Ziemlich günstig wegkommen bei GRAVIS!

Kann man sich da im moment wirklich für 0€ nen gutschein im wert für 25 kaufen ?
Hat es schon einer ausprobiert ?


//Edit:
Also ich hab mir grad bestellt:
10x 50 Mäuse
1x Itunes gutschein 25€
 
Zuletzt bearbeitet:
schnuffeltuch schrieb:
Kann man sich da im moment wirklich für 0€ nen gutschein im wert für 25 kaufen ?
Hat es schon einer ausprobiert ?

Lol, versuchs mal:D
 
wenn das so ist, nehm ich 100

haben die sich vertan, oder check ichs einfach nicht, wo der haken ist?
 
Cadel schrieb:
wenn das so ist, nehm ich 100

haben die sich vertan, oder check ichs einfach nicht, wo der haken ist?

Ist halt irgendein Fehler. Bestells aber bekommen wirst du die Ware 100%ig nicht. Auch zurecht.
 
Habe jetzt 15x50Eus bestellt:) Mal sehen ob sie kulant sind, glaube ich aber kaum.. weiß nicht wie sie da rechtlich dastehen.. Wenn nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.:)

Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei der GRAVIS GmbH bestätigt, aus der kein rechtlicher Anspruch
entsteht.
hmmmm:)
 
whitepalms schrieb:
Habe jetzt 15x50Eus bestellt:) Mal sehen ob sie kulant sind, glaube ich aber kaum.. weiß nicht wie sie da rechtlich dastehen.. Wenn nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.:)


hmmmm:)

Bestellung ist ja nur ne Bestellanfrage die der Lieferrant erst annehmen muss. Und 0 Euro ist doch ein sehr offensichtlicher Fehler, da kriegst nirgends recht.
 
Natürlich kriegt jeder der dort bestellt nichts zu dem Preis...ist halt ein Fehler...gabs doch schon x-mal...
 
Hab gerade 50 x 50 Gutscheine bestellt :D
Heißt "Gravis Mäuse" zufällig Euro?

...ist doch nur zum Spaß
 
dooyou schrieb:
Bestellung ist ja nur ne Bestellanfrage die der Lieferrant erst annehmen muss. Und 0 Euro ist doch ein sehr offensichtlicher Fehler, da kriegst nirgends recht.
jein.
ein kaufvertrag kommt zustande wenn zwei parteien unabhängig voneinander ihre willenserklärung abgegeben haben.
das ist in diesem falle geschehen. gravis als anbieter hat erklärt ware anzubieten, ich als kunde habe erklärt sie zu kaufen.
vertrag entstanden.

dennoch kann sich der anbieter jetzt darauf berufen, dass es sich um einen offensichtlichen fehler handelt und damit den kaufvertrag nichtig machen.
(was hier auch ganz sicher passieren wird)

hab übrigens 101 x 25€ itunes-gutschein bestellt..

diese gutscheine für gravis-mäuse raff ich nicht.
 
Cadel, auch wenn wir hier merkwürdige Rechtsansichten haben, hast du mal wieder Unrecht

1. Schritt: Gravis: invitatio ad offerendum
2. Schritt: Kunde: Angebot
3. Schritt: Gravis: Annahme (und das wird nicht passieren)
 
Cadel schrieb:
jein.
ein kaufvertrag kommt zustande wenn zwei parteien unabhängig voneinander ihre willenserklärung abgegeben haben.
das ist in diesem falle geschehen. gravis als anbieter hat erklärt ware anzubieten, ich als kunde habe erklärt sie zu kaufen.
vertrag entstanden...

Nein, Ware in der Auslage oder im Onlineshop ist KEIN rechtliches "Angebot" des Verkäufers.
 
...und gleich 20 25€ iTunes Gutscheine xgx
 
ricky2001 schrieb:
Nein, Ware in der Auslage oder im Onlineshop ist KEIN rechtliches "Angebot" des Verkäufers.

Und soweit mir bekannt ist, eine automatische Bestellbestätigung ist auch nicht rechtlich bindend (d.h. er muss damit noch lange nicht die 0 Euro Dinger auch ausliefern) . Aber jetzt bewege ich mich zu sehr in unbekannten Fahrwasser, deswegen belass ich es dabei :)
 
Gravis hat noch kein Angebot abgegeben. Ein Angebot wäre es gewesen, wenn Gravis es persönlich an einen Kunden geschickt hätte, oder es nur einem bestimmten Kundekreis zur Verfügung gestellt hätte.

Der Kunde bietet an die Ware zu dem ausgeschriebenen Preis zu kaufen (Antrag). Gravis schickt die Auftragsbestätigung und eine Kaufvertrag ist zustande gekommen (Annahme).

EDIT: Und mal wieder viel zu langsam :D
 
Ren Van Hoek schrieb:
Cadel, auch wenn wir hier merkwürdige Rechtsansichten haben, hast du mal wieder Unrecht

1. Schritt: Gravis: invitatio ad offerendum
2. Schritt: Kunde: Angebot
3. Schritt: Gravis: Annahme (und das wird nicht passieren)

Leider muss ich da korrigieren:

1. Schritt: offerendum ad incertas personas (ist ja wie ein Prospekt, welches an viele anonyme Adressaten gerichtet ist)
alles andere Stimmt
 
ok ihr habt recht. an invitatio ad offerendum hab ich gar nicht gedacht..
mea culpa
 
The14given schrieb:
1. Schritt: offerendum ad incertas personas (ist ja wie ein Prospekt, welches an viele anonyme Adressaten gerichtet ist)

man, ist mein Studium lange her :D

ABER: der Paradefall der iao ist das Schaufenster, nimmt man die Beispiele der oaip (Zapfsäule etc.), dann passt die iao doch besser :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus den AGB

... ich denke damit ist alles gesagt:

2. Angebote, Auftragsbestätigung: Die Angebote von GRAVIS sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen Produkten, die GRAVIS üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei GRAVIS gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von GRAVIS oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich und stellen nur gegenüber Verbrauchern Beschaffenheitsangaben dar. änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich GRAVIS ausdrücklich vor, sofern diese änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Gruß
Marcus
 
Aber wenn eine Auftragsbestaetigung via eMail kommt, dann ist der KV zustande gekommen, oder? :D

Ich habe mal 25 Gutschein über 50 GRAVIS-Mäuse gültig bis zum 31.12.2007 bestellt. Ich muss via Nachname angeblich 4,99 EUR zahlen. Aber die haben das wirklich schlau gemacht, weil du keine Auftragsbestaetigung bekommst, sondern nur eine Bestaetigung, dass der Auftrag eingegangen ist :(.
 
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