Sie sind 20 Jahre alt, 1,85m gross und wollen ebenfalls nach Hamburg fahren"

Meint der erste - jetzt stellen wir uns mal zusammen drauf.
Gesagt - getan.
Komt ein Zettel aus der Waage: "Sie sind zusammen 3,65 m gross und während sie hier herumblödeln ist ihr Zug abgefahren !!!"
 
Also hier in N sind alle Zugänge zur U-Bahn mindestens 10 m breit.
Je breiter die Treppenabgänge, umso weniger bedarf es im Regelfall/im Regelbetrieb einer Kanalisation der Verkehrsströme.
Die besagten Londoner U-Stationen haben oft als Altbauten vergleichsweise schmale (etwa 10ft breite) Verbindungswege. Dafür aber eben auf einen Einrichtungsbetrieb hin gebaut.

Die halbiert man einfach 5m für Zugang, 5 m für Abgang. Problem gelöst.
Welcher Verkehrsbetrieb will das? Vorallem: als Dauerlösung, die dann auch noch überwacht werden müsste.

Du bekommst doch schon das »links gehen – rechts stehen« auf der Rolltreppe nicht in die Köpfe rein. (Was, wie Untersuchungen zum Durchsatz gezeigt haben, aber eh nur bei schwacher bis mittlerer Verkehrslast sinnvoll sei; bei hoher Last sei Stehen – auf allen Stufen – für den Durchsatz besser. Ggf. mit bis an die Grenze des Zulässigen erhöhten Fahrgeschwindigkeit.)
Und nicht an jeder Station liegen die Rolltreppen dann auch – dem Zu- und Abfluss im Fußtreppenbereich entsprechend – links und rechts getrennt auf der richtigen Seite (stattdessen oft paarig an éiner Seite des Zugangs).

Hat eine – etwa 120m lange – Bahnsteiganlage etwa an beiden Kopfenden separate Ausgänge, könnte man zwar den einen als Zu- und den anderen als Abgang nutzen, das verlängert aber die Wege gegen den Sinn einer günstigen Erreichbarkeit/räumlichen Erschließung. Gerade beim Ersatz von Straßenbahn- durch Tunnelstrecken sind ja oft zwei Haltestellen zusammengelegt worden, wobei die Zugangsköpfe die überhaupt längeren Fußwege kompensieren helfen sollen. Und ganz zu schweigen von den vielerorts ja auch nur nachgerüsteten Aufzugsanlagen, deren Position sich nach dem Möglichen richtet und oft erst recht nicht nach Kanalisationsfähigkeit.

In Dortmund wird – wegen der punktuell großen Fahrgastanzahlen – an BVB-Spieltagen in der heißen Phase der Anreise tatsächlich am Hauptbahnhof der Zu- und Abgang zur Stadtbahnstation in Nord- und Südende getrennt. An solchen Tagen ist aber eh Lenkungspersonal anwesend. Das ist aus der räumlichen Enge während des Umbaus/der Verbreiterung der Tunnelbahnsteige als sinnvoll erwachsen; ob es mit dem Abschluss der Arbeiten (doppelt so breite Zuwegungen zu doppelt so breiten Bahnsteigen) immer noch nützlich ist und beibehalten wird, bleibt abzuwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und es geht mal wieder um Züge ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ralle2007
........

Du bekommst doch schon das »links gehen – rechts stehen« auf der Rolltreppe nicht in die Köpfe rein...........
Woher immer dieser Mythos her kommt - das ist einfach Quatsch und kein Gesetz.
Wer gehen will soll die normale Treppe nutzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat
Woher immer dieser Mythos kommt - das ist einfach Quatsch und kein Gesetz.
Wer gehen will soll die normale Treppe nutzen.
Sehe ich auch etwas anders - insbesondere, wenn es gar keine "normale" Treppe mehr gibt.
Wieso muss man Leuten, die ihre Zeit nicht wartend auf einer Rolltreppe verbringen wollen, im Weg stehen.
Rechts ist doch Platz. Und bei manchem merkt man, dass er einfach ignorant im Weg stehen will.

Nein, es ist kein Gesetz. Das nennt man Rücksichtnahme. Ich lass' Dich stehen, lass' Du mich gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT, RealRusty und win2mac
Sehe ich auch etwas anders - insbesondere, wenn es gar keine "normale" Treppe mehr gibt.
Wieso muss man Leuten, die ihre Zeit nicht wartend auf einer Rolltreppe verbringen wollen, im Weg stehen.
Rechts ist doch Platz. Und bei manchem merkt man, dass er einfach ignorant im Weg stehen will.

Nein, es ist kein Gesetz. Das nennt man Rücksichtnahme. Ich lass' Dich stehen, lass' Du mich gehen.
Wieso muss man Leuten die keine Zeit haben Vorrang geben?
Die sollen einfach eher losgehen.

Die Rolltreppe ist nicht dafür da um schneller voran zu kommen, sondern um die Überwindung eines Höhenunterschiedes zu erleichtern.

Und - normale Treppe brauchst auch nicht - wenn die Rolltreppe steht, ist es eine ganz normale Treppe.

Ach ja - und in den Stosszeiten siehste hier in N auch nix von links gehen und rechts stehen.
Einfach weil der Personenandrang so hoch ist dass sowieso fast immer 2 Leute nebeneinander stehen.

Also diese Regel juckt mich definitiv nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten