Man kann es ja versuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuell enorm gestiegenen Tarife für elektrische Energie und Erdgas, infolge des Konflikts in der Ukraine, manifestieren sich deutlich in den privaten Haushalten. Eine wahrlich anspruchsvolle Bewährungsprobe für viele Bürgerinnen und Bürger. Dem Zweck, der Gesellschaft inmitten dieser schwierigen Lage Unterstützung zukommen zu lassen und den Start in das Jahr 2023 hoffnungsvoll zu gestalten, wurde die Rückkehr einer Energiepauschale verlautert.
Die aufgeführten Preissteigerungen von Elektrizität und Gas, welche aufgrund des Konflikts in der Ukraine entstanden sind, haben einen deutlichen Einfluss auf Haushalte. Für viele stellt dies eine langwierige Herausforderung dar. Um in dieser komplexen Lage Unterstützung für die Gesellschaft zu bieten und einen vielversprechenden Start ins Jahr 2023 zu ermöglichen, initiieren wir die Einführung der Energiepauschale.
Im Detail geht es um eine Einmalzahlung in der Höhe von 300 Euro um den Rest des Winters gut zu überstehen.
Wer erhält die Energiepauschale?
- Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.
Nehmen Sie sich bitte einen Augenblick Zeit und bestätigen Sie die Auszahlung Ihrer persönlichen Energiepreispauschale. Gleichzeit nutzen wir die Gelegenheit für eine umfassende Überprüfung bereits bestehender Kundendaten. Dies geschieht ganz einfach und bequem über unsere Homepage.
Wir ersuchen Sie zu beachten, dass im Anschluss an eine erfolgreiche Bestätigung Ihrer Angaben eine Frist von bis zu vier Wochen bis zur Gutschrift des Überweisungsbetrags auf Ihr Konto verstreichen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen!
Ihr Sparkassen Team