Vorneweg: Mir fällt kaum ein asozialeres Pack ein als Leute, die sich vor einen Zug werfen!
Doch doch, das passt schon. Der Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht (wenn er entsteht) im Moment des "Davorwerfens" und geht dann auf die Eltern als gesetzliche Erben über, da der Täter wohl keine Kinder oder Ehefrau hatte. Die Eltern werden nicht belangt, weil sie das Kind gezeugt haben sondern einfach weil sie Erben sind. Man erbt auch Schulden, also Ansprüche gegen den Kerl, eben auch den Anspruch auf Schmerzensgeld.
Aber was die Eltern damit zu tun haben leuchtet mir nicht ein
Doch doch, das passt schon. Der Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht (wenn er entsteht) im Moment des "Davorwerfens" und geht dann auf die Eltern als gesetzliche Erben über, da der Täter wohl keine Kinder oder Ehefrau hatte. Die Eltern werden nicht belangt, weil sie das Kind gezeugt haben sondern einfach weil sie Erben sind. Man erbt auch Schulden, also Ansprüche gegen den Kerl, eben auch den Anspruch auf Schmerzensgeld.