Zum Sachverhalt:
Da es sich bei dem "Wort" Bushido leider um keinen Namen, sondern um eine eingetragene Marke handelt (kein Künstlernamen) könnte zumindest schonmal eine Markenrechtsverletzung vorliegen. (siehe nächster Post)
Weiterhin hast du du diese Marke eingesetzt um durch "Negativwerbung" (kein Bushido etc.) auf dein Gebot aufmerksam zu machen. Du wolltest folglich von der Popularität der Marke Bushido profitieren. Grade das soll ja der Markenschutz verhindern.
Zudem ist erwähnenswert, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses eBay folgender Abschnitt enthalten ist
http://pages.ebay.de/help/policies/misleading-titles.html
Dieser verbietet es dir ausdrücklich Artikelbezeichnungen, die irreführend sind zu verwenden.
Jedenfalls hast du also schonmal gegen die Allgemeinen Geschäftsverbindungen von eBay verstoßen, was du ja auch eingesehen hast.
Was die Markenrechtsverletzung betrifft, so weiß ich aus Erfahrung, dass Künstler wie Bushido oder Sido (nanntest du den Namen nicht auch?) diese Abmahnungen äußerst häufig verwenden. Die "Masche" ist immer die Gleiche: Hohe Forderungen und am Ende ein Angebot sich im Einvernehmen zu einem außergerichtlichen Vergleich zu einigen.
Leider ist das in allen mir bekannten Fällen so ausgegangen, dass der Beschuldigte das Angebot angenommen und zähneknirschend gezahlt hat. Die Meisten hatten dabei anwaltliche Beratung.
Was bei dir allerdings berücksichtigt werden sollte ist die Höhe deines "Einkommens" (wenn man es denn so nennen kann). Davon weiß natürlich die gegnerische Partei nichts. Die haben erstmal nur deinen Namen und deine Adresse. Mithin könnte es daher sinnvoll sein, ihnen deine Situation zu schildern. Das sie von ihrer Forderung komplett ablassen halte ich zwar für unwahrscheinlich, evtl. berücksichtigen sie jedoch deine finanziellen Umstände und korrigieren ihr Angebot.
Zu deinem weiteren Vorgehen:
Zwei Varianten kommen meines Erachtens ins Frage.
Die Eine: Du machst es selbst.
Die Andere: Du lässt das einen Anwalt machen.
Zur Letzteren ist zu sagen; wenn du einen befreundeten Anwalt hast und dieser bereit wäre das den Schriftverkehr kostenfrei, bzw. extrem günstig zu erledigen solltest du das auch annehmen. Andernfalls ist meine Einschätzung, dass sich die anwaltlichen Beratungs- und Geschäftsgebühren in etwa mit der gegnerischen Forderung einhergehen und du am Ende also zwei Posten (Anwalt + Vergleich) zu zahlen hast (wobei du evtl. gerichtliche Beratungshilfe bekommst, die ggf. jedoch zurück gezahlt werden muss).
Wichtig jedenfalls, dass du bei diesem Weg deinem Anwalt wirklich ALLES (sei es noch so nebensächlich) und schnell handeln musst. Damit machst du deinem Rechtsbeistand eine Freude
Der andere Weg, nämlich es ohne Anwalt zu versuchen, ist riskant.
Riskant daher, da juristische Laien dazu neigen Formulierungen zu verwenden die juristisch von Bedeutung sind, obwohl sie dies oftmals gar nicht wollen. Das wird zwar unter Umständen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt, darauf wollen wir es aber ja nicht ankommen lassen.
Solltest du dich entscheiden das Ganze ohne Anwalt zu machen, würde ich dir ein paar Tips geben:
- Alles schriftlich!
- Sollten sie dir anbieten das du weniger zahlen musst, sollen sie erklären das sie keine weiteren Forderungen in der Sache zukünftig gegen dich erheben.
- Versuche klar ausgedrückt zu schreiben, aber probiere nicht "juristisch klingen zu wollen". Das geht meistens in die Hose.
Zur Not haste ja noch das Forum
Bleibt mir nur noch zu sagen: Hoffen wir, dass Sido von der Sache nix mitbekommt.
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.
(Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen, habe das Ganze während meiner Arbeit verfasst)
Grüße Philipp