Guter Fang? Powerbook G4!

Für 428€, Schnäppchen oder nicht?

  • Schnäppchen!

    Stimmen: 34 21,8%
  • Genau der Richtige Preis!

    Stimmen: 20 12,8%
  • Ohh mein Gott, du bis verarscht worden!

    Stimmen: 102 65,4%

  • Umfrageteilnehmer
    156
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
- edit, weil das von mir angeschnittene Thema schon behandelt wurde (erst ganz lesen, dann posten ;)) -
 
Zuletzt bearbeitet:
lasst uns doch mal rekapitulieren:

investition EUR 428,--
erlös EUR 77,-- (5/8/06@14:45h)
VERLUST EUR 351,--

ich glaube das steht nicht dafür, das teil zu verticken... wie gesagt besser behalten, und ärger ersparen
 
Vielleicht sollte sich irgendwer erbarmen und das Ding kaufen...?

Das mit der englischen Tastatur steht auch nicht in der Auktion, oder irre ich mich...?

@frankielev: Vielleicht solltest Du echt mal den Verkäufer anhauen, was das mit dem kaputten Laufwerk soll. Andererseits wirst Du schlechte Chancen haben.

Am sinnvollsten wäre echt, es zu behalten und ein externes Laufwerk zu verwenden oder eines nachzurüsten, was funktioniert...?
 
CRen schrieb:
Vielleicht sollte sich irgendwer erbarmen und das Ding kaufen...?

Das mit der englischen Tastatur steht auch nicht in der Auktion, oder irre ich mich...?

@frankielev: Vielleicht solltest Du echt mal den Verkäufer anhauen, was das mit dem kaputten Laufwerk soll. Andererseits wirst Du schlechte Chancen haben.

Am sinnvollsten wäre echt, es zu behalten und ein externes Laufwerk zu verwenden oder eines nachzurüsten, was funktioniert...?

Das mit der Englischen Tastatur steht in der Auktion!

"30GB Festplatte

-
Englische Tastatur

-
DVD-ROM/CD-ROM Combo Laufwerk (Slot-In)"
 
Hätte das Powerbook auch behalten und folgendes gemacht:
1. Das hier gekauft http://www.tipaint.com/ für die Macke an der rechten Seite
2. eine größere und schnellere Festplatte
3. Ein neues Laufwerk

Ich denke dann hättest du die nächste Zeit sicher noch mehr Freude damit gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mattmiksys schrieb:
Also ganz im Ernst: frankielev hat auch für mich nicht den richtigen Stil bei ebay gezeigt. Aber hat er verdient, dass nun jeder einzeln auf ihn einkloppt?
Wenn einer solche Zoten und Sprüche ablässt wie er... JA, IMHO verdient er es voll und ganz!

frankielev schrieb:
wieso werd ich zum verbrecher meine auktion is 100% in ordnung!

Minderjährig, d.H. nicht voll Geschäftsfähig sein, und dann nen voll krass 100%ig korrekten Deal abziehen?!?
Ja, genau! SO und nicht anders funktioniert die Wirtschaft!
frankielev schrieb:
seit ihr alle dumm oder was?
Bei solchen Sprüchen neige ich dazu, es persönlich zu nehmen. Zumindest bei Leuten, die ich für voll nehme...

Charlie

P.S.: Geh weg!
 
Das ist der Thread des Jahres, Leute...... :rotfl:

Allerdings weiß ich jetzt nicht so genau, wer hier ein Problem hat, ob es das Jüngelchen ist, oder die Meute, die sich, besessen und zum Zerreisen bereit, mit dem moralischen Zeigefinger auf ein Greenhorn stürzt, der von einer Naivität geprägt ist, wie man sie hat, wenn man ein Einzelkind und dazu verdammt ist, einem der Erzeuger alles recht machen zu müssen.

Leute, hier hat sich, gerade in den letzten 4-8 Seiten, keiner in irgendeiner Weise an Frevelhaftigkeit am anderen zu reiben, ich werde den gesamten Thread speichern, denn.............. so funktioniert die MASSE und der Thread ist echt der Wahnsinn :jaja:



Hochinteressant, wie manche über Ebay Kontakt zum verkäufer aufnehmen und dann hier hereinposten, wie der Kontakt aussah und sich dann erdreisten, hier mit dem Zeigefinger zu kreisen. Lächerliche Gestalten sage ich da nur!!

Und Frankie:

Stell das bitte alles richtig, Wenn Opfer zu Tätern werden, ganz gleich, in welcher Intensität und auf welcher Ebene, ist das Scheiße und mein Tipp an Dich, schreib hier einfach nicht mehr mit, denn Du hast den Vogel echt abgeschossen. Du kannst Nicht erwarten, dass ein ganzes Forum Dir beim Bescheißen hilft. Und wenn DU gar nicht vorhattest zu bescheißen, dann solltest Du wenigstens alles Details prüfen, bevor Du die Bucht bedienst.


In diesem Sinne


Frank T.
 
dasich schrieb:
Das ist der Thread des Jahres, Leute......

ja, Du sagst es.. und ich bin von Anfang an dabei!!

dasich schrieb:
Stell das bitte alles richtig, Wenn Opfer zu Tätern werden, ganz gleich, in welcher Intensität und auf welcher Ebene, ist das Scheiße und mein Tipp an Dich, schreib hier einfach nicht mehr mit, denn Du hast den Vogel echt abgeschossen. Du kannst Nicht erwarten, dass ein ganzes Forum Dir beim Bescheißen hilft. Und wenn DU gar nicht vorhattest zu bescheißen, dann solltest Du wenigstens alles Details prüfen, bevor Du die Bucht bedienst.

full ack, dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

Gruss
jo
 
Unglaublich, was aus dem Posting eines offensichtlichen Spinners alles (mit auch krimineller Veranlagung?) werden kann. Toll finde ich, wenn einzelne dann sogar noch Ratschläge geben wie man selber wieder andere übers Ohr hauen kann - wie @Flooo zum Beispiel. Solche Beiträge müßten gelöscht werden, weil sie ganz eindeutig eine Beihilfe bzw. Aufforderung zum Betrug darstellen.

Andere haben hier zu erkennen gegeben, daß auch sie unter Angabe falscher Daten Geschäfte bei ebay tätigen. Erstens zeigt das eine ziemlich verlotterte Moral, wenn einem das Geschäft nicht gefällt zieht man sich auf seine nicht volle Geschäftsfähigkeit zurück. Zweitens scheint offenbar niemand den strafrechtlichen Aspekt zu sehen. Sehen wir dazu doch einfach die AGB von ebay an:

------------------------------------------------------------------
§2. Anmeldung

(1) Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der eBay-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.

(2) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.
-----------------------------------------------------------------

Da steht es doch, Absatz (2). Wenn jetzt so ein "Superschlauer" bei seiner Anmeldung falsche Angaben bezüglich seines Alters macht, dann begeht er damit eine Urkundenfälschung. Und damit verwirklicht er einen Straftatbestand.


§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. ...



Wer also bei der Anmeldung falsche Angaben macht, der täuscht einem Handelspartner Geschäftsfähigkeit vor, da dieser aufgrund der ebay AGB und des betreffenden Eintrages davon ausgehen muss, daß sein Verhandlungspartner voll geschäftsfähig ist.

Wenn jetzt ein solcher minderjähriger Betrüger ein Geschäft wegen seiner mangelnden Geschäftsfähigkeit für nichtig erklären will, dann kann ebay die Staatsanwaltschaft informieren, oder der hintergangene Geschäftspartner tut es.

Ich würde es machen! Auch wenn man davon keinerlei finanziellen Nutzen hat, aber wenn mir einer auf die Tour käme, würde ich meine Anwältin beauftragen die Staatsanwaltschaft zu informieren, denn einfach so mit: "Ätsch, ich bin ja noch minderjährig!", käme mir der nicht davon.
 
Ich beobachte diesen Thread schon seit einer Weile...

In einem Fachforum hat das nichts mehr zu suchen. Diskutiert in der Bar weiter im Anwärter für den lächerlichsten Threads des Jahres.
 
wie gesagt, für 150 euro nehm ich es, bin leider nich bei ebay angemeldet, da ich das mit 15 noch nicht darf^^.

nimm es bei ebay raus, schreib mir ne PM und dann können wir das klären.
und ja, mein vater weiß davon.

mfg
 
Lips Tullian schrieb:
Da steht es doch, Absatz (2). Wenn jetzt so ein "Superschlauer" bei seiner Anmeldung falsche Angaben bezüglich seines Alters macht, dann begeht er damit eine Urkundenfälschung. Und damit verwirklicht er einen Straftatbestand.
Sorry, aber das ist völlig falsch. Es fehlt schon an der Urkunde.
 
irgendwelche rechtlichen sachen hier zu diskutieren halte ich fuer ziemlich sinnlos, da:
1) nicht jeder vom fach ist
2) sich man leicht vom eingenen gerichtigkeissinn leiten laesst
3) es bei der mischung hier aus laien, hobbyjuristen und juristen immer meinungsunterschiede geben wird
 
Ich will mich hier gar nicht streiten, ich wollte nur verhindern, dass eine grobe Unrichtigkeit hier unbestritten stehen bleibt, die vielleicht von anderen Lesern dann in gewisser Weise als "richtig" angenommen wird.
 
cocki schrieb:
... ich wollte nur verhindern, dass eine grobe Unrichtigkeit hier unbestritten stehen bleibt, ....
Sehr richtig, und deshalb muß ich jetzt nochmal darauf eingehen, damit der absolute Unsinn den Du verbreitest nicht unwidersprochen stehen bleibt.

Schon vor ca. 30 Jahren befand der BGH das selbst ein Bierdeckel eine Urkunde darstellen kann, und bestätigte damit eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung. Seidem ist dies ein Lehrbuchbeispiel:

Bierdeckel als Urkunde

Urkundsdelikte schützen die Sicherheit im Rechtsverkehr: jeder soll Vertrauen in die Echtheit von Urkunden, Aufzeichnungen und Daten haben, wenn diese als Beweis eingesetzt werden. Benutzt z.B. eine Kellnerin Ihren Bierdeckel als Urkunde, indem sie Ihre konsumierten Getränke dort vermerkt, dann vertraut sie darauf, den Bierdeckel bei der Abrechnung als Beweis für die Anzahl der Drinks verwenden zu können.- Radieren Sie nun Eintragungen auf dem Bierdeckel weg oder tauschen diesen etwa aus, dann haben Sie Urkundenfälschung begangen: Sie haben die Sicherheit im Rechtsverkehr beeinträchtigt.


Urkunde

Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn ist mit der Mehrheit der Juristen jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Verkörpert ist eine Gedankenerklärung, wenn sie niedergeschrieben oder sonstwie aufgezeichnet wurde. Man spricht von einer Perpetuierungsfunktion, also der Verbindung einer Erklärung mit einem festen körperlichen Gegenstand - mit einem Blatt Papier, beispielsweise. [oder ein Formular das in einer Datenbank abgelegt wird]


Und schließlich auch noch:
§ 271 StGB [Mittelbare Falschbeurkundung]


(1) Wer bewirkt, dass Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Also, wie kamst Du noch mal zu der Annahme, im Falle von ebay liege keine Urkunde vor? :kopfkratz:

Bevor Du das nächste Mal jemanden vorwirfst eine falsche Behauptung aufzustellen, solltest Du Dich doch besser informieren, damit das nicht wieder so ein Reinfall wird. :cool:

@FLIPP - Es gibt keinen triftigen Grund nicht über solche Rechtsprobleme zu sprechen, und was die Meinungsverschiedenheiten angeht, dafür gibt´s einen Juristen-Kalauer: Drei Juristen, vier Ansichten! :klopfer:
 
Können wir den Thread nicht einfach schließen, Schade um die unnötig verschickten "Thread-Benachrichtigungs" E-Mails :D ?

Verursacht nur Kosten an zig Stellen ;)
 
Lips Tullian schrieb:
Also, wie kamst Du noch mal zu der Annahme, im Falle von ebay liege keine Urkunde vor? :kopfkratz:
Ich gehe mal über deine Respektlosigkeiten hinweg und frage: Was genau stellt deiner Meinung nach bei eBay die Urkunde dar?
 
cocki schrieb:
Ich gehe mal über deine Respektlosigkeiten hinweg und frage: Was genau stellt deiner Meinung nach bei eBay die Urkunde dar?
ich nehme lips die antwort vorweg.
was die urkunde darstellt, steht ja oben geschrieben:

...also der Verbindung einer Erklärung mit einem festen körperlichen Gegenstand - mit einem Blatt Papier, beispielsweise. [oder ein Formular das in einer Datenbank abgelegt wird]

Anmeldeformular bei eBay>Daten kommen in eine Datenbank = Urkunde

lG
 
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