Hab jetzt nicht alles gelesen.
Aber jetzt mal folgende Fakten:
Nicht der Download ist strafbar, sondern der Upload.
Die meisten P2P und torrent-clients führen abre gleichzeitig zum download einen Upload durch (Sharen also).
Nur muss dir ein Kläger (Staatsanwalt) erst einmal beweisen konnen, dass du das auch gewusst hast.
Wenn da jemand anruft und probt den Aufstand, lass dir Name und Dienststelle geben. Alles andere ist Schabernack.
Du solltest spätestens jetzt deinen Rechner (Platten) verschlüsseln. Denn wenn dein Rechner beschlagnahmt wird, kann dich niemand dazu zwingen, dein Passwort zu nennen (Ich meine hier nicht das Logon unter WIN; das kann jeder Penner knacken).
Generell gilt: Maul halten - nix sagen. Auch bei "Vorladungen" zur Polizei zwecks Vernehmung - nicht hingehen (Zeugnis-Verweigerungsrecht).
Anwalt konsultieren und nichts ohne den machen oder sagen.
Bei einer Hausdurchsung cool bleiben. In aller Ruhe den Durchsuchungsbefel durchlesen (wichtig: welche Räume dürfen durchsucht werden).
Und: Auf ein Verfahren ankommen lassen. Alle Staatsanwaltschaften der Bundesländer haben mittlerweile Anweisung, diese Verfahren (Downloads) nicht anzunehmen.
Der Grund: In Deutschland sind derzeit mehrere Hunderttausend solcher Klagen durch die Industrie anhängig. Die Gerichte kommen einfach nicht mehr hinterher (und rein rechtlich ist da jeder Einzelfall eine Bagatelle).
Fakt ist, dass Musik- und Filmindustrie den Gesetzgeber überfordert. Und eben dieser Gesetzgeber hat mittlerweile erkannt, dass durch dieses Gebärden der Industrie das Problem nicht beseitigt werden kann. Man kappt die Äste, aber die Wurzel gedeiht weiterhin prächtig wie eh und jeh.