Unfassbar dreist oder eigentlich verständlich?

Vorneweg: Mir fällt kaum ein asozialeres Pack ein als Leute, die sich vor einen Zug werfen!

Aber was die Eltern damit zu tun haben leuchtet mir nicht ein

Doch doch, das passt schon. Der Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht (wenn er entsteht) im Moment des "Davorwerfens" und geht dann auf die Eltern als gesetzliche Erben über, da der Täter wohl keine Kinder oder Ehefrau hatte. Die Eltern werden nicht belangt, weil sie das Kind gezeugt haben sondern einfach weil sie Erben sind. Man erbt auch Schulden, also Ansprüche gegen den Kerl, eben auch den Anspruch auf Schmerzensgeld.
 
Die Forderung des Lokführers wäre, so sie denn stimmt, völlig dreist. Das könnten ja alle Leute, die das eventuell mit ansehen mussten, gleich die Hand mitaufhalten.

Für mich sind Leute, die sich derart in der Öffentlichkeit hinrichten einfach nur egoistische Arschlöcher.
Leute, die sich aus Verzweiflung das Leben genommen haben als egoistisch oder als Arschlöcher zu bezeichnen, ist unsinnig weil diejenigen bereits tot sind. Wären sie zudem wirklich egoistisch gewesen hätten sie sich nicht umgebracht sondern wären in der Lage gewesen, sich durchzuboxen.
 
Leute, die sich aus Verzweiflung das Leben genommen haben als egoistisch oder als Arschlöcher zu bezeichnen, ist unsinnig weil diejenigen bereits tot sind.

Oh, bitte um Verzeihung: Für mich waren Leute, die sich derart in der Öffentlichkeit hinrichten einfach nur egoistische Arschlöcher.

Wären sie zudem wirklich egoistisch gewesen hätten sie sich nicht umgebracht sondern wären in der Lage gewesen, sich durchzuboxen.

Ich vermute, in Deinem Bekanntenkreis hat noch nie jemand Suizid begangen, sonst würdest Du das vielleicht mit anderen Augen betrachten.
Ich bezeichne es durchaus als egoistisch, wenn sich jemand umbringt, ohne sich um die Folgen im Umkreis zu scheren, eben der Unbeteiligten, die sich das mit anschauen müssen.
Ich denke auch kaum, dass Kinder, die jemanden aus dem 10. Stock aufklatschen sehen einen guten Schlaf haben werden.
 
Oh, bitte um Verzeihung: Für mich waren Leute, die sich derart in der Öffentlichkeit hinrichten einfach nur egoistische Arschlöcher.



Ich vermute, in Deinem Bekanntenkreis hat noch nie jemand Suizid begangen, sonst würdest Du das vielleicht mit anderen Augen betrachten.
Ich bezeichne es durchaus als egoistisch, wenn sich jemand umbringt, ohne sich um die Folgen im Umkreis zu scheren, eben der Unbeteiligten, die sich das mit anschauen müssen.
Ich denke auch kaum, dass Kinder, die jemanden aus dem 10. Stock aufklatschen sehen einen guten Schlaf haben werden.

Ein Selbstmörder ist nicht mehr egoistisch und war es auch nicht, als er seinen Suizid "plante". Denn Selbstmörder denken nicht mehr an sich sondern nur noch gegen sich.
 
Sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, man also die Rechtsnachfolge nicht ablehnt, waren das wohl hier die Eltern.

Doch doch, das passt schon. Der Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht (wenn er entsteht) im Moment des "Davorwerfens" und geht dann auf die Eltern als gesetzliche Erben über, da der Täter wohl keine Kinder oder Ehefrau hatte.
habt ihr da irgendwelche Links? Ich finde da absolut nichts :noplan:
 
Unfassbar dreist oder eigentlich verständlich?
Ich finde das eher dreist, eigentlich aber weder das eine noch das andere, sondern unberechtigt.

Der Mann hat anscheinend jegliche psychologische Hilfe abgelehnt, weil er meint, er könne das selber 'behandeln'. Was er aber offensichtlich nicht konnte.

Das wäre so, als würde jemand nach einem Arbeitsunfall mit einem körperlichen Schaden nicht zum Mediziner gehen, sondern selber rumdoktern. Und wenn es dann nicht klappt, und er dadurch das Leiden durch den Unfall zu einem chronischen/langfristigen werden lies, im Nachhinein eine Klage einreichen.

Die Verantwortung liegt bei dem Lokführer, die Auswirkungen des Unfalls so gering als möglich zu halten. Das hat er nicht getan. Deswegen ist für mich die Klage ungerechtfertigt.

Und Moralisch ist das sowieso dreist, den Eltern, die eh schon an dem Verlust des Kindes leiden, noch eine Schadensersatzklage an den Hals zu werfen.

Der Lokführer ist sauer, weil es ihn nervt, oft unfreiwillig als 'Sterbehelfer' missbraucht zu werden, was man auch verstehen kann. Aber das ist nun mal das Berufsrisiko eines Lokführers. Wenn er das nicht aushält, soll er sich umschulen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Berufsrisiko ist vorher klar von daher ist der Lokführer ein wenig dämlich.
 
Dafür brauchst du keinen Link, sondern einen Blick ins Gesetz: §§ 823 I, 253 II, 1922, 1942, 1925 BGB.
die hab ich alle gesehen, aber da sehe ich nirgends dass Erben Schadenersatzpflichtig sind :noplan:
 
Schwieriges Thema.
Auf der einen Seite sieht das sehr pietätlos aus, klar, auf der anderen Seite, hm... Ich hatte da selbst mal vor guten 20 Jahren ein unschönes Erlebnis - Hatte damals ein nagelneues Auto, hab mich dafür so richtig in Schulden gestürzt (ja... mit unter 20 denkt man halt noch ned so weit...), und dann hat mich einer mit knappen 2 Promille Nachts "abgeschossen". Mein Auto Totalschaden, ich recht ordentlich verletzt (mehrere Wochen Krankhausaufenthalt) und der Fahrer des anderen Fahrzeuges ist bei diesem Unfall gestorben.

Gut, es lief zwar über die Versicherungen, aber was ich so mitbekommen habe, ist meine Versicherung da auch ziemlich rüde vorgegangen.
Wie gesagt, auf der einen Seite relativ befremdlich, klar, aber hart gesprochen: Warum soll ich, wenn ich keine Schuld an sowas habe, dafür denn auch noch "Bluten"?

Ich wünsche mir niemals wieder in so eine Situation zu kommen, kann hier aber beide Seiten durchaus verstehen...

Charlie
 
die hab ich alle gesehen, aber da sehe ich nirgends dass Erben Schadenersatzpflichtig sind :noplan:

Schadensersatz ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Anspruch. Strafrechtliche Dinge sind natürlich nicht an die Erben übertragbar.


Mini, hier für Dich ein Aufsatz zu dem Thema. Da ist das rechtlich gut erklärt.

http://www.lto.de/de/html/nachricht...lokfuehrers_auf_schadensersatz_von_den_erben/

Der sagt genau das, was ich schon vorher gesagt habe (ohne nachzulesen). Der einzige Weg den Schadensersatz abzuwehren ist das Erbe auszuschlagen. ;)
 
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Nun, zum Einen klagt hier die Frau des Lokführers. Dies aus dem Grund, damit der Lokführer selbst in dem Prozess als Zeuge gehört werden kann und nicht nur als Partei vernommen wird. Das ist eine Frage der Stärke des Beweismittels.

Natürlich gehen die Erben mit der Annahme des Erbes auch die "negativen" Verpflichtungen ein. Dies können Schulden sein uä.

Man kann zB auch als Erbe einen Beratungsfehler eines Bankers gegen die Bank geltend machen, wenn dieser den Vater/Großvater mangelhaft beraten hatte. Genauso kann man dann natürlich auch Beklagter sein, wie im vorliegenden Fall.

Die moralische Frage, ob man die Elten mit einer solchen Klage belasten sollte, lasse ich hier mal außen vor. Ich persönlich halte diese Art von Klage für reine Geldmacherei.
 
In diesem Fall ist es noch nicht einmal geklärt, ob es sich überhaupt um einen Selbstmord gehandelt hat.
Es wird noch untersucht, ob es nicht sogar ein Unfall war.
Das habe ich letzte Woche gelesen, weiß die Quelle aber leider nicht mehr.
 
Ein Selbstmörder ist nicht mehr egoistisch und war es auch nicht, als er seinen Suizid "plante".

Doch natürlich kann die Ausführung egoistisch geplant und ausgeführt werden und dabei höchstens an sich und nicht andere Beteiligte gedacht werden - und wenn doch, so ist es ihm vollkommen gleichgültig.

Denn Selbstmörder denken nicht mehr an sich sondern nur noch gegen sich.
Das zeigt, dass Du wie gesagt offensichtlich niemanden in deinem Bekanntenkreis kennst, der Suizid begangen hat.
 
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Wenn ich den SPON-Artikel von letzter Woche noch richtig im GEdächtnis habe, ist der Lokführer mit der Leiche (bzw. den Resten) nicht in direkten Kontakt gekommen. Es war wohl so, dass er einen Schlag am Zug gespürt hat, allerdings erstmal seine Fahrt zuende gefahren ist und dann sogar noch einmal komplett die Gegentour gemacht hat. Anschließend will er einen Menschen neben der Strecke gesehen haben und informierte dann Kollegen. Keine leichte Aufgabe für die Richterin hier den Grad der Traumatisierung zu bestimmen...
 
Danke für den Link, der erklärt die rechtliche Seite ganz gut.

Ich verstehe aber nicht warum die Frage der Eigenverantwortung des Lokführers dort ausgeklammert wird. Denn er hat ja die entsprechende Hilfsmöglichkeiten abgelehnt, also in erster Linie keine psychotherapeutische Behandlung akzeptiert. Dadurch ist er in meinen Augen für die Spätfolgen auch mitverantwortlich. Denn, wie gesagt, wenn er bei dem gleichen Unfall auch einen körperlichen Schaden mitgenommen hätte, z.B. vor Schreck gegen etwas gestossen wäre und sich einen Armbruch geholt hätte, ohne aber zur Behandlung des Armbruchs zum Mediziner zu gehen, dann wäre er für die Folgen des nichtbehandelten Armbruchs auch verantwortlich.

Psychopathologisch, bzw psychotherapeutisch ist das nicht anders als bei einem körperlichen Unfall mit unterlassener medizinischer Behandlung.
 
Warum gehen Selbstmörder nicht einfach zur Fremdenlegion? :kopfkratz:
 
Oder räumen in Fukushima auf?
 
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