WG oder eheähnliche Beziehung?

ALTER! Was inwiefern eine oder keine Basis für unsere oder irgendeine Beziehung ist, steht hier keinesfalls zur Debatte. Vielleicht gehst du lieber wieder dazu über mit dem Finger auf mich zu zeigen, weil ich dir dein Geld klauen will....

Bei Geld hört die Freundschaft auf ... kennt man doch.
 
..., dass nach verständiger Würdi-
gung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander
zu tragen und füreinander einzustehen, ..."

fällt dir daran nichts auf? der wille anzunehemen ist! die können annehmen was sie wollen. zum wiederlegen dieser annahme reicht es schon aus wenn er einfach sagt "nein, die annahme ist falsch. ich bin nicht bereit für sie einzustehen." n
 
Recht hin oder her, wo ist die Basis für eine Beziehung, wenn er ein Gesetz braucht um sich um seine Freundin zu kümmern?

das ist ein persönliche sache, welche hier nun wirklich nicht zur diskussion steht und er nun auch wirklich selbst wissen muss.
 
Du bist schwul, jeder hat nen eigenen Schrank&Bett, im Kühlschrank gibts getrennte Fächer (oder besser getrennte Kühlschränke).

Solange ihr quasi 2 Haushalte führt ist alles i.O.
Hartz4 macht eh keinen glücklich, was soll ich da große Moralpredigten halten.
Die meisten wollen von allein schon wieder davon loskommen.
 
Richtig, aber wenn er mit ihr in einer eheähnlichen Beziehung wohnt, bekommt Sie kein ALG 2, sofern er genügend Geld hat, um sie zu unterhalten. Das kann man ungerecht finden, ist aber so.

und nochmal... sie leben nur dann in einer eheähnliche gemeinschaft, wenn sie bereit sind gegenseitig (auch finanziell) füreinander einzustehen!
 
Du bist schwul, jeder hat nen eigenen Schrank&Bett, im Kühlschrank gibts getrennte Fächer (oder besser getrennte Kühlschränke).

Solange ihr quasi 2 Haushalte führt ist alles i.O.

Jo, und eigentlich wohnt sie im Westflügel des Hauses und er im Ostflügel. :rolleyes:
 
Du bist schwul, jeder hat nen eigenen Schrank&Bett, im Kühlschrank gibts getrennte Fächer (oder besser getrennte Kühlschränke).

Solange ihr quasi 2 Haushalte führt ist alles i.O.
Hartz4 macht eh keinen glücklich, was soll ich da große Moralpredigten halten.
Die meisten wollen von allein schon wieder davon loskommen.

getrennter haushalt bedeutet dann aber nicht auch getrennte betten oder schränke... nur das jeder für sich selbst wirtschaftet und auch jeder seine eigenen klamotten wäscht ect.
 
schräcklich wieviele hier anscheinend ihr wissen über diese thematik nur aus aus "harz4 ermittler im einsatz" oder wie der propagandadreck heisst haben. mit der realität hat das aber leider gar nichts zu tun!
 
das ist ein persönliche sache, welche hier nun wirklich nicht zur diskussion steht und er nun auch wirklich selbst wissen muss.

War nicht persönlich gemeint, auch wenn es so ankam. Was ich sagen wollte: es sind nur 2 Monate, 2 Monate wo das Geld der beiden etwas knapper sitzt. Da sollte man doch in der Lage sein eine Lösung zu finden ohne falsche Tatsachen anzugeben.

@TE: mein Tip für dich: such dir jemanden, der sich mit dem Thema auskennt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder was auch immer. Nur die können dir eine genaue Auskunft geben, was machbar ist und was nicht.

EDIT: Was ist mit Eltern? Können die euch nicht 2 Monate unterstützen? Immerhin geht sie danach ja auch arbeiten, da kann man das Geld, das man in den 2 Monaten verbraucht, ja in kleinen Raten abstottern.
 
und nur weil seine freundin etwas beantragt muss ER noch lange keine angaben in IHREM antrag machen.

Unter Umständen muss SIE aber in IHREM Antrag angeben, dass SIE mit IHM zusammenlebt. Und dann muss unter Umständen SIE SEIN Vermögen angeben. Oder die ARGE fragt bei IHM nach, was er hat.


Jetzt Mal im Ernst:

An den Threadersteller: Hast Du erwartet, dass das hier NICHT in solche Diskussionen ausartet? Lass Dich besser irgendwo beim Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten.
 
und nochmal... sie leben nur dann in einer eheähnliche gemeinschaft, wenn sie bereit sind gegenseitig (auch finanziell) füreinander einzustehen!

Ach! Und warum behaupten dann nicht alle vermeindlichen eheähnlichen Gemeinschaften dann nicht einfach, dass sie NICHT bereit sind, finanziell füreinander einzustehen? Dann muss IMMER Hartz4 gezahlt werden. Sehen die Behörden sicherlich schnell ein! :p
 
@TE: mein Tip für dich: such dir jemanden, der sich mit dem Thema auskennt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder was auch immer. Nur die können dir eine genaue Auskunft geben, was machbar ist und was nicht.

genau. mach das. du wirst sehen, dass es durchaus legale möglichkeiten für dich gibt nichts tun zu müssen was du nicht willst. du brauchst mir auch nicht zu glauben was ich schreibe, aber bitte glaube auch nicht den gegenteiligen meinungen hier. informier dich ausgiebig selbst und du wirst es sehen, dass diese geballten vorurteile und halbwahrheiten wie teilweise hier geäußert, nicht zutreffen.
 
Und für die paar Kröten, die in 2 Monaten zusammen kommen der ganze Stress mit den Unterlagen, zur ARGE rennen, das Risiko eingehen Sozialbetrug zu begehen (?), vermutlich ein Gemüseschnippel-Kurs in der Zwischenzweit und dann den ganzen Kram wieder abmelden?

Man leih ihr doch die Kohle und sie gibt es dir wieder wenn sie arbeitet...
 
Unter Umständen muss SIE aber in IHREM Antrag angeben, dass SIE mit IHM zusammenlebt. Und dann muss unter Umständen SIE SEIN Vermögen angeben. Oder die ARGE fragt bei IHM nach, was er hat.

nein. sie muss angeben wer in ihrem haushalt lebt. sie lebt in ihrem haushalt allein! haushalt ist nicht gleich wohnung.wenn sie getrennt wirtschaften natürlich.


Ach! Und warum behaupten dann nicht alle vermeindlichen eheähnlichen Gemeinschaften dann nicht einfach, dass sie NICHT bereit sind, finanziell füreinander einzustehen? Dann muss IMMER Hartz4 gezahlt werden. Sehen die Behörden sicherlich schnell ein! :p

aus mehreren gründen.

1. wirtschaften nicht alle wirklich getrennt bzw. können dies auch nachweisen.
2. wissen gerade viele hartz4 empfänger nichts von ihren rechten und der genaueren gesetzeslage.
3. haben viele angst das das amt sie dann erst recht "auf dem kieker" hat und sie eh keine chance haben
 
Ich kann den TE und seine Freundin verstehen (und damit meine ich jetzt nicht Sozialbetrug oder sonstiges). Auch ich würde nach besten Kräften versuchen, mein Geld zu retten. Denn ich habe für dieses Geld gearbeitet.

@bronkomat: bitte erkundigt euch, welche Freibeträge ihr geltend machen könnt. Meines Wissens nach sind die Grenzen erweitert worden, so dass man höhere Beträge zurückhalten kann.

Im Übrigen: Macht man nach seiner Ausbildung ein Praktikum und erhält dafür kein Geld, dann ist das in den Augen der Arbeitsagentur Schwarzarbeit. So wurde es mir erklärt. Man mag davon halten, was man will. Dies nur als Antwort, weil hier jemand gefragt hatte.

*miau*
 
Ich habe aber keine Lust...
Glaubst du, ich hab Lust, deine hohe Kante mit meinen Steuern gegenzufinanzieren? Was bist du denn für ein Vogel?

Der feine Herr möchte also den Regelsatz von 347 Euro nicht von seinen Ersparnissen decken, sondern lieber die restliche arbeitende Bevölkerung bemühen, damit die die Überbrückungszeit seiner Uschi finanziert. Na herzlichen Glückwunsch. :thumbsup:

Ist ja auch total lästig, mal ein paar Kröten locker zu machen, um 2 Monate alleine für die eigene Frau zu sorgen.

Das nenn ich echt mal so kackdreist.. da hast du sogar noch nen Wunsch frei. Sag Bescheid wenn es soweit ist, dann lade ich euch das nächste Mal wenn ich in Berlin bin zum Essen ein. Wenn ich schon die Kohle dafür raushaue, damit du hübsch deine Ersparnisse pflegen kannst, dann sollten wir mal richtig auf die Sahne hauen und das auch noch feiern.

Leute gibt's.. :noplan:

Und ja.. Die WG Nummer geht. Steht aber alles im SGB XII. Vielleicht bequemst du dich wenigstens, da mal nen Blick reinzuwerfen.

Wenn ich nicht davon ausgehen würde, dass du mit dir selbst schon genug gestraft bist, würde ich den Thread direkt mal meinem Kollegen beim Zoll empfehlen. Der hat immer Spaß an solchen Aktionen.

Bestell deiner Freundin nen schönen Gruß. 42 Cent der Oktoberauszahlung sind von mir. Kauft euch was schönes. Und wenn du noch mehr brauchst.. gib Bescheid. Die paar Euro kann ich mir leisten. ;)
 
SO! Um das hier mal ein wenig abzukürzen: Wir haben den ALG 1-Rechner bemüht und kommen zu dem Schluss, dass wir den "Gürtel ein wenig enger schnallen" für diese zwei Monate.
Ach ja: Und wenn es nicht hinkommen sollte, dann bin ich selbstverständlich bereit aus meinem "privaten Topf" etwas beizusteuern. Ich möchte mich nur nicht vom Staat dazu verpflichten lassen, eine Phase der Arbeitslosigkeit mit eigenem Geld zu bestreiten, wenn einem eigentlich eine gewisse Unterstützung zusteht....
Und zum Schluss, meine Freundin ist der Meinung ich hätte das von Anfang an erwähnen müssen: Ich bin kein Großverdiener, sondern selber in Ausbildung. Daher sitzt das Geld nicht so locker, auch wenn es nur um zwei Monate geht....
 
fällt dir daran nichts auf? der wille anzunehemen ist! die können annehmen was sie wollen. zum wiederlegen dieser annahme reicht es schon aus wenn er einfach sagt "nein, die annahme ist falsch. ich bin nicht bereit für sie einzustehen." n

Dumm nur, dass das die Behörden und die Gerichte anders sehen. Vgl. Punkt 7.19 der Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit: "Die bloße Behauptung, dass trotz der unter 1. bis 4. ge-
nannten Tatsachen eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist
nicht ausreichend."

Wäre ja auch etwas zu einfach, wenn die Behauptung einfach ausreicht.
 
und nochmal... frag hier nicht weiter und glaub einfach gar nicht was hier geschrieben wurde. wenn es dir das wert ist... geh zum anwalt.
 
Ich find es ja "schräcklich" wie gut einige über die Kniffe Bescheid wissen, wie man ohne finanzielle Notlage trotzdem Gelder bekommt, wenn man nur die richtige Worte in der richtigen Reihenfolge sagt.
 
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