BSDheld
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Im Prinzip schon. Es gab aber vor einigen Monaten ein Gerichtsurteil, wonach das Gericht einen Schutz auf der Höhe der Zeit der Einrichtung des Routers verlangt. Da der Router der TE schon ewig WPA2 kann und WEP + WPA unsicher sind, heißt das, sich schleunigst in Richtung Router zubegeben und dort WPA2 einzuschalten. Das Gericht hat vom User aber nicht verlangt, sich ständig zuinformieren, ob WPA2 geknackt wurde und wenn es WPAX(?) gibt und sich dann einen neuen Router zuzulegen. Es hat nur den aktuellen Stand der Technik verlangt und dies ist z.Zt. WPA2.... ist schon richtig, aber der Gesetzgeber sagt eben nur das Du einen erkennbaren "Versuch" unternehmen muß dein Netzwerk gegen unbefugte Benutzung zu schützen. kommt dann doch jemand hinein so macht sich dieser Strafbar.
B.