WG oder eheähnliche Beziehung?

Dumm nur, dass das die Behörden und die Gerichte anders sehen. Vgl. Punkt 7.19 der Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit: "Die bloße Behauptung, dass trotz der unter 1. bis 4. ge-
nannten Tatsachen eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist
nicht ausreichend."

Wäre ja auch etwas zu einfach, wenn die Behauptung einfach ausreicht.

natürlich ist das allein nicht ausreichend, sondern muss mit diversen unterlagen wie getrennte telefonrechnungen oder gesprächslisten, getrennte einkaufsquittungen ect. ect. belegen.
 
SO! Um das hier mal ein wenig abzukürzen: Wir haben den ALG 1-Rechner bemüht und kommen zu dem Schluss, dass wir den "Gürtel ein wenig enger schnallen" für diese zwei Monate.
gute entscheidung!
Ich möchte mich nur nicht vom Staat dazu verpflichten lassen, eine Phase der Arbeitslosigkeit mit eigenem Geld zu bestreiten, wenn einem eigentlich eine gewisse Unterstützung zusteht....
wenn euch/ deiner freundin eine unterstützung zusteht, dann solltet ihr die auch erhalten! ohne diskussion!

was die leute hier im thread eben ärgert, war deine ankündigung, bestehendes vermögen nicht anzugeben, um so an des geld der steuerzahler zu kommen!

keinesfalls solltest du aber etwas zahlen müssen, wofür deine freundin von amts wegen unterstützung bekommen würde!
 
eheähnliche Gemeinschaft ist klar definiert.

entweder man trennt sich oder steht für einander ein, das kann leider so weit gehen das man seiner Freundin die Krankenkasse zahlen muss ( bzw. sollte)

wenn deiner Freundin keine Leistungen mehr zustehen, weil sie einen Versorger hat....dann ist das so!

gleichgeschlechtliche Paare sind komischerweise sonderbehandelt, wenn es um Krankenversicherung geht, die können ihren Partner ohne Eheschein mitversichern!

wenn ihr ihr versucht zu mauscheln, das wäre Sozialbetrug!

Versucht mal ohne Staat auszukommen!;)

Arbeit findet man immer.......
 
Und für die paar Kröten, die in 2 Monaten zusammen kommen der ganze Stress mit den Unterlagen, zur ARGE rennen, das Risiko eingehen Sozialbetrug zu begehen (?), vermutlich ein Gemüseschnippel-Kurs in der Zwischenzweit und dann den ganzen Kram wieder abmelden?

Man leih ihr doch die Kohle und sie gibt es dir wieder wenn sie arbeitet...

Ich bin ja nicht immer mit dem o.g. Kollegen einer Meinung ;), aber hier zu 100%. Wenn ihr zusammenwohnt, wirst Du wohl von den 4000 EUR die 2 Monate ihr Miete und Geld für den Unterhalt leihen können. 600 EUR, 800 EUR, 1000 EUR? Du kannst es ja leihen.

Und bitte führe Dir das mal zu Gemüte: Genausogut könntest Du hier fragen, ob Dir die Macuser Geld schenken, weil Du Deine Ersparnisse nicht angreifen möchtest, weil Deine Parterin (und damit ihr zusammen) 2 Monate überbrücken müsst.

Mit welchem Recht willst Du das erwarten. Was Du natürlich machen kannst, stellt den Antrag, gebt alles einigermassen wahrheitsgemäß an und schaut, ob es dann z.B. durch Freibeträge durchgeht. Wenn ja, ist es ok. Wenn Du Tatsachen verschweigst, vermutlich Sozialbetrug. Kann ja nach Beruf auch dumme Folgen haben.
 
natürlich ist das allein nicht ausreichend, sondern muss mit diversen unterlagen wie getrennte telefonrechnungen oder gesprächslisten, getrennte einkaufsquittungen ect. ect. belegen.
Musst du nicht. Für einen kurzen Zeitraum können die dir die Hilfe zum Lebensunterhalt auch ohne genaue Prüfung bewilligen. Entgegen der allgemeinen Meinung sitzen da nämlich auch Menschen, die Verständnis für die Nöte anderer haben. Aber das findet man auch nur raus, indem man erstmal auf dem Amt vorspricht und nicht gleich beim Anwalt anruft. ;)

Das weiß ich deshalb, weil ich einen konkreten Fall kenne, bei dem der WG Status auch mit Offenlegung aller relevanten Tatsachen bewilligt wurde, da es um einen überschaubaren Zeitraum ging und "das Amt" auch nicht als allerhöchstes Ziel hat, jeden sofort zur Kasse zu bitten oder in Armut zu stürzen.
 
eheähnliche Gemeinschaft ist klar definiert.

entweder man trennt sich oder steht für einander ein, das kann leider so weit gehen das man seiner Freundin die Krankenkasse zahlen muss ( bzw. sollte)

ja, sie ist klar definiert.... durch die gegenseitige bereitschaft für einander einzustehen.

dann existieren noch diverse punkte, bei deren zutreffen man laut arbeitsagentur diese bereitschaft vermuten!! sollte. mehr nicht.
 
Ach Leute, schont eure Nerven. Die paar Kröten sind die Aufregung nicht wert.

Auf gehts in die Heia! Morgen wird geoooarbäidet. :zwinker:
 
eheähnliche Gemeinschaft ist klar definiert.

entweder man trennt sich oder steht für einander ein, das kann leider so weit gehen das man seiner Freundin die Krankenkasse zahlen muss ( bzw. sollte)

wenn deiner Freundin keine Leistungen mehr zustehen, weil sie einen Versorger hat....dann ist das so!

gleichgeschlechtliche Paare sind komischerweise sonderbehandelt, wenn es um Krankenversicherung geht, die können ihren Partner ohne Eheschein mitversichern!

wenn ihr ihr versucht zu mauscheln, das wäre Sozialbetrug!

Versucht mal ohne Staat auszukommen!;)

Blacki, darf ich mir Dir DIESEN DEINEN Beitrag aussdrucken, vor allem den letzten Satz. Das könnte ja fast von Westerwelle stammen. Respekt. :D
 
Musst du nicht. Für einen kurzen Zeitraum können die dir die Hilfe zum Lebensunterhalt auch ohne genaue Prüfung bewilligen. Entgegen der allgemeinen Meinung sitzen da nämlich auch Menschen, die Verständnis für die Nöte anderer haben. Aber das findet man auch nur raus, indem man erstmal auf dem Amt vorspricht und nicht gleich beim Anwalt anruft. ;)

du hast doch aber shcon gelesen, dass ER gar keinen antrag stellen will, oder?
 
natürlich ist das allein nicht ausreichend, sondern muss mit diversen unterlagen wie getrennte telefonrechnungen oder gesprächslisten, getrennte einkaufsquittungen ect. ect. belegen.

Sicher, wenn man das nachweisen kann...

Hatte Deine Beiträge nur so verstanden, dass die Behauptung reicht:

fällt dir daran nichts auf? der wille anzunehemen ist! die können annehmen was sie wollen. zum wiederlegen dieser annahme reicht es schon aus wenn er einfach sagt "nein, die annahme ist falsch. ich bin nicht bereit für sie einzustehen." n

Jedenfalls werden einem getrennte Rechnungen auch nix helfen, wenn man Bett und Schrank teilt. (Und die ARGE das rauskriegt.)
 
Jedenfalls werden einem getrennte Rechnungen auch nix helfen, wenn man Bett und Schrank teilt. (Und die ARGE das rauskriegt.)

da braucht die arge gar nicht "rauskriegen".. das kannst du ihnen sogar selbst sagen und es spielt bei "eheähnliche gemeinschafte oder nicht" gar keine rolle.
 
und nochmal... frag hier nicht weiter und glaub einfach gar nicht was hier geschrieben wurde. wenn es dir das wert ist... geh zum anwalt.

Warum in Gottes Namen zum Anwalt. Sie soll nen Antrag stellen, einigermassen wahrheitsgemaß und schauen was raus kommt. Wenn das dann abgelehnt wird und die Begründung nicht passt, ja DANN hilft ein Anwalt.
 
du hast doch aber shcon gelesen, dass ER gar keinen antrag stellen will, oder?
Ja. Und? Es ging um die Frage, ob die beiden als eheähnliche Gemeinschaft (besser: Bedarfsgemeinschaft) oder als WG behandelt werden und ob er zur Kasse gebeten wird.

Lesen reicht nicht mein Lieber. Ein bisschen verstehen ist auch notwendig. ;)
 
Sag mal, daniel3477... Du bist ja hier der King of komische Treads in der User-Bar! Wärest Du nicht in einem anderen Forum besser aufgehoben? Inhaltlich scheinst Du Dich an Mac-Themen ja nicht so recht beteiligen zu wollen... Jedenfalls kann man keine Beitrag mit mac-Bezug bei Dir finden! :p

das darfst du doch getrost mir überlassen, oder? in wie fern ist es jetzt hier relevant zu welchen themen ich hier etwas beitrage?
 
Von der gesetzlichen Lage mal abgesehen finde ich es falsch, wenn man eine Person (Freundin) finanziell so abhängig macht von einer Person (Freund) mit dem sie zusammenwohnt, und dieser nicht verpflichtet ist, zu helfen. Nicht jeder lebt in einer klassisch konservativen Männlein Weiblein Beziehung. (Granny und Lars gefällt das natürlich nicht :eek:)
 

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