wenn ich bei einer offiziellen Anfrage der GL verneine, und später kommt raus dass ich hochgestuft wurde, dann reicht das
Die Frage war aber nicht so eindeutig.
Ein Privatkredits ist in meinen Augen auch nicht zwangsläufig eine Geschäftsbeziehung. Obwohl ich nicht weiß wie das formaljuristisch ist.
Soweit ich mich erinnere hat selbst Frau Künast am Sonntag nicht von Falschaussage sprechen wollen.
Wie gesagt, es gibt bisher in meinen Augen teilweise recht widersprüchliche Aussagen.
Gütertrennung greift nach meinem Verständnis erst bei einer Scheidung, dazwischen darf Frau Geerkens durchaus über das Vermögen verfügen, auch wenn teilweise der Ehemann zustimmen muss bzw. Keine Zustimmung erteilen muss.
Wenn er aber offensichtlich die Verhandlung für sie geführt hat, darf man davon ausgehen, das sie befugt war das
Geld zu verleihen.
Man erinnere sich noch an den Fall von Ströbele, das nur weil er dabei war, eventuell auch als Anwalt, die Anzeige eindeutig nicht von ihm getätigt wurde, sie sei ja eigenständig.
warum das hier bei nun plötzlich ausgeschlossen wird. Wenn ihr mit Eurer Frau/ Freundin einkaufen geht und vielleicht auch mit demnVerkäufer verhandelt. Sie am Ende aber bezahlt, wer hat das dann gekauft?