Ziemlich günstig wegkommen bei GRAVIS!

Ren Van Hoek schrieb:
man, ist mein Studium lange her :D

ABER: der Paradefall der iao ist das Schaufenster, nimmt man die Beispiele der oaip (Zapfsäule etc.), dann passt die iao doch besser :D

Meins ist noch nicht so lange her, und ich hätte auch gesagt, dass eine iao vorliegt und keine oaip. Simpler Grund: kein Rechtsbindungswille. :cake:
 
Ich kenne zwar die automatischen eMails von Gravis nicht, aber man sollte berücksichtigen Bestellbestätigung != Auftragsbestätigung. Bei amazon.de steht dann üblicherweise sowas ähnliches wie: "Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar."

Marcus
 
Die Gravis-Maeuse sind halt Gutscheine, nur haben sie Euro gegen Maeuse ausgetauscht. Nichts weiter...

50 Gravis-Maeuse = 50 Euro Gutschein :D

EDIT: Lohnt nicht, dort zu 0 EUR einzukaufen, man bekommt sowieso nichts:

Code:
Sehr geehrter Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Bestellung in unserem GRAVIS WebStore mit der Referenznummer 384865.

Nach erfolgter Übernahme Ihrer Bestellung in unser System erhalten Sie eine detailierte Auftragsbestätigung.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bestellung haben, erreichen Sie unseren Kundenservice über:

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oder

Tel.: 0049 - (0)30 - 390 22 288  werktags von 8:00-18:00 Uhr 
Fax.: 0049 – (0)30 390 222 699  (rund um die Uhr)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr GRAVIS-
eCommerce-Team 


Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei der GRAVIS GmbH bestätigt, aus der kein rechtlicher Anspruch
entsteht. Unsere vollständigen AGB finden Sie hier
http://www.gravis.de/Default.aspx?path=GRAVIS/Info/AGB/

Falls Sie als Zahlungsart Vorkasse gewählt haben überweisen Sie den Betrag Ihres Auftrags bitte an:

GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH
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Bestellen Sie aus dem nicht - EU-Ausland oder sind anderweitig von der Mehrwertsteuer befreit, erhalten Sie eine zusätzliche Mail von uns mit dem korrekten Betrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab mir grad bestellt:
10x 50 Mäuse
1x Itunes gutschein 25€
 
typisch Gravis...
 
ist doch schick! einen fehler einbauen, nix rausgeben müssen, wegen nichtzustandekommen eines KV und dafür im gespräch sein. was will man mehr? ;)
 
Das wird ein Fehler sein den man zur Not einklagen muss. Habe damals 2 Handy´s ( Ericcson T29 ) für jeweils 19,99 DM bei Amazon bestellt und die wollten mir das nicht geben. Haben denen mit Anwalt gedroht und die wollten immer noch nicht. Als ich dann zum Anwalt bin weil deren Antwort pampig und arrogant war und der einen Brief geschreiben hat habe ich die Handys bekommen.

Also wenn Ihr bestellt und Eure Rechtschutzversicherung noch nicht oft gebraucht habt dann bestellt die Dinger und ab gehts.

Eine Summenbegrenzung ist ja auch nicht angegeben.
 
Ich habe jetzt auch 60x50€ bestellt...
Hole mir nen iMac 24" ;-)
 
Wie gesagt, da ist noch kein KV zustandegekommen!!!
 
Gravis bietet das an und ich habe mich entschlossen das zu kaufen. Das ist ein Gesetz welches man auch nicht mit AGB´s aushebeln kann.

Angebot und Annahme besiegeln den Kauf. Das ist doch ein unumgängliches Gesetz. Zudem frage ich mich warum die bei der heutigen Technik kein Alarm bekommen wenn die sowas für 0 Euro einstellen..............
 
@Mure: Lies dir doch einfach mal den gesamten Thread durch, dann wirst du feststellen dass du falsch liegst.
 
Nein. Rechtlich ist es KEIN Angebot. Wurde doch schon erklärt!
 
Ezekeel schrieb:
ist doch schick! einen fehler einbauen, nix rausgeben müssen, wegen nichtzustandekommen eines KV und dafür im gespräch sein. was will man mehr? ;)

Positiv im Gespräch sein wäre in dem Fall schöner.

Dennoch. Angebot ist vorhanden - Annahme meinerseits ist vorhanden !

AGB´s können keine Gesetze aushebeln oder warum habe ich meine Handys damals bei Amazon erhalten ?
 
Mure schrieb:
AGB´s können keine Gesetze aushebeln oder warum habe ich meine Handys damals bei Amazon erhalten ?

Vielleicht aus Kulanz, weil du denen so auf den S**k gegangen bist :D
 
Gravis hat ein Angebot mit einem Preis eingestellt und das habe ich angenommen. Wenn ich in einen Laden gehe und da hängt ein Preisschild für Adidas Racer Schuhe, die normal 110 Euro kosten, mit 11 Euro dran, nehme sie und gehe zu Kasse und will diese kaufen ist ein Vertrag entstanden den das Geschäft nicht zurück ziehen kann.

Die Sorgfaltspflicht liegt beim Angebotsgeber und nicht beim Konsumenten.
AGB`S können keine gültigen Gesetze ausschließen. Es handelt sich um einen Web-Store also um einen "Internet Laden". Demnach sind die dort angegebenen Waren Angebote.
 
Der Kassierer kann sagen: "Nein, Ihnen verkaufen wir diese Schuhe nicht, tschüss!"
Es wurde mehrfach erklärt, auch von Anwälten, das sollte reichen.
Wenn man vorm Regal steht und dem Verkäufer sagt: "Ich hätte gerne dise Schuhe da!" ist auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Da könnt ihr noch so viele Gutscheine "kaufen", gibt nix. ;)
 
Gravis hat ein Angebot mit einem Preis eingestellt und das habe ich angenommen. Wenn ich in einen Laden gehe und da hängt ein Preisschild für Adidas Racer Schuhe, die normal 110 Euro kosten, mit 11 Euro dran, nehme sie und gehe zu Kasse und will diese kaufen ist ein Vertrag entstanden den das Geschäft nicht zurück ziehen kann.
dock können sie
http://de.wikipedia.org/wiki/Invitatio_ad_offerendum
 
ricky2001 schrieb:
Der Kassierer kann sagen: "Nein, Ihnen verkaufen wir diese Schuhe nicht, tschüss!"
Es wurde mehrfach erklärt, auch von Anwälten, das sollte reichen.
Wenn man vorm Regal steht und dem Verkäufer sagt: "Ich hätte gerne dise Schuhe da!" ist auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Da könnt ihr noch so viele Gutscheine "kaufen", gibt nix. ;)

Mit den AGB´s von Gravis solltest Du richtig liegen. Mein Beispiel mit dem Laden ist jedenfalls richtig. Auch wenn "Anwälte" was anderes sagen.
 
nein. dein beispiel mit dem adidas-laden ist nicht richtig.
siehe link.
 
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