Man lernt oft bereits während der juristischen Ausbildung, wenn nicht bei der universitären, dann zumindest beim Repetitor, dass ein Richtervorbehalt sich für den juristischen Laien beruhigend anhört, aber oft keine wirkliche weitere Kontrollinstanz darstellt, da in vielen Fällen aus mehreren Gründen der Richter dem Vortrag der herantretenden Stelle glauben schenkt oder zumindest ausreichend vertraut, zumal oft eine konkrete, inhaltliche Kontrolle durch den Richter auch unpraktisch, wenn nicht schon nicht möglich ist. Dann geht es schnell um Formalien, nicht Hintergründe.
Ein Richtervorbehalt ist besser als keiner, aber mitunter auch nur eine weitere Formalie, je nach Stelle, die an den Richter heran tritt. Auswirkungen hat dies nicht selten dann lediglich bei der notwendigen Ausgestaltung des Ersuchens. Das hängt natürlich auch vom Richter ab.
Zumal mittlerweile nach einigen Vorkommnissen, die hier bereits genannt wurden, auch schon der juristische, aber informierte Laie schmunzeln darf, wenn ein Richtervorbehalt von Politikern hochgehalten wird.
Dies festgehalten, gibt es aber auch Richter, die sind hier recht unbequem. Und auch Richter lernen dazu und lassen sich an sich ungern missbrauchen. Glaubt man manchen Untersuchungen, vorgetragen in Diskussionssendungen, hängt die Urteilskraft eines Richters ja auch von der Uhrzeit ab - vor oder nach der Mittagspause...