WG oder eheähnliche Beziehung?

Und die hat sich jetzt ein Jahr lang im Praktikum totgearbeitet, für unglaublich wenig Geld. Und im Dezember arbeitet sie, und unterstützt die armen Sozialhilfeabhängigen dann auch wieder.
das tut mir leid (errnsthaft), da kann aber weder der Staat, noch die SV -pflichtigen Arbeitnehmer was dazu
 
Wie gesagt, es geht um meine Freundin, nicht mich. Und die hat sich jetzt ein Jahr lang im Praktikum totgearbeitet, für unglaublich wenig Geld. Und im Dezember arbeitet sie, und unterstützt die armen Sozialhilfeabhängigen dann auch wieder. Bis dahin muss sie aber noch ein vorbereitendes Praktikum absolvieren und würde dafür de facto keine Unterstützung bekommen.

Jetzt wirst du aber wertend, einerseits wollt ihr die Sozialleistung für die armen Abhängigen und als nächstes distanziert ihr euch gleich wieder davon.

Es ist doch nicht das Problem des Staates oder der Allgemeinheit das sie ein Praktikum ohne vernüftige Bezahlung angenommen hat, das ist doch ihre Sache, daraus lässt sich doch keine Rechtfertigung herausnehmen.
 
da ist erstmal zu klären ob es eine wg oder eheähnliche gemeinschaft IST. nicht alles was für den gesunden menschenverstand eine eheähnliche gemeinschaft ist, ist es auch für das gesetz und umgekehrt.

Herr Schäuble bekommt das schon raus...!!! :p
 
Wollte ja eigentlich nicht antworten...

Du hast nicht verstanden, worum es hier geht. Er IST mit seiner Freundin in einem eheähnlichen Verhältnis, damit ist er unterhaltspflichtig. Was er wissen will ist, was er tun muss, um das zu verschleiern. Die Vorgabe eine WG zu sein, um um die Unterhaltspflicht herum zu kommen, ist keine freie Wahl, sondern geht in die Richtung Sozialbetrug. Das weiß der Treadstelle ja auch... Macht er gar kein Geheimnis draus. Insofern hast Du die Situation noch nicht erfasst.

da geht das unwissen schon wieder los. man ist nicht automatisch mit seiner freundin auch eine eheähnliche gemeinschaft nur weil es die freundin ist.

und unterhaltspflichtig sind per gesetz nur eheleute... keine eheähnlichen parter.
 
Mal von einer anderen Seite betrachtet: deine Freundin, mit der du eine Beziehung führst, steckt in Schwierigkeiten und du versuchst nun dein Geld in Sicherheit zu bringen?

Sollte man sich in einer Beziehung nicht gegenseitig unterstützen und in schwierigen Situationen beistehen? Ich versteh nicht, wo dein Problem ist deine Freundin für 2 Monate zu unterhalten.
 
da ist erstmal zu klären ob es eine wg oder eheähnliche gemeinschaft IST. nicht alles was für den gesunden menschenverstand eine eheähnliche gemeinschaft ist, ist es auch für das gesetz und umgekehrt.

Unsinn, eine WG hat in einem gemeinsamen Haushalt zumindest getrennte Schlafbereiche. Da dies in der Wohnung wohl nicht möglich ist, wird bei jeder Kontrolle direkt auffliegen das es sich nicht um eine WG handelt.
 
Stimmt, sie haben kein Zutrittsrecht, aber bei Verweigerung wird die Zahlung eingestellt und zurückgefordert, im übrigen auch rückwirkend.

ebenso falsch. die verweigerung auf zutritt zieht nicht automatisch ein zahlungseinstellung nach sich. das ist nur bei mangelnder mitarbeit der fall, welche aber nicht gleich dadurch gegeben ist. zudem darf eine wohnungsbegehung immer nur das letzte mittel einer klärung sein und ist zur klärung ob eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt eh kein geeignetes mittel. sehen jedenfals dei sozialrichter so. wie soll man auch eine bereitschaft zur inneren einstellung füreinander einzustehen in der wohnung erkennen können..
 
Das Wort WG bedeutet Wohngemeinschaft.
Wenn man mit seiner Freundin zusammen eine Wohnung hat, ist das eine Wohngemeinschaft meiner Meinung nach..
Was wohl hier rechtlich eine Rolle spielt ist, ob ihr getrennte Konten habt, und getrennt wirtschaftet/buchhaltet. (entspricht Güterstand in der Ehe)
 
Mal von einer anderen Seite betrachtet: deine Freundin, mit der du eine Beziehung führst, steckt in Schwierigkeiten und du versuchst nun dein Geld in Sicherheit zu bringen?

Sollte man sich in einer Beziehung nicht gegenseitig unterstützen und in schwierigen Situationen beistehen? Ich versteh nicht, wo dein Problem ist deine Freundin für 2 Monate zu unterhalten.
das problem ist, daß er lieber das geld der steuerzahler verwenden möchte, um seine freundin zu unterhalten.
 
Unsinn, eine WG hat in einem gemeinsamen Haushalt zumindest getrennte Schlafbereiche. Da dies in der Wohnung wohl nicht möglich ist, wird bei jeder Kontrolle direkt auffliegen das es sich nicht um eine WG handelt.

nicht alles was keine wg ist, ist gleich eine eheähnliche gemeinschaft.
 
das problem ist, daß er lieber das geld der steuerzahler verwenden möchte, um seine freundin zu unterhalten.

Für mich sieht es so aus, als dass er nicht bereit ist seine Freundin zu unterstützen und jetzt einen anderen Weg sucht. Dass er nun das Geld der Steuerzahler verwenden will, ist obendrein noch richtig dreist.
 
Ok, sollte ich irgendwann nochmal ein Thema in der Bar starten, dann nur mit moralisch-ethisch unverfänglichem Hintergrund. Sowas a la "Welche Auswirkung hat Steve Jobs' Outfit auf die Quartalszahlen 4/09?".
 
nicht alles was keine wg ist, ist gleich eine eheähnliche gemeinschaft.
ob eheähnliche gemeinschaft oder nicht spielt doch gar keine rolle! wenn der freundin das geld zusteht, dann soll sie es auch bekommen! keiner gönnt ihr das mehr als ich! punkt!

was aber völlig daneben ist, ist das fälschen von anträgen, indem man vermögenswerte nicht angibt. und genau das möchte der TE tun!
 
nein, sorry, aber das ist nicht falsch. bitte lies richtig. die dort aufgeführten punkte legen eine vermutung nahe... mehr nicht.

entscheidend ist die innere einstellung füreinander einzustehen. mehr nicht. alles andere sind nur punkte durch die vermutet wird das diese einstellung vorhanden ist.

Sorry, aber es ist nicht falsch. Bei gemeinsamer Bett- und Schranknutzung geht nicht nur die ARGE, sondern auch das Sozialgericht davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Vgl. den Wortlaut im Gesetz, wonach eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn

"...eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem ge-
meinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdi-
gung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander
zu tragen und füreinander einzustehen, ..."
 
ebenso falsch. die verweigerung auf zutritt zieht nicht automatisch ein zahlungseinstellung nach sich. das ist nur bei mangelnder mitarbeit der fall, welche aber nicht gleich dadurch gegeben ist. zudem darf eine wohnungsbegehung immer nur das letzte mittel einer klärung sein und ist zur klärung ob eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt eh kein geeignetes mittel. sehen jedenfals dei sozialrichter so. wie soll man auch eine bereitschaft zur inneren einstellung füreinander einzustehen in der wohnung erkennen können..

Wird aber sicherlich nicht so gehandhabt. Die lassen sich doch auch nicht verarschen und wissen ziemlich schnell was hier läuft.

Das Wort WG bedeutet Wohngemeinschaft.
Wenn man mit seiner Freundin zusammen eine Wohnung hat, ist das eine Wohngemeinschaft meiner Meinung nach..
Was wohl hier rechtlich eine Rolle spielt ist, ob ihr getrennte Konten habt, und getrennt wirtschaftet/buchhaltet. (entspricht Güterstand in der Ehe)

Eine Wortherleitung klärt keinen juristischen Sachbestand. Auch bei Gütertrennung in der Ehe sind die Partner füreinander Unterhaltspflichtig.

nicht alles was keine wg ist, ist gleich eine eheähnliche gemeinschaft.

Es ist keine WG, es ist ein Männlein und ein Weiblein, was soll es noch sein?
 
ob eheähnliche gemeinschaft oder nicht spielt doch gar keine rolle! wenn der freundin das geld zusteht, dann soll sie es auch bekommen! keiner gönnt ihr das mehr als ich! punkt!

was aber völlig daneben ist, ist das fälschen von anträgen, indem man vermögenswerte nicht angibt. und genau das möchte der TE tun!

nein, sorry. denn ER muss gar keine anträge stellen, denn ER möchte kein harz4. und nur weil seine freundin etwas beantragt muss ER noch lange keine angaben in IHREM antrag machen.
 
ER muss seine freundin auch nicht "unterhalten", da er keinerlei rechtliche verpflichtung dazu hat.

Richtig, aber wenn er mit ihr in einer eheähnlichen Beziehung wohnt, bekommt Sie kein ALG 2, sofern er genügend Geld hat, um sie zu unterhalten. Das kann man ungerecht finden, ist aber so.
 
Recht hin oder her, wo ist die Basis für eine Beziehung, wenn er ein Gesetz braucht um sich um seine Freundin zu kümmern?

ALTER! Was inwiefern eine oder keine Basis für unsere oder irgendeine Beziehung ist, steht hier keinesfalls zur Debatte. Vielleicht gehst du lieber wieder dazu über mit dem Finger auf mich zu zeigen, weil ich dir dein Geld klauen will....
 
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