Die Anwaltskanzlei spielt sich als Richter auf und kann von sich aus gar keine "Strafe" verhängen. Das ist ja absolut lächerlich.
Vor allem müßte man mal eruieren, wie lange das Angebot auf eBay aufschien. Normalerweise überzuckern die das ganz rasch und das Angebot ist höchstens ein paar Stunden live. Die Verhältnismäßigkeit wurde hier schon mal kurz angerissen. Die ist hier absolut nicht gegeben. Ok, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber Strafe kann nur ein Richter verhängen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Und ein Richter wird Dich vielleicht abmahnen, vielleicht sogar verurteilen, aber niemals zu so einem Betrag.
Und überhaupt, wer ist jener B, dessen Namen man nicht ausschreiben darf, auch wenn man ein KEIN oder NO davor setzt? Wenn es ein angeblicher Markenname ist, dann muss er auch in Kauf nehmen, dass man ihn gebraucht (was ja das Ziel jedes Markennamens ist) und wenn man dann noch so ehrlich ist und 'no' davor schreibt, dann weiß der Käufer ja genau, dass es genau die Marke nicht ist. Einer Klage würde ich sehr gelassen entgegen sehen (allerdings in Österreich - aber in dieser Hinsicht sind unsere Rechtssysteme recht ähnlich).