Genau. Solang’s kein Kapitaldelikt ist – und wie hier, wie’s bis 1935 war, bevor die Nazis absichtlich ein weiteres plakatives, populistisches Mittel in die Welt setzten, um arme, weil faule geglaubte Volksgenossen als Schädlinge diskreditieren zu können.
Und damals wie heute richtet sich dieses Mittel effektiv gegen diejenigen, die sich aus verschiedensten Gründen eine Fahrkarte nicht leisten können und trotzdem mobil sein müssen. Die meisten Sozialfahrausweise der Verbünde sind einerseits teurer als was im SGB-II/VI/XII-Regelsatz für Mobilität vorgesehen ist, und sie gelten gewöhnlich auch nur für das Tarifgebiet des Wohnortes. Mal zu einer Bewerbung in die Nachbarstadt kostet extra –
und nicht alles lässt sich als Beihilfen von der Arbeitsagentur beantragen.
Wobei überhaupt das Fass aufgemacht werden könnte, wie sinnvoll und nützlich die bestehenden Prinzipien zum (geschlossenen) Strafvollzug noch sind. Was bewirken sie? Wenn der wiederholte Ladendieb oder der Ersatzfreiheitsstafe-Absitzer neben Schwerkriminellen in der gleichen Anstalt einsitzen und später berichten, dass sie dort, wenn sie gewollt hätten, sich erst richtig auf Kriminalität hätten schulen lassen können.