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magfoo
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Rein biologisch betrachtet hat ein Mensch nach dem Tod keinerlei Interessen mehr. Deine Definition eines Embryos ist übrigens schon umstritten. Dadurch auch diene Schlussfolgerung.Es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen einem Embryo, der aller Voraussicht nach zu einem Menschen werden wird (wenn man ihn denn lässt) und einem tatsächlich entwickelten Menschen: Letzterer kann Interessen haben.
Die Frage ist nicht, ob das irgendwann der Fall ist, denn das ist schon lange geklärt, sondern ob das "verblassen" dieser Wirkung von Jahren auf Stunden gekürzt wird.Die Frage ist hier eher, ob mit dem Tod irrelevant wird, was dieser Mensch zu Lebzeiten will, beispielsweise die Regelung seines Nachlasses.
Würde z.B. die Totenruhe nicht irgendwann als Recht verblassen, dürften keine ägyptischen Mumien untersucht und ausgestellt werden.
Was passiert wenn ich vor meinem Tod festlege, das mein Körper niemals wieder aus meinem Grab entfernt werden darf wenn dann niemand mehr die Grabmiete bezahlt? Auch da verblasst mein Recht, und das nicht erst nach 1000 Jahren.
Die Frage die ich eher sehe ist: Gibt es eine andere Methode um die Anzahl der Spenderorgane wesentlich zu erhöhen mit weniger Grundrechtseingriffen? Ich denke nein, und damit wäre diese Regelung gerechtfertigt, da durch sie eine nicht unerhebliche Menge an Leben gerettet werden könnten.[/QUOTE]