MDM Sperre bei MBPro M2 16" - Muss Händler zu 100% "haften"?

Weil ich zuviel Langeweile im Leben habe. Meinst Du die Frage ernst? Lies den Thread durch, dann weisst du es. MDM ist ja quasi der Mangel und nun ist es daran zu klären was rechtlich bzgl. Rückerstattung möglich ist.

Warum dann dein Kommentar?
 
MDM ist ja quasi der Mangel und nun ist es daran zu klären was rechtlich bzgl. Rückerstattung möglich ist.

Das bezweifeln wir nicht – was wir aber bezweifeln ist, ob dieses/diesem Forum die gewünschte Rechtsberatung zu geben geeignet und erlaubt ist.
 
Ja klar, aber das Forum ist nun mal keine Rechtsberatung, dies wäre verboten und der Foreninhaber in großen Schwierigkeiten.
 
Mir ist klar, dass das hier keine Rechtsberatung ist. Den Anspruch habe ich auch keine Sekunde lang gehabt. Wie ich Anfangs schrieb soll der Thread auch für die Leute sein die vllt. mal vor dem gleichen Problem stehen. Wenn ich dann am Montag nach der Rechtsberatung bei der Verbr.Zentr. das Ergebnis hier poste kann das für den Ein oder Anderen sicherlich hilfreich sein.

Bzw. andersrum auch mir hilfreich falls jemand das schonmal durchlebt hat und seine Erfahrung dazu hier posted.
 
Ach Gottchen....
der "Hier ist keine Rechtsberatung" Kindergarten geht wieder los

WO hat der TE explizit nach einer solchen gefragt bzw verlangt????
:LOL:
 
Dann nenn es halt "Fachsimpeln".

Puh, kann nen Admin den ganzen Thread bitte löschen. Auf so kleinliche Erbsenzählerei hab ich kein Bock. Ist mir zu kindisch.
 
Solche Threads produzieren nur Eines:
Streit der Hobby-Rechtsanwälte und Frust beim TO. Siehe Beitrag 50.
Das ist immer wieder das Selbe.
 
keine Ahnung worum es geht, aber juristisch beraten wollen

Ohje jetzt kommen die Hobby Juristen wieder zum Zuge mit meinen, müsstest usw. und bauen Verschwörungstheorien auf
Zwei fundierte Aussagen, die einen Mehrwert von 0 haben. Wenn ihr mich beleidigen Oder denunzieren wollt, dann macht einen eigenen thread auf. Was könnt ihr denn zu meiner Aussage sachlich beitragen, warum eine arglistige Täuschung ausscheiden würde? Das würde mich jedenfalls interessieren um mein Rechtsverständnis zu justieren.

hier zum nachlesen:
https://www.123recht.de/ratgeber/kaufrecht/Sofortiger-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-bei-arglistiger-Taeuschung-moeglich-__a121569.html

Nun fehlt mir das technische Wissen, um einzuordnen, ob MDM ein Feature ist, welches in das Produkt quasi eingebrannt ist, aber für den Normalen Käufer ein Nachteil ist. Da hoffe ich doch sehr auf euere Expertise. Der TE kann uns verraten, ob ihm mitgeteilt wurde dass MDM enthalten ist. Einen Refubrisher würde ich unterstellen, der muss wissen, dass es sowas gibt und muss im Zuge des Refubrishment beseitigen oder als solches mit MDM verkaufen.

zur Diskussion um das Thema Rechtsberatung - wer hier als Profi Jurist unterwegs ist wird es für sich wissen, ob er sich äußert. Warum sollte es aber noobs verboten sein, über Rechtsfragen zu streiten?
 
Ja, so sehe ich das auch. Ich als Kunde kann ja nichts dafür wenn das Gerät durch seinen "Fehler" zu einem Briefbeschwerer mutiert. Ggf. werde ich mich auch mal an die Verbraucherzentrale wenden.
Verbraucherzentrale kannst Du Dir sparen. Das ist vergeudete Zeit. Wenn, dann mußt Du einen in solchen Fragen versierten Anwalt aufsuchen. Das kostet natürlich erstmal, selbst mit RSV, jedenfalls wenn man keinen Premiumtarif hat. Die RSV ist aber mehr für Prozeßkosten und ggf. Gutachterkosten interessant. Hast Du keine RSV und scheust mögliche Prozeßkosten, kannst Du Dir auch den Weg zum Anwalt sparen. Denn da der Verkäufer ja schon Kulanz gezeigt hat, ist da kaum mehr zu erwarten. D.h. sofern berechtigt, wird ein vernünftiger Anwalt sofort Klage einreichen wollen.
Allerdings fragt der dann auch gleich nach einer RSV, bevor der überhaupt tätig wird. Und dann muß auch noch die entsprechende Versicherung eine Kostenzusage geben.
 
Arglistige Täuschung setzt aber Vorsatz voraus. Nachdem @Sascha_77 derart lange sein MacBook benutzt hat, ohne dass auch ihm die MDM-Sperre aufgefallen wäre (zumindest habe ich es so verstanden), kann nicht als gegeben vorausgesetzt werden, dass auch dem Verkäufer die MDM-Sperre bekannt war.
 
Zitat aus dem obigen Artikel:
Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel des Kaufgegenstands kennt oder ihn zumindest für möglich hält.

Und meine These dazu ist ja, dass er als refubrisher das für möglich halten müsste. Wenn er das Gerät von einschlägigen Kunden einkauft, kann mir keiner erzählen, der kennt so was nicht.

Dieses MDM fällt doch nur auf, wenn man System neu aufsetzt. So habe ich das verstanden. Die Dauer spielt doch überhaupt keine Rolle.
 
Zitat aus dem obigen Artikel:
Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel des Kaufgegenstands kennt oder ihn zumindest für möglich hält.

Und meine These dazu ist ja, dass er als refubrisher das für möglich halten müsste. Wenn er das Gerät von einschlägigen Kunden einkauft, kann mir keiner erzählen, der kennt so was nicht.

Dieses MDM fällt doch nur auf, wenn man System neu aufsetzt. So habe ich das verstanden. Die Dauer spielt doch überhaupt keine Rolle.
Bei einer arglistigen Täuschung nach §123 BGB reicht es nicht, nur einen Verdacht zu haben oder etwas zu unterstellen.
Es müssen zwei Dinge konkret bewiesen werden:

- Dass überhaupt eine Täuschung stattgefunden hat, also falsche Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen wurden.

- Dass diese Täuschung auch arglistig war, also bewusst in der Absicht, den Käufer zu täuschen.

Die Beweispflicht liegt beim Käufer, also bei demjenigen, der die Täuschung geltend macht – in diesem Fall der TE. Und genau das ist in der Praxis nicht leicht nachzuweisen. Ein bloßes Unwohlsein oder die Einschätzung, dass „da was nicht stimmt“, genügt eben nicht.

Außerdem hat der Verkäufer ja bereits eine Lösung angeboten. Dass dem TE das Angebot zu wenig ist, ist nachvollziehbar – aber rechtlich betrachtet ist das nicht automatisch ein Grund für eine erfolgreiche Klage.

Würde der TE nun zivilrechtlich klagen, müsste er mit folgenden Punkten rechnen:

- Kosten für einen Anwalt ,

- wahrscheinlich ein Gutachter, um den Zustand und ggf. Mangelwert des Geräts zu bewerten,

- und natürlich Gerichtskosten.

- und die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn er verliert

Entscheidend wird dann sein, was genau gefordert wird, was der Händler angeboten hat, und wie das Gericht die Situation einschätzt.

Selbst wenn er teilweise gewinnt, wird er kaum zu 100 % recht bekommen – und dann werden die Kosten anteilig auf beide Parteien verteilt. Unterm Strich kann es gut sein, dass er ein paar Euro mehr für das Notebook erhält, aber ein Vielfaches an Kosten selbst tragen muss.
 
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