Voll schuldfähige Kinderschänder kommen mit 5+8 Jahren davon

Stattdessen: Heul-heul-tut-mir-leid, um vielleicht doch unverschämt glimpflich davon zu kommen, obwohl er einen unschuldigen Menschen totgefahren hat.

Das ist ja besser als bei der Bild :D

Das der junge Mann Fahrerflucht begangen hat war scheisse, nur absichtlich überfahren hat er ihn vermutlich nicht.
 
8 Jahre für schweren Kindesmissbrauch?

Wenn man einen Radfahrer tötet und flüchtet bekommt man nur 1 Jahr auf Bewährung, und das finde ich schlimmer als Kindesmissbrauch (der Säuling lebt ja noch).]

Bei dir stimmt im Oberstüberl irgendwas nicht ganz richtig?
hab ich den Eindruck?



Bist du in der Beamtenbranche tätig?
 
Noch mal: es wurde ein Säugling in zutiefst abscheulicher Weise missbraucht. Das ist pervers und widerwartig. Dafür gab es 8 Jahre Haft.

Im anderen Fall fuhr ein durchgeknalltes ******* mit 100 km/h durch die Stadt, tötete einen Menschen und liess ihn krepieren. Dafür gab es 1 Jahr auf Bewährung.

Das verstehe ich nicht.
 
In beiden Fällen wäre ich nicht abgeneigt die Todesstrafe wieder einzuführen aber das würde wohl auch nicht helfen :(
 
Todesstrafe für einen fahrlässigen Unfall mit Todesfolge? :eek:
 
Tat eins war geplant und damit vorsätzlich. Tat zwei fährlässige Tötung mit Fahrerflucht.
Wie kommt man überhaupt dazu, diese zwei völlig unterschiedlichen Vergehen miteinander zu vergleichen?

Das Argument, dass der Säugling schließlich überlebt habe, erfüllt mich mit Entsetzen …
 
Das Argument, dass der Säugling schließlich überlebt habe, erfüllt mich mit Entsetzen …

Wieso Entsetzen? Es ist doch ein Unterschied, ob ein schwerer Kindesmissbrauch vorliegt oder ein Mord.
Natürlich ist beides widerwärtig, aber wäre der Säugling umgekommen, wäre die Strafe (zu Recht) noch höher.

Was ist daran entsetzlich?
 
Sorry, das solltest Du selbst herausfinden.
 
Denk mal drüber nach, warum schwerer Kindesmissbrauch bis zu 10 Jahre und fahrlässige Tötung nur bis zu 5 Jahren.

Und wie gesagt, der Typ ist 21 und wird vermutlich noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ob gerechtfertigt oder nicht. Hat aber wenig mit dem Thema hier zu tun.

@ teeland

Grisham schreibt auch schöne Bücher zum Thema Todesstrafe in den USA.

Und wer meint das die Todesstrafe günstig ist, durch das Klagen und Abberufung in allen Instanzen kostet die Todesstrafe in Amiland mehr als lebenslange Haft

Hier mal Fakten
http://www.deathrow-usa.us/FaktenTodesstrafeUSA.pdf
 
Und wer meint das die Todesstrafe günstig ist, durch das Klagen und Abberufung in allen Instanzen kostet die Todesstrafe in Amiland mehr als lebenslange Haft

diejenigen die unreflektiert die Todesstrafe fordern wollen die natürlich auch ruck die zuck umsetzen. Da sollte dann eine einfache Stammtischmehrheit ausreichen um den Delinquenten abzuurteilen.

Die Fakenaufnahme ist dann auch unnötig sobald der "gesunde" Stammtischverstand (Stammtisch und Verstand bekomme ich aber noch nicht überein) nach dem schütten eines Bieres und eines Korns geurteilt hat.

Die Urteile werden dann auch klarer. Zum Beispiel: Verurteilt weil der Stammtisch findet, dass der Typ ein ********* ist. ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum eröffnest Du eigentlich einen solchen Thread?

Glaubst Du wirklich, nach fast zehn Jahren in diesem Forum, daß Du hier auch nur ansatzweise eine Antwort bekommst?

Ganz besonders auf eine so qualifizierte und präzise gestellte Frage wie:


Außer daß Du Dir durch eine Übersprungshandlung Luft verschafft und einen 1A Kristallisationskern für die forenbekannten, diskussionssüchtigen Welterklärer geschaffen hast, ist eigentlich nichts passiert.


...

Was bitteschön ist denn das für eine Begründung? :kopfkratz:
Wir wissen vermutlich alle, wie dieser Thread endet, aber nach dieser Begründung bräuchte hier niemand mehr einen Thread öffenen - da es im Laufe der Jahre wohl mindestens 2 Threads zu jedem Thema gibt oder gab.
Also entweder ihr legt mal allgemeinverbindlich fest, was hier "common sense" sein soll, oder ihr müßt damit leben ... :noplan:
 
Das Argument, dass der Säugling schließlich überlebt habe, erfüllt mich mit Entsetzen …

Mich auch. So zu denken ist krank. :sick:

Aber zurück zum Thema: das Problem ist, dass für Vergewaltigung und Kindesmissbrauch das vom Gesetz vorgesehene Strafmaß zu gering ist.
 
Bei der Überlastung an Fällen (nicht Arbeit) sind unsere Richter längst ebenfalls Weltfremd geworden und man kann nix dagegen tun. Im Gegenteil, wenn man darauf hinweist, wird man selbst angeprangert.
 
Vielleicht könnte sich jemand auf den Computer der beiden hacken und ein mp3-File draufkopieren. Dann kriegt man sie wegen illegalen Downloads und Verbrechen gegen das Urheberrecht dran. Dann bekommen die die Todesstrafe oder zumindest lebenslänglich.
 
Mich auch. So zu denken ist krank. :sick:

Aber zurück zum Thema: das Problem ist, dass für Vergewaltigung und Kindesmissbrauch das vom Gesetz vorgesehene Strafmaß zu gering ist.

Du würdest also das Strafmaß für Kindesmissrauch und Mord gleichsetzen? Mit welcher Begründung? Oder gleich noch höher setzen?
 
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