Unfassbar dreist oder eigentlich verständlich?

Hm, bin ebenfalls unentschlossen. Ich würde keine Güterabwägung vornehmen wollen - verstehen kann ich beide Seiten …
 
Naja verstehen kann man es schon, irgendwo stand mal das jeder Lokführer in seiner Laufbahn 3 (oder waren es 5) Menschen überfährt, also statistisch.
 
Irgendwie hat der in gewisser Weise Recht. Wenn man sich selbst umbringen will, dann ist das wegen mir eine persönliche Entscheidung, die keinen was angeht - aber man hat nicht das Recht, da andere mithineinzuziehen und schon gar nicht, sie in einer derartigen Weise zu traumatisieren.
Noch eine ganze Spur schlimmer sind die, die sich zum Selbstmord als Geisterfahrer betätigen :motz:

Nur: Was jetzt die Eltern des Selbstmörders dafür können sollen, ist auch wieder fraglich :hum:
 
Nur: Was jetzt die Eltern des Selbstmörders dafür können sollen, ist auch wieder fraglich
Das duerfte wohl damit zu tun haben, das er ggf. noch bei den Eltern mitversichert war in der Haftpflicht.

Ich hab schon mal Bilder von so einem "Tatort" gesehen und kann grundsaetzlich ist die psychlogische Situation des Lokfuehrers nachvollziehen der das von A-Z mitbekommen hat.
 
Für mich sind Leute, die sich derart in der Öffentlichkeit hinrichten einfach nur egoistische Arschlöcher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unfassbar dreist oder eigentlich verständlich. Irgendwas in der Mitte ..
Die Eltern könnten nun auch nix dafür, ich hoffe der Sohn hat genug Geld hinterlassen. Geld steht ihm schon zu, wie ich finde.
Das muss einfach schrecklich, das kann man sich nicht vorstellen, aber die haben teilweise ewig ein Schaden das , die auch nicht mehr Bahn fahren können


"Richterin Jana Lux (29)" recht Jung für eine Richterin, oder ?
 
Die Bahn bietet in solchen Fällen psychologische Betreuung an, das sollte reichen.
 
Kommt darauf an in welchen Fällen Recht gesprochen werden soll *.*

Nun ja, sie tut schon das, was auch die älteren deutschen Zivilrichter tun - sie erklären den Parteien, daß die sich am besten vergleichen sollen......so muss sie kein Urteil schreiben.......
 
Kann beide Seiten verstehen, find aber die Forderung von Seiten des Lockführers vollkommen in Ordnung wenn er dadruch wirklich "zu Schaden gekommen ist"
 
Ich bin ebenfalls unentschlossen. Das mit dem psychischen Leiden des Lokführers stimmt schon. In der "Mobil" (Magazin von der DB) war mal in einer Ausgabe ein ausführlicher Bericht über den Tod auf dem Gleiskörper und für Folgen für den Lokführer. War recht gut geschrieben. Die meisten Lokführer sind danach "psychisch invalid" (ich nenns jetzt mal so, verzeiht, wenn ich jemandem auf die Füße tret) und hören auf, als Lokführer zu arbeiten. Denn die Bahn gewährt dem Lokführer kaum Frist, es zu überwinden nur die angesprochenen 14 Tage, in Einzelfällen auch länger.

Andererseits könnte ich mir auch vorstellen, dass die Eltern des Selbstmörders verklagt werden auf die zitierte Höhe. Sogar eigentlich zu gut, um unentschlossen zu sein. Wenn jemand - sorry - so feige ist und sich das Leben nimmt aus nicht nachvollziehbaren Gründen (getrennt werden heute viele Beziehungen), sollte man dies wenn schon alleine im Kämmerlein machen aber dabei nicht Unbeteiligte da hineinziehen wie den Lokführer.
 
Wenn jemand - sorry - so feige ist und sich das Leben nimmt aus nicht nachvollziehbaren Gründen (getrennt werden heute viele Beziehungen), sollte man dies wenn schon alleine im Kämmerlein machen aber dabei nicht Unbeteiligte da hineinziehen wie den Lokführer.
ja, daccord. Aber warum sollte man die Eltern eines volljährigen Mannes dafür bestrafen? Doch Sippenhaft? :noplan:
 
Die Eltern kann man nicht bestrafen, nur die Rechtsnachfolger. Hätten Sie das "Erbe" ausgeschlagen, wären sie raus.
 
Rechtsnachfolger.... Das heißt doch jetzt die rechtlich am nächsten stehende Person, oder? Sind doch in diesem Falle die Eltern...
 
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