WG oder eheähnliche Beziehung?

Und zum Schluss, meine Freundin ist der Meinung ich hätte das von Anfang an erwähnen müssen: Ich bin kein Großverdiener, sondern selber in Ausbildung. Daher sitzt das Geld nicht so locker, auch wenn es nur um zwei Monate geht....

Dann erkundigt Euch irgendwo (ARGE, Anwalt, oder bei irgendwelchen Beratungsstellen) ob Euch Geld zusteht oder nicht. Wenn Du selbst noch in Ausbildung bist, könnte das ja in Frage kommen. Gibt schließlich auch Freibeträge für Vermögen.

Ich würde halt nur davon abraten, irgendwas zu verschweigen. Da kann man ziemlichen Ärger bekommen, und den wollen Euch alle hier ersparen.
 
Warum in Gottes Namen zum Anwalt. Sie soll nen Antrag stellen, einigermassen wahrheitsgemaß und schauen was raus kommt. Wenn das dann abgelehnt wird und die Begründung nicht passt, ja DANN hilft ein Anwalt.

hätte nie gedacht das das nochmal passiert, aber da kann ich dir sogar vollkommen zustimmen.
 
da braucht die arge gar nicht "rauskriegen".. das kannst du ihnen sogar selbst sagen und es spielt bei "eheähnliche gemeinschafte oder nicht" gar keine rolle.

Sorry, aber ich hab schon oft mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt. Es ist einfach nicht richtig, was Du sagt. Entscheidend ist nicht, wie Du die Gesetze auslegst, sondern wie das die Behörden und Gericht machen.
 
Dann erkundigt Euch irgendwo (ARGE, Anwalt, oder bei irgendwelchen Beratungsstellen) ob Euch Geld zusteht oder nicht. Wenn Du selbst noch in Ausbildung bist, könnte das ja in Frage kommen. Gibt schließlich auch Freibeträge für Vermögen.

Ich würde halt nur davon abraten, irgendwas zu verschweigen. Da kann man ziemlichen Ärger bekommen, und den wollen Euch alle hier ersparen.

verschweigen sollte man natürlich gar nichts. absolut richtig. allerdings ist streng genommen schon deine formulierung falsch... es gibt kein "EUCH" wenn dann steht IHR etwas zu oder nicht... ER hat damit gar nichts zu tun... natürlich vorausgestzt er will wirklich nicht für sie einstehen und ist dadurch auch in keiner bedarfsgemeinschaft mit ihr.
 
Sorry, aber ich hab schon oft mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt. Es ist einfach nicht richtig, was Du sagt. Entscheidend ist nicht, wie Du die Gesetze auslegst, sondern wie das die Behörden und Gericht machen.

wie die behörden irgendetwas auslegen ist vollkommen irrelevant. entscheidend ist es, wie es die gerichte tun... und da liegst du leider falsch.
 
Das Weihnachtsgeschäft zieht in ein paar Wochen an, da gibt es ganz viele Aushilfsjobs.....zur Überbrückung kann man das doch mal machen!

schick sie zur einer Zeitarbeits Fa. da kriegt sie gleich einen Job, der ist zwar nicht toll bezahlt ( etwas über 7,00 €) aber sie ist versorgt und krankenversichert!

Ich will hier keine Reklame machen, aber ich finde selbst in diesen Zeiten überall Jobs, die haben nur einen Nachteil ( sie sind schlecht bezahlt...aber ihr seit ja zu zweit!)
 
Von der gesetzlichen Lage mal abgesehen finde ich es falsch, wenn man eine Person (Freundin) finanziell so abhängig macht von einer Person (Freund) mit dem sie zusammenwohnt, und dieser nicht verpflichtet ist, zu helfen. Nicht jeder lebt in einer klassisch konservativen Männlein Weiblein Beziehung. (Granny und Lars gefällt das natürlich nicht :eek:)

Du hast nicht verstanden, worum es da geht, oder? Es geht um eine eheähnliche Gemeinschaft, eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn es eine offene Beziehung ist oder nur ne WG mit ab und zu gegenseitigem Sex, dann ist das für mich keine eheähnliche Gemeinschaft. Das erfüllt dann mehr dann eine WG. Und warum soll mir das nicht gefallen? Immerhin hat meine Partei nen schwulen Vorsitzenden, und den auch noch ziemlich unangefochten.

Na ja, aber selbst die CDU hat mittlerweile da in Hamburg entsprechendes anzubieten... :D
 
Lars, mein Lieblingsliberaler mit dem schönsten Avatar im ganzen Forum :blowkiss:, du hast in diesem Fall auf jeden Fall Recht.
 
Das Weihnachtsgeschäft zieht in ein paar Wochen an, da gibt es ganz viele Aushilfsjobs.....zur Überbrückung kann man das doch mal machen!

schick sie zur einer Zeitarbeits Fa. da kriegt sie gleich einen Job, der ist zwar nicht toll bezahlt ( etwas über 7,00 €) aber sie ist versorgt und krankenversichert!

Ich will hier keine Reklame machen, aber ich finde selbst in diesen Zeiten überall Jobs, die haben nur einen Nachteil ( sie sind schlecht bezahlt...aber ihr seit ja zu zweit!)

Guido? :D
 
Was nicht so ernst, ging so in Richtung konservativ, nicht ernst nehmen :p

Man darf sie einfach nicht von ihm abhängig machen, wenn er nicht dazu verpflichtet ist. So kann er sie unter Druck setzen, dies ausnutzen. Ja, das sollte in einer normalen Beziehung nicht passieren, kann aber trotzdem. Man könnte dazu auch eine Parallele zu Affäre Chef - Sekretärin (oder anders herum) ziehen. Es entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis.
 
Das Weihnachtsgeschäft zieht in ein paar Wochen an, da gibt es ganz viele Aushilfsjobs.....zur Überbrückung kann man das doch mal machen!

schick sie zur einer Zeitarbeits Fa. da kriegt sie gleich einen Job, der ist zwar nicht toll bezahlt ( etwas über 7,00 €) aber sie ist versorgt und krankenversichert!

Ich will hier keine Reklame machen, aber ich finde selbst in diesen Zeiten überall Jobs, die haben nur einen Nachteil ( sie sind schlecht bezahlt...aber ihr seit ja zu zweit!)

Ja, wie gesagt, sie muss ein vorbereitendes unbezahltes Praktikum machen (Probearbeiten) und wird dann dort fest angestellt. Da ist dann nichts mit Aushilfsjob.

So, ich denke man kann dann diesen Thread auch schließen. Es sind ja doch einige hilfreiche Antworten gekommen, dafür vielen Dank.
 
wenn ich Posts lese wie den Anfangspost dieses Threads, bin ich froh daß ich in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bin und für solche Vögel mitbezahlen muß. Da kommt mir echt die Galle hoch.
 
Ja, wie gesagt, sie muss ein vorbereitendes unbezahltes Praktikum machen (Probearbeiten) und wird dann dort fest angestellt.

Hat sie das schriftlich? Oder ist das wieder so ein Fall von Generation Praktikum?
 
fällt dir daran nichts auf? der wille anzunehemen ist! die können annehmen was sie wollen. zum wiederlegen dieser annahme reicht es schon aus wenn er einfach sagt "nein, die annahme ist falsch. ich bin nicht bereit für sie einzustehen." n

SGB 2, § 7 Abs 3, 3a

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach
verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander
einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem
Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Die können schon annehmen und machen sie auch...
 
Was ist das denn für ein rückgratloser Arbeitgeber? Kreativbranche?

Das wollte ich auch gerade fragen. Ich kenne eigentlich nur eine Probezeit, die aber bezahlt, ggf. mit weniger Gehalt (was ok ist). Aber 2 Monate umsonst? @TE: Bist Du sicher, dass sie da nicht ausgenutzt wird?

Wahrscheinlich wird sie ja für Dezember noch keinen Vertrag haben, oder? Nur ne Zusage "ja, dann schauen wir mal..." ist etwas dürftig. Klingt nicht sonderlich toll...
 
Ja, wie gesagt, sie muss ein vorbereitendes unbezahltes Praktikum machen (Probearbeiten) und wird dann dort fest angestellt. Da ist dann nichts mit Aushilfsjob.

So, ich denke man kann dann diesen Thread auch schließen. Es sind ja doch einige hilfreiche Antworten gekommen, dafür vielen Dank.

Wichtig ist das sie weiterhin krankenversichert bleibt, eventuell muss sie sich freiwillig weiterversichern.
 
Tatsächlich! Kreativbranche! Sie ist ausgebildete Grafikdesignerin und der Vertrag liegt noch nicht vor.
 
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