Gut. Wollte ja nur sagen, dass man das Thema jetzt aber bitte nciht auf DSGVO bringt. Erwähnen, etc. ist ja okay.
Dazu fällt mir aber ein, dass Apple ja immer sagt, dass die iCloud verschlüsselt ist und selbst Apple keinen Zugang darauf hat. (Ausnahme sind wohl die Backups.)
Demnach ist das erst einmal ja kein Problem.
Der zweite Punkt sind die personenbezogenen Daten allgemein - dass eine Lehrkraft gewisse Daten ihrer Schüler hat, sollte klar sein. Notizbuch oder iPad … hmm, ich als Elternteil halte letzteres für sicherer