Unfassbar dreist oder eigentlich verständlich?

häähh :kopfkratz:
von Erbe ist hier nie die Rede. Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Schmerzensgeldforderungen auf die Erben übertragbar sind
 
Rechtsnachfolger.... Das heißt doch jetzt die rechtlich am nächsten stehende Person, oder? Sind doch in diesem Falle die Eltern...
ja, klar. Und warum sollten Eltern zahlen müssen wenn sich der volljährige Sohn umbringt?
 
Das Problem sind ja weniger die Eltern als die Haftpflicht. Da diese sich weigert zu Zahlen hat eben die Frau des Lokführers die Eltern verklagt.
 
ja, klar. Und warum sollten Eltern zahlen müssen wenn sich der volljährige Sohn umbringt?

Aber irgendjemand muss doch dem toten sohn rechtlich am nächsten stehen. Klar, er ist volljährig und eigentlich rechtlich unabhängig.
 
Ich habe NULL Verständnis für die Forderung des Zugführers. Klar mag er traumatisiert und geschädigt sein.
Aber er ist dienstfähig. Er kann wieder arbeiten und Geld verdienen.

Warum also die Klage? Glaubt er, dass die Alpträume aufhören, wenn er 15.000€ mehr auf dem Konto hat?
Und wie schon angemerkt; was haben die Eltern mit dem Selbstmord und dem daraus resultierenden Schaden ihres volljährigen Sohnes zu tun? Nichts. Die sind weiß Gott schon genug bestraft.

Sollte er allerdings tatsächlich diese Zeilen verfasst haben...
Dass Sie vor Gericht gezerrt wurden, hängt damit zusammen, dass Ihr Sohn meinte, sich aus dem Leben köpfen zu lassen.
...hätte er tatsächlich Anspruch auf Schmerzensgeld, allerdings wegen eines anderen Vorfalls...
 
Das Problem sind ja weniger die Eltern als die Haftpflicht. Da diese sich weigert zu Zahlen hat eben die Frau des Lokführers die Eltern verklagt.
liest du das aus dem Artikel oder hast du andere Infos.
Aber selbst wenn das so ist, dann sollte die Frau die Versicherung verklagen. Die Eltern können ja auch nicht für die fehlende Zahlungsmoral der Versicherung in die Pflicht genommen werden
 
Ich habe NULL verständnis für die Forderung des Zugführers. Klar mag er traumatisiert und geschädigt sein.
Aber er ist dienstfähig. Er kann wieder arbeiten und Geld verdienen.

Sagst du. Es war nur die Rede, dass er nach 14 Tagen wieder gearbeitet hat. Muss aber nicht heißen, dass er dazu auch wirklich bereit ist, denn die DB sagt: Entweder schaffe, oder Säckle packe. Da meinetwegen er nicht arbeitslos werden möchte, geht er widerwillig doch wieder an den Fahrschalter.

Warum also die Klage? Glaubt er, dass die Alpträume aufhören, wenn er 15.000€ mehr auf dem Konto hat?

Das unterschreibe ich aber.

*minilux: seinen Selbstmord... Dann ist es eh zu spät :D Aber ich versteh deinen Punkt.
 
Sagst du. Es war nur die Rede, dass er nach 14 Tagen wieder gearbeitet hat. Muss aber nicht heißen, dass er dazu auch wirklich bereit ist, denn die DB sagt: Entweder schaffe, oder Säckle packe.
dann sollte er die Versicherung verklagen oder die Bahn. Aber was die Eltern damit zu tun haben leuchtet mir nicht ein
 
Er hat ja, lt. Artikel Schäden davon getragen. Anscheinend wendet er 1:1 die Schadensgeldgeschichte drauf an. Dass er zuerst die Eltern verklagt, ist vielleicht eine logische Schlussfolgerung daraus, das diese ja dem Toten am nächsten stehen, wenn auch rechtlich völlig unsinnig. Vielleicht deshalb, weil sie dem Toten wenige beigestanden haben in seinem Trennungsschmerz? :kopfkratz: Okay, das wird jetzt komisch.
 
häähh :kopfkratz:
von Erbe ist hier nie die Rede. Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Schmerzensgeldforderungen auf die Erben übertragbar sind

Ich stell es mir so vor, das wenn der Junge 8000€ hat erst mal 6000€ an den Bahn Fahrer gehen und danach das Erben los geht, also nur noch 2000€ ...Das wäre fair, aber wir wissen ja wie der Staat ist, vielleicht ist ganz anders, ka..
 
Ich stell es mir so vor, das wenn der Junge 8000€ hat erst mal 6000€ an den Bahn Fahrer gehen und danach das Erben los geht, also nur noch 2000€ ...Das wäre fair, aber wir wissen ja wie der Staat ist, vielleicht ist ganz anders, ka..
jetzt sind wir aber sehr weit im Land der Spekulationen :)
 
jetzt sind wir aber sehr weit im Land der Spekulationen :)

Aber Spekulier mal folgendes. Jemand der Krebs krank ist und noch mal viel Kohle für seine Familie ran schaffen will, schreibt in sein Testament 10 mio für die Familie, geht dann los Raubt eine Bank aus und lässt sich erschießen... Hat die Familie dann 10 mio ??

Entweder ich hab gerade eine gute Lücke im System entdeckt oder der Bahn Fahrer bekommt die Kohle vor dem Erben :D
 
warum? hat der Selbstmörder vorher dem Zugführer Geld geklaut oder hast du getrunken :)
 
Naja, für mich ist es total dreist, dass der Lokführer Geld von den Eltern fordert. Was zum Henker können die dafür? Das er damit zu kämpfen hat stelle ich nicht in Frage. Doch die Eltern jetzt zu verklagen? Gehts noch?
Ne, werde demnächst die Eltern des nächst Unfallfahrer verklagen, den ich aus dem Fzg schneide, weil ich den Anblick nicht ertrage und eventuelle Alpträume habe..Genau..super Plan
 
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warum? hat der Selbstmörder vorher dem Zugführer Geld geklaut oder hast du getrunken :)

Er hat vor der Tat sich vorgenommen einen Bahn Fahrer zu verletzten (Psychisch) und während er Tat hat er ja auch gelebt. So halb
 
Finde das müsste über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Art von Versicherung gezahlt werden. Die Eltern können ja nun nichts für den *****, der sich vor die Bahn geworfen hat. Sorry, mir fehlt bei solchen Selbstmördern einfach jegliches Verständnis und das hat nichts mit Pietätlosigkeit zu tun. Mein Beileid haben die Hinterbliebenen und besonders der betroffene Lokführer.
 
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Mini, wenn dann kann man Schadensersatz nur an den Rechtsnachfolger stellen. Sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, man also die Rechtsnachfolge nicht ablehnt, waren das wohl hier die Eltern.

Nehmen wir mal an, Du läufst auf dem CDU Parteitag Amok und spielst Norweger und jagst Dir anschliessend ne Kugel in den Kopf. Natürlich kann dann Deine Frau zivilrechtlich als Deine Rechtsnachfolgerin auf Schadensersatz verklagt werden. Ausser, sie würde innerhalb der gesetzlichen Frist ihr Erbe ablehnen. Das kann auch null sein, klar. Trotzdem müsste sie formell das machen. Das daran natürlich nach dem Selbstmord des Sohnes die Eltern daran nicht denken ist ja klar.
 
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