Ziemlich günstig wegkommen bei GRAVIS!

Andi92 schrieb:
Ich will euch ja nicht den Spaß verderben, aber bei den 50 Mäusen steht, dass die nur bis 31.12.2006 gültig sind!
Die MUsikgutscheine aber länger!

Nein, verkauft werden die bis zum 31.12.2006. Gueltig sind sie bis zum 31.12.2007.

EDIT: Zu spaet :D.
 
Das man sich einen solchen Freifahrtschein für alles ausstellen kann wage ich zu bezweifeln........................

Naja aber wie würdest du an Gravis Stelle handeln als Gewerbetreibender?? Du wirst doch auch versuchen einen Mittelweg zwischen Verärgerung der Kunden und Totalverlust zu finden, oder?? Ich denke auf alle Bestellungen mit Absagen zu reagieren ist genauso falsch, wie alle Bestellungen auszuführen... Rechtlich könnte sich Gravis ja aus der Affaire ziehen durch ihre AGB.
 
combich schrieb:
Naja aber wie würdest du an Gravis Stelle handeln als Gewerbetreibender?? Du wirst doch auch versuchen einen Mittelweg zwischen Verärgerung der Kunden und Totalverlust zu finden, oder?? Ich denke auf alle Bestellungen mit Absagen zu reagieren ist genauso falsch, wie alle Bestellungen auszuführen... Rechtlich könnte sich Gravis ja aus der Affaire ziehen durch ihre AGB.

Hmm, mal ueberlegen. Ich wuerde die Angebote einfach nicht annehmen. Basta! Rechne mal zusammen was schon an "Wert" bestellt wurde :eek:.
 
@Andi92: Du bist wohl in der Zeile verrutscht, die sind bis 31.12.2007 gültig, sollten allerdings nur bis gestern verkauft werden...

Egal, ich hab auch mal 4,99 gewettet und mir 20 x 50 Mäuse bestellt.
 
[ot][klugscheissermodus]
@mure
wenn du jemand in deiner signatur zitierst, wäre nicht schlecht, zum original zu greifen. die nachahmer gibt es eh bereits genug in der weltgeschichte.
[/klugscheissermodus][/ot]:)
rob
 
@fib: Wie geschrieben, das ist sinnlos. Du wirst nie was bekommen, das war nur Zeitverschwendung. Und fuer Gravis kommt was nuetzliches dabei raus, weil sie Adressen von potentiellen Kunden bekommen - ganz umsonst (wer nicht schon angemeldet ist).
 
ich hoffe, damit ist es dann genug, und fragt nicht die "Anwälte": http://www.ra-hahn.de/faq-item+M5cd0d8359bd.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=30&tx_simplfaq_pi1[faq]=915

Auszug: "Die Angebote der Beklagten auf ihrer Homepage, in der die streitgegenständlichen Geräte unter der Rubrik "Preisbrecher" aufgeführt waren, stellten noch kein rechtlich binden des Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Bei ihnen handelte es sich lediglich um die noch unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ("invitatio ad offerendum")."
 
Hmm, mal ueberlegen. Ich wuerde die Angebote einfach nicht annehmen. Basta! Rechne mal zusammen was schon an "Wert" bestellt wurde .


Würdest du das Verärgern deiner Kunden in Kauf nehmen?? Was wird denn dann aus "Der Kunde ist König"?? Bin wirklich gespannt was Gravis macht aber das zutreffendste wird wohl eine Welle von Ablehnungen des Kaufvertrages sein.
 
combich schrieb:
Würdest du das Verärgern deiner Kunden in Kauf nehmen?? Was wird denn dann aus "Der Kunde ist König"?? Bin wirklich gespannt was Gravis macht aber das zutreffendste wird wohl eine Welle von Ablehnungen des Kaufvertrages sein.

Damit veraergert man keine Kunden, weil jeder normale Mensch sich das denken kann, dass es sich hierbei um einen "Auszeichnungsfehler" handelt.

Rechtlich problematisch waere es fuer Gravis erst dann, wenn nach Aufforderung immer noch nichts gegen diesen Fehler unternommen wuerde. Dann hatte man (ich bin kein Anwalt) mehr Chancen auf das 0-EUR-Gut :D.
 
Hmm, ich verfolge jetzt schon seit längerer Zeit interessiert und zugegebenermaßen auch amüsiert diesen Thread.

Zwei Anmerkungen/Fragen habe ich:

1. Nicht übel nehmen, aber rein informatorisch würde mich mal interessieren, ob die von euch, die gewisse rechtliche Hintergründe als Tatsache hier darstellen - egal ob sie damit jetzt richtig liegen oder nicht - wirklich Juristen sind oder vergleichbare Ausbildungen haben. :D

2. Ich erinnere mich daran, wie mir ein befreundeter Jurist mal erzählte, daß Händler, die Prospekte herausbringen, in denen steht, daß Artikel x nur solange der Vorrat reicht zu haben sei, sich NICHT auf diesen Zusatz berufen könnten, wenn der Artikel dann innerhalb kurzer Zeit nach Auflage des Prospektes dann doch nicht mehr zu haben sei. Sowas wären verbotene Köderangebote. Der Händler muß die Ware einen angemessenen Zeitraum lang vorrätig haben; ggfs. dann halt nachordern und dem Kunden zu dem Angebotspreis aushändigen, wenn der Kunde darauf besteht ...

Parallelen zu den 0,- EUR Preisen? Was sagen die Juristen im Forum!? :kopfkratz:
 
Das Stichwort ist in diesem Fall "Lockangebot", hat aber mit einem Fehler nichts zu tun. Außerdem einfach den Links folgen ;)
 
dapago schrieb:
Hmm, ich verfolge jetzt schon seit längerer Zeit interessiert und zugegebenermaßen auch amüsiert diesen Thread.

Zwei Anmerkungen/Fragen habe ich:

1. Nicht übel nehmen, aber rein informatorisch würde mich mal interessieren, ob die von euch, die gewisse rechtliche Hintergründe als Tatsache hier darstellen - egal ob sie damit jetzt richtig liegen oder nicht - wirklich Juristen sind oder vergleichbare Ausbildungen haben. :D

Ich bin kein Jurist, aber habe aber Wirtschafts- und Privatrecht, DV-Recht und Steuerrecht "freiwillig" als AWPF besucht. Hat zwar mit meinem Studium nichts zu tun, aber wichtig (und interessant) finde ich es allemal!

dapago schrieb:
2. Ich erinnere mich daran, wie mir ein befreundeter Jurist mal erzählte, daß Händler, die Prospekte herausbringen, in denen steht, daß Artikel x nur solange der Vorrat reicht zu haben sei, sich NICHT auf diesen Zusatz berufen könnten, wenn der Artikel dann innerhalb kurzer Zeit nach Auflage des Prospektes dann doch nicht mehr zu haben sei. Sowas wären verbotene Köderangebote. Der Händler muß die Ware einen angemessenen Zeitraum lang vorrätig haben; ggfs. dann halt nachordern und dem Kunden zu dem Angebotspreis aushändigen, wenn der Kunde darauf besteht ...

Das hat damit nichts zu tun, ist aber korrekt.
 
ricci007 schrieb:
Ich gebs auf :D! Bei einer Auftragsbestaetigungsmail ist der KV zustandegekommen. Bei einer Bestellbestaetigung nicht.

Unten in der Mail steht ganz klar drin das es sich um eine Bestätigung der Bestellung handelt.............
 
@ricci007:

Ja, mag sein das es Zeitverschwendung ist/war, allerdings würde ich mich dämlich ärgern, wenn in einer Woche ein User in diesen Thread schreibt, dass er zumindest einen Teil seiner bestellten Gutscheine bekommen hat.
Ist im Prinzip wie Pferdewetten: Hab 4,99 Einsatz gemacht, wenn ich was bekomm freu ich mich ("Kunde nicht verärgern" oder vielleicht mach Gravis noch einen Fehler). Wenn ich nichts bekomme, dann bekomme ich auch nichts zugeschickt und krieg meine 4,99 Euro wieder zurück.

Grüße
Philipp
 
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