strafe für illegales downloaden

jup so hab ich das bist jetzt ja auch immer gehört.
Der Polizist hat gemeint sie ermitteln im Autfrag der Staatsanwaltschaft, schon aweng komisch nicht?
 
ok. Aber die meinte gleich dass es 100%ig zu einer Gerichtsverhandlung kommt..
 
Je nach schwere des Falls möchten Staatsanwälte gerne mal ein Exempel statuieren...alle paar Monate jemanden öffentlich Schlachten soll angeblich wunder bewirken. Und jetzt schlagt nicht auf mich ein: Das habe ich von einem Staatsanwalt hier in Wuppertal mit eigenen Ohren gehört....als der nämlich bei einem bekannten an der Tür geschellt hat und ihm kurz darauf einen Durchsuchungsbeschluss in die Hand drückte, und seinen Computer mitnahm...
 
Nicht ich sondern der Sohn eines Freundes
EIN Spiel und zwar X-Blades
 
Nicht ich sondern der Sohn eines Freundes
EIN Spiel und zwar X-Blades

Ein Spiel runtergeladen? Sonst nie etwas?

Wenn er geständig ist, verspricht, in Zukunft ganz brav zu sein, obendrein noch nicht anderwertig auffiel, dann kann es das Verfahren gegen ein paar Soziale Stunden eingestellt werden...im Führungszeugnis ist er dann auch nicht als Vorbestraft eingetragen...

Und bitte keine Panik: Die Kampagne sagt es zwar gerne, aber auch gerne Falsch - Raubkopierer sind keine Verbrecher - sie begehen lediglich ein Vergehen, und kein Verbrechen.
 
Mich wundert es nur, dass du mit 15 einen Freund hast, der einen 14 jährigen Sohn hat :crack:
 
Was soll das denn für ein Quatsch sein, dass ein Polizist einfach mal anruft und zwanglos palavert?

Entweder liegt eine Anzeige vor und dann geht das den formellen Weg oder nicht.
 
dann sagen wir halt bekannter...-.-
nenn es wie du willst ich habe nicht nur gleichaltrige freunde:D
 
Hab jetzt nicht alles gelesen.

Aber jetzt mal folgende Fakten:
Nicht der Download ist strafbar, sondern der Upload.
Die meisten P2P und torrent-clients führen abre gleichzeitig zum download einen Upload durch (Sharen also).
Nur muss dir ein Kläger (Staatsanwalt) erst einmal beweisen konnen, dass du das auch gewusst hast.
Wenn da jemand anruft und probt den Aufstand, lass dir Name und Dienststelle geben. Alles andere ist Schabernack.
Du solltest spätestens jetzt deinen Rechner (Platten) verschlüsseln. Denn wenn dein Rechner beschlagnahmt wird, kann dich niemand dazu zwingen, dein Passwort zu nennen (Ich meine hier nicht das Logon unter WIN; das kann jeder Penner knacken).

Generell gilt: Maul halten - nix sagen. Auch bei "Vorladungen" zur Polizei zwecks Vernehmung - nicht hingehen (Zeugnis-Verweigerungsrecht).

Anwalt konsultieren und nichts ohne den machen oder sagen.
Bei einer Hausdurchsung cool bleiben. In aller Ruhe den Durchsuchungsbefel durchlesen (wichtig: welche Räume dürfen durchsucht werden).

Und: Auf ein Verfahren ankommen lassen. Alle Staatsanwaltschaften der Bundesländer haben mittlerweile Anweisung, diese Verfahren (Downloads) nicht anzunehmen.
Der Grund: In Deutschland sind derzeit mehrere Hunderttausend solcher Klagen durch die Industrie anhängig. Die Gerichte kommen einfach nicht mehr hinterher (und rein rechtlich ist da jeder Einzelfall eine Bagatelle).

Fakt ist, dass Musik- und Filmindustrie den Gesetzgeber überfordert. Und eben dieser Gesetzgeber hat mittlerweile erkannt, dass durch dieses Gebärden der Industrie das Problem nicht beseitigt werden kann. Man kappt die Äste, aber die Wurzel gedeiht weiterhin prächtig wie eh und jeh.
 
ich glaube der hat schon freiwillig alles gelöscht :D
 
Gibt es noch irgendwen, der die ganze Geschichte nicht glaubt?
Ich möchte doch sehr stark bezweifeln, dass man wegen einem Spiel gleich eine gerichtliche Vorladung bekommt. Solche Fälle werden wegen Geringfügigkeit vorher eingestellt.
 
jaa das ist es doch:D
deswegen hab ich ja auch den thread erstellt..
 
Das nächste mal dann TOR, VNP und den Rechner mit TrueCrypt :hehehe:

Mal ehrlich, ich würde zu meinen Eltern gehen und sagen: Ich will das Spiel, aber ich habe kein Geld. Kaufst du mir das, oder muss ich das saugen? Der Vater wird das sicher in kleinen Dosen dann lieber kaufen gehen.

Das Prinzip von P2P kenne ich ja, aber was ist RapidShare?
 
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