L
Lor-Olli
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 24.04.2004
- Beiträge
- 10.852
- Reaktionspunkte
- 5.596
Ohne ins Detail zu gehen nur soviel: Es wird im Verkehrsrecht zwischen fahrendem und ruhendem Verkehr unterschieden! Ein Unfall mit Fahrzeugen in Bewegung ist ein Fall für die Polizei (und damit für die STVO), ein Problem mit dem ruhenden Verkehr (Falschparker) ist kein Problem der Polizei, Du / man muss sich an die Gemeinde (sofern öffentlicher Raum) oder den Eigentümer des Grundstücks wenden.Verstehe ich hiernach anders.
Aber ich bin kein Jurist - aber Du scheinst Dir Deiner Sache sehr sicher zu sein. Eventuell bist Du ja Verkehrsrechtexperte und kannst es uns erklären
(Habe mich mit dem Problem wegen einer immer wieder zugeparkten Einfahrt vor dem Studio öfter herumschlagen müssen. Die zugeparkte Einfahrt selbst befand sich auf privatem Grund / Privatstraße, ca. 10 m abseits der öffentlichen Straße)