Organspende als Verpflichtung, eure Meinung.

Es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen einem Embryo, der aller Voraussicht nach zu einem Menschen werden wird (wenn man ihn denn lässt) und einem tatsächlich entwickelten Menschen: Letzterer kann Interessen haben.
Rein biologisch betrachtet hat ein Mensch nach dem Tod keinerlei Interessen mehr. Deine Definition eines Embryos ist übrigens schon umstritten. Dadurch auch diene Schlussfolgerung.

Die Frage ist hier eher, ob mit dem Tod irrelevant wird, was dieser Mensch zu Lebzeiten will, beispielsweise die Regelung seines Nachlasses.
Die Frage ist nicht, ob das irgendwann der Fall ist, denn das ist schon lange geklärt, sondern ob das "verblassen" dieser Wirkung von Jahren auf Stunden gekürzt wird.
Würde z.B. die Totenruhe nicht irgendwann als Recht verblassen, dürften keine ägyptischen Mumien untersucht und ausgestellt werden.

Was passiert wenn ich vor meinem Tod festlege, das mein Körper niemals wieder aus meinem Grab entfernt werden darf wenn dann niemand mehr die Grabmiete bezahlt? Auch da verblasst mein Recht, und das nicht erst nach 1000 Jahren.

Die Frage die ich eher sehe ist: Gibt es eine andere Methode um die Anzahl der Spenderorgane wesentlich zu erhöhen mit weniger Grundrechtseingriffen? Ich denke nein, und damit wäre diese Regelung gerechtfertigt, da durch sie eine nicht unerhebliche Menge an Leben gerettet werden könnten.[/QUOTE]
 
Rein biologisch betrachtet hat ein Mensch nach dem Tod keinerlei Interessen mehr. Deine Definition eines Embryos ist übrigens schon umstritten. Dadurch auch diene Schlussfolgerung.


Die Frage ist nicht, ob das irgendwann der Fall ist, denn das ist schon lange geklärt, sondern ob das "verblassen" dieser Wirkung von Jahren auf Stunden gekürzt wird.
Würde z.B. die Totenruhe nicht irgendwann als Recht verblassen, dürften keine ägyptischen Mumien untersucht und ausgestellt werden.

Was passiert wenn ich vor meinem Tod festlege, das mein Körper niemals wieder aus meinem Grab entfernt werden darf wenn dann niemand mehr die Grabmiete bezahlt? Auch da verblasst mein Recht, und das nicht erst nach 1000 Jahren.

Die Frage die ich eher sehe ist: Gibt es eine andere Methode um die Anzahl der Spenderorgane wesentlich zu erhöhen mit weniger Grundrechtseingriffen? Ich denke nein, und damit wäre diese Regelung gerechtfertigt, da durch sie eine nicht unerhebliche Menge an Leben gerettet werden könnten.
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Die Entscheidung zu Spenden, oder nicht betrachte ich persönlich wie eine Art Testament. Niemand käme auf die Idee, das die Güter einer Person, die sich nicht im Körper der Person befinden, nach dem Tode der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, weil die ist ja jetzt tot und kann damit nichts mehr anfangen.
Meine Meinung:
Je mehr Spender, desto besser.
Wer nicht kann oder will, verschuldet, oder unverschuldet, sollte nicht diskriminiert werden.
Was bin ich froh, dass ich die Wahl hatte Zivil oder Militärdienst zu machen.
Oder anders ausgedrückt: Mein Körper gehört mir. Dünnes Eis, weiss ich.
 
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Wer verpflichtende Organspende fordert, kann sich auch gleich für ein Abtreibungsverbot einsetzen.
 
Niemand käme auf die Idee, das die Güter einer Person, die sich nicht im Körper der Person befinden, nach dem Tode der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, weil die ist ja jetzt tot und kann damit nichts mehr anfangen.
Ehm, doch. genau das geschieht.
 
Wer verpflichtende Organspende fordert, kann sich auch gleich für ein Abtreibungsverbot einsetzen.
Es fordert niemand eine verpflichtende Organspende. Das ist polemischer Unfug.
 
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Das ginge heute auch schon: "Sie haben keinen Spenderausweis? Ab nach hinten in der Warteliste".
Und was machst du mit Leuten, die aus medizinischen Gründen nicht spenden dürfen, wie z.B. nach einer durchgemachten Hepatitis?
Deine Argumentation finde ich ethisch fragwürdig.
 
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Und was machst du mit Leuten, die aus medizinischen Gründen nicht spenden dürfen, wie z.B. nach einer durchgemachten Hepatitis?
Deine Argumentation finde ich ethisch fragwürdig.
Die können ja trotzdem ihre Spendenbereitschaft erklären. Die Spende wird dann halt nicht angenommen. Zumindest nicht jede. Keine Ahnung ob in allen Fällen auch alle Organe von der Spende ausgenommen sind.

Das ist wie bei der Impfpflicht. Da wird ja auch kein Kind aus der Kita ausgesperrt, wenn es aus medizinischen gründen nicht geimpft werden kann. Sollte es aber eben keine medizinischen Gründe geben hat das halt Konsequenzen.
 
Es fordert niemand eine verpflichtende Organspende. Das ist polemischer Unfug.
Es wird halt im Threadtitel zur Diskussion gestellt. Ein Widerspruchslösung ist eben die erste Salamischeibe.
Dann kommt noch das kostbare Menschenleben das gerettet wird.
Dann kommen die Abtreibungsgegner und behaupten das selbe.
Dann kommen die Frauen, die auf das Recht an Ihrem Körper pochen, aber das Recht an Ihrem Leben meinen. Denn bei einer Abtreibung wird ja nicht Ihr Körper abgesaugt, oder?
Ja, ich weiss, ganz dünnes Eis.
Aber nicht polemisch.
Ich kann Fadenscheinige Argumente einfach nicht leiden.
 
Ja, aber nur unter äusserst seltene Umständen. Viel zu selten, wie es für Organspenden gewollt wäre.
Immer dann wenn es keine anderen Erben gibt. Also genau in dem Fall, in dem auch keine Angehörigen über die Spende entscheiden könnten.
Übrigens alleine das Land Sachsen verzeichnet pro Jahr ca 1000 Fiskalerbschaften. Das wären ca 3300 Organe.
In Berlin passiert das ca 500-600 mal im Jahr.
 
Dann kommen die Abtreibungsgegner und behaupten das selbe.
Dann kommen die Frauen, die auf das Recht an Ihrem Körper pochen, aber das Recht an Ihrem Leben meinen. Denn bei einer Abtreibung wird ja nicht Ihr Körper abgesaugt, oder?
Na dann regeln wir es doch gleich. Organspende wird verboten, aber in den ersten 3 Monaten nach dem Tod und nach einer Beratung bleibt es straffrei. Allerdings darf eine Klinik nicht damit werben Organtransplantationen durchzuführen.

Vielleicht macht das deutlich, das es zwar um etwas ähnliches geht, aber eben nicht um das gleiche.

edit: "nicht" vergessen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte die nun beschlossene regelung aus den von @wegus geannten und von @Prinz Herbert verdeutlichten gründen für vernünftig.

Für die ethischen probleme jeder individuellen etscheidung für oder gegen eine organspende empfehle ich noch einmal ein buch, das ich schon im vorigen thread zum selben thema angeführt habe: Herzenssache. Organspende: Wenn der Tod Leben rettet

Aus dem klappentext:

Würden Sie das Herz Ihres Kindes verschenken, um das Leben eines Fremden zu retten? Wenn der Preis dafür wäre, es nicht im Arm zu halten, wenn es seinen letzten Atemzug tut? Und wenn die Antwort auf diese Frage Nein lautet: Was, wenn es Ihr Kind wäre, das dringend ein neues Organ braucht?

Die Autoren recherchieren an dieser Schnittstelle von Leben und Tod, an der extreme Gefühle mit komplexen medizinischen Prozessen und herausfordernden ethischen Fragen zusammentreffen. Sie sprechen mit Betroffenen und Beteiligten, begleiten ein Organ auf seiner „Reise“ vom Spender zum Empfänger, erläutern die Probleme moderner Hirntoddiagnostik und was wir über den Prozess des Sterbens wissen. Sie beschreiben aber auch die Transplantationsskandale und die fragwürdigen Vorgänge um die Transplantationsbürokratie, die viele davon abhalten, einen Organspendeausweis auszufüllen.


Die autoren lassen auch einen transplantationsmediziner, der organentnahmen bei hirntoten vornimmt, zu wort kommen:

Was ist mit dem Individuum, das in diesem Körper gehaust hat? Ist es tatsächlich weg? Nur weil das Gehirn nicht mehr funktioniert? Was passiert während der Organentnahme mit dem Menschen, der da gerade stirbt - emotional und spirituell? Es gibt ja keine Sterbebegleitung im OP. Er wird, man muss das so sagen, zu Tode operiert.
 
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… ein() transplantationsmediziner…: Was ist mit dem Individuum, das in diesem Körper gehaust hat? Ist es tatsächlich weg? Nur weil das Gehirn nicht mehr funktioniert? …
Das hängt von der unterstellten Art und Weise ab, was der betreffende Beurteiler jetzt genau unter einer Individuumshaftigkeit versteht.

Wenn das »Individuum« die Kohlenwasserstoffeinheit meint, die da gerade an der Herz-Lungen-Maschine hängt, dann darf er eigentlich nie was wegschnippeln. Das ist dann der altägyptische Ansatz, möglichst vollständig ins Totenreich einzugehen.

Wenn das »Individuum« hingegen die Erkenntnisgewinnungseinheit meint, mit der man bis eben noch reden und philosophieren konnte – und jetzt eben nicht mehr, dann ist diese nunmehr unwiederbringlich futsch. Bleiben biomechanische Teile, die anderen Erkenntnisgewinnungseinheiten dabei helfen könnten, auch weiterhin am Erkenntnisgewinnungsprozess teilzuhaben.
 
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Ein schwarzer Tag, mit einer verlogenen Begründung.

Wenn es um die Verstümmelung von Jungs geht, aufgrund von bronzezeitlichem Aberglauben, zählt die Entscheidungsfreiheit des Individuums nix.
Wenn ich mir jemanden aussuchen möchte, der mir im Fall von unerträglichen Schmerzen hilft, zu sterben, zählt meine Entscheidungsfreiheit nix.
Nicht mal selbst entscheiden darf ich, wo meine Asche aufbewahrt wird.

Aber wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, und man sich problemlos mit einer winzigen Willenserklärung outen kann als jemand, dem die anderen egal sind, da auf einmal…

Zum Kotzen.
Für Hunderte, vielleicht Tausende im Jahr eher zum Sterben.
 
Die autoren lassen auch einen transplantationsmediziner, der organentnahmen bei hirntoten vornimmt, zu wort kommen:

Was ist mit dem Individuum, das in diesem Körper gehaust hat? Ist es tatsächlich weg? Nur weil das Gehirn nicht mehr funktioniert? Was passiert während der Organentnahme mit dem Menschen, der da gerade stirbt - emotional und spirituell? Es gibt ja keine Sterbebegleitung im OP. Er wird, man muss das so sagen, zu Tode operiert.

Das heißt: Niemanden beerdigen, denn was passiert dann mit dem Individuum, wenn an keine Organe entnimmt, sondern es einfach sterben lässt?

Wo soll da ein Unterschied sein, ob man einfach so vor sich hin stirbt oder unter ärztlicher Betreuung?
Außer daß Arzt und Klinik daran verdienen.

Der Mann scheint, jedenfalls nach diesem möglicherweise herausgerissenen Zitat, den falschen Beruf gewählt zu haben.
 
[QUOTE="fa66, post: 10483755, member: 125012"was der betreffende Beurteiler jetzt genau unter einer Individuumshaftigkeit versteht.[/QUOTE]
Ich sollte seltener in juristischen Blogs herumstöbern (ohne echte Kenntnisse, ist aber interessant - aber die Kommentare sind wirklich wunderschön, vor allem wenn es um 10-Euro-Gelder im Autobereich geht, wie sich das SUFF-fahrende Volk da echauffiert …) -
aber ich habe da irgendwie sofort an die Fähigkeit Einzelhaft denken müssen.
 
Die anderen links sprechen aber eine andere Sprache. Von der Größenordnung her würde es auch passen. 975 Leute haben demnach "any Organ" gespendet. Da pro Spender mehr als 3 Organe anfallen ist die Summe der einzelnen Organe um den Faktor größer.

Die Aussage war jedoch "Es seien 975 Organe" gespendet worden und nicht "es seien 975 Spender" gewesen.

Und das stimmt sicherlich nicht, da es ca. 4000 Organe waren.

Steht in der von Olivetti verlinkten Statistik. Es waren wirklich 975 Organe, die 2019 in Deutschland gespendet wurden.
 
Die Aussage war jedoch "Es seien 975 Organe" gespendet worden und nicht "es seien 975 Spender" gewesen.

Und das stimmt sicherlich nicht, da es ca. 4000 Organe waren.
"donor" heisst "Spender" oder "Spender in", nicht "Spende"! Das wäre "donation".
 
Ein schwarzer Tag, mit einer verlogenen Begründung.

Wenn es um die Verstümmelung von Jungs geht, aufgrund von bronzezeitlichem Aberglauben, zählt die Entscheidungsfreiheit des Individuums nix.
Wenn ich mir jemanden aussuchen möchte, der mir im Fall von unerträglichen Schmerzen hilft, zu sterben, zählt meine Entscheidungsfreiheit nix.
Nicht mal selbst entscheiden darf ich, wo meine Asche aufbewahrt wird.

Aber wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, und man sich problemlos mit einer winzigen Willenserklärung outen kann als jemand, dem die anderen egal sind, da auf einmal…

Zum Kotzen.
Für Hunderte, vielleicht Tausende im Jahr eher zum Sterben.
Ja so führt man eine Diskussion in's Unsachliche! Die ganzen Dinge haben alle nichts mit einander zu tun, aber wenn man sich aufregen will und mal so richtig schön K***en dann bist Du auf nem guten Weg!
 
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Hmm? Einerseits gilt das aber doch umgekehrt in gleicher Weise: Jemand will die Organentnahme, der (unterstellterweise vorhandene) Organspendeausweis wird aber nicht gefunden – und die Organe sind verloren. Seiner Willensentscheidung würde ebenfalls nicht entsprochen.

Das stimmt, und die Frage ist jetzt natürlich, was per Default gesetzt sein soll: Organentnahme oder nicht. Deiner Aufmerksamkeit wird nicht entgangen sein, dass ich nicht per se gegen Organspende bin, das Individuum aber vor der Allgemeinheit in Schutz nehmen möchte. Nur das treibt mich an, in diesem Thread zu schreiben.

Die Hoheit über seinen Körper muss derjenige haben, dem er gehört. Im Zweifelsfalle kann das natürlich gut & gerne auch Organentnahme sein - davon aber standardmäßig auszugehen bereitet mir dann doch Bauchschmerzen.

Verstörend dabei ist auch, dass ausgerechnet jener Minister, der sich zum Wortführer der Widerspruchslösung aufgeschwungen hat, in über 100 Fällen von Sterbewilligen "Njet" gesagt hat - es musste gelitten werden bis zum Schluss, auch wenn die Betroffenen selbst das ausdrücklich nicht wollten. Da werde ich dann doch hellhörig.
 
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