Ziemlich günstig wegkommen bei GRAVIS!

Im Gravis Impressum steht:
Sollte der tatsächliche Preis eines Artikels niedriger sein als der angegebene Preis, berechnen wir Ihnen den niedrigeren Preis und schicken Ihnen den bestellten Titel ohne weitere Rücksprache zu.

Also...
 
Nur hier ist es anders herum.
Irgendwo steht sicher auch "Irrtümer vorbehalten".
 
Cadel schrieb:
nein. dein beispiel mit dem adidas-laden ist nicht richtig.
siehe link.

Mein Gott. Ich habe Einzelhandelskaufmann gelernt und dort gibt es Angebot und Annahme. Wenn ich in einen Laden gehe dann ist der Preis das Angebot und wenn ich die Ware bezahlen will weil mir das Angebot gefällt dann nehme ich es an. Die Verantwortung für eine falsche Auszeichnung liegt beim Inhaber.

Hier im Gravis Shop mag das anders sein weil die AGB´s sich dahingehend rauswinden.

Aber dann frage ich mich warum Gravis dann Preise angibt wenn ich ein Angebot mache ? Das ist alles sehr sehr komisch. Dann sollte da doch auch kein Preis stehen oder ?
 
tut mir leid fuer die Klugscheisserei, aber koennten wir in zukunft bitte nur noch AGB schreiben? AGB = Allgemeine Geschaeftsbedingungen

AGBs = Allgemeine Geschaeftsbedingungens
AGB's = Allgemeine Geschaeftsbedingungen's

macht beides irgendwie keinen Sinn. Tut mir leid fuer Offtopic, aber ich wollte das gern mal anmerken ;)

mfg
m0mo
 
Ich denke Gravis wird wohl bei Bestellungen von einigen wenigen Gutscheinen (evtl. 5) kulant reagieren und diese zum Preis von 0,00 € verkaufen, um keine Kunden zu verärgern. Gebunden sind sie daran aber keinesfalls, wie es aus § 145 BGB ersichtlich wird: "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat". Der Ausschluss erfolgte hier durch die AGB von Gravis: "2. Angebote, Auftragsbestätigung: Die Angebote von GRAVIS sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen" sowie durch "Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich".

Ob man die Gutscheine nun wirklich bekommt ist, so meine Meinung, reine Glückssache. Bei gerigen Bestellmengen, könnte ich mir vorstellen, dass sie kulant reagieren. Bei Bestellungen von 50 Gutscheinen hört aber wohl auch für Gravis die Kulanz auf.
 
m0mo schrieb:
tut mir leid fuer die Klugscheisserei, aber koennten wir in zukunft bitte nur noch AGB schreiben? AGB = Allgemeine Geschaeftsbedingungen

AGBs = Allgemeine Geschaeftsbedingungens
AGB's = Allgemeine Geschaeftsbedingungen's

macht beides irgendwie keinen Sinn. Tut mir leid fuer Offtopic, aber ich wollte das gern mal anmerken ;)

mfg
m0mo

Jetzt aber schnell zum Friseur ;-)
 
combich schrieb:
Ich denke Gravis wird wohl bei Bestellungen von einigen wenigen Gutscheinen (evtl. 5) kulant reagieren und diese zum Preis von 0,00 € verkaufen, um keine Kunden zu verärgern. Gebunden sind sie daran aber keinesfalls, wie es aus § 145 BGB ersichtlich wird: "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat". Der Ausschluss erfolgte hier durch die AGB von Gravis: "2. Angebote, Auftragsbestätigung: Die Angebote von GRAVIS sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen" sowie durch "Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich".

Ob man die Gutscheine nun wirklich bekommt ist, so meine Meinung, reine Glückssache. Bei gerigen Bestellmengen, könnte ich mir vorstellen, dass sie kulant reagieren. Bei Bestellungen von 50 Gutscheinen hört aber wohl auch für Gravis die Kulanz auf.

Das man sich einen solchen Freifahrtschein für alles ausstellen kann wage ich zu bezweifeln........................
 
ricky2001 schrieb:
"Preisänderungen und Irrtümer, sowie abweichende Darstellung von Artikeln behalten wir uns grundsätzlich vor."

:p
oh, habe ich nicht gelesen. Ob das aber auch rechtlich ok ist, im Onlineshop?
 
Manche stehen heute aber echt derb auf der Leitung. Auch wenn du zum Laden um die Ecke gehst, und im Schaufenster "Angebote" siehst, sind dies noch lange keine Angebote im Sinne des BGB!!! Des ist lt. BGB nur der "Anreiz zur Abgabe eines Angebots". Wenn man also im Laden sagt, ich will den Dildo da kaufen, der im Schaufenster steht :D, dann ist das das Angebot...
 
Das begründet sich auf den schon genannten Gesetzen. Die rechtlichen Grundlagen über das Vertragsrecht lernt jeder BWLer im ersten Semester, jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr und jede Pommesbudenfrau in der VHS.
Etwas in den Warenkorb legen und absenden ist kein Kaufvertrag, auch nicht mit einer Auftragsbestätigungsmail.
 
ricci007 schrieb:
Manche stehen heute aber echt derb auf der Leitung. Auch wenn du zum Laden um die Ecke gehst, und im Schaufenster "Angebote" siehst, sind dies noch lange keine Angebote im Sinne des BGB!!! Des ist lt. BGB nur der "Anreiz zur Abgabe eines Angebots". Wenn man also im Laden sagt, ich will den Dildo da kaufen, der im Schaufenster steht :D, dann ist das das Angebot...
es geht hier um ein Angebot in einem Onlineshop und nicht um das Schaufenster um die Ecke
 
Ich will euch ja nicht den Spaß verderben, aber bei den 50 Mäusen steht, dass die nur bis 31.12.2006 gültig sind!
Die MUsikgutscheine aber länger!
 
ricky2001 schrieb:
Etwas in den Warenkorb legen und absenden ist kein Kaufvertrag, auch nicht mit einer Auftragsbestätigungsmail.

Ich gebs auf :D! Bei einer Auftragsbestaetigungsmail ist der KV zustandegekommen. Bei einer Bestellbestaetigung nicht.
 
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