MDM Sperre bei MBPro M2 16" - Muss Händler zu 100% "haften"?

Bei Privatverkäufen ist gar keine Garantie oder Gewährleistung erforderlich, nada. Gewerblich gebraucht ist Minimum 1 Jahr Gewährleistung.
Ganz so eindeutig ist das nun auch wieder nicht. Der private Verkäufer muss auf dem Kaufvertrag den Entfall der Garantieleistung ausdrücklich aufführen. Wenn er es nicht tut gilt sie automatisch. Und natürlich muss der Käufer damit auch einverstanden sein.
 
Ganz so eindeutig ist das nun auch wieder nicht. Der private Verkäufer muss auf dem Kaufvertrag den Entfall der Garantieleistung ausdrücklich aufführen. Wenn er es nicht tut gilt sie automatisch. Und natürlich muss der Käufer damit auch einverstanden sein.
Nein, ein Privatverkäufer muss/sollte die Gewährleistung ausschliessen (mit den Feinheiten die man dabei beachten sollte).
Eine Garantie muss nicht ausgeschlossen werden, da das eine freiwillige Leistung ist. Wenn sie nicht angeboten wird, gibt es sie auch nicht.


Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung.
Meine Darstellung beansprucht keine Rechtssicherheit.
 
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die MDM-Verwaltung beim ersten Mal nicht aktiviert wurde. So etwas kommt tatsächlich vor. Normale Updates laufen dann auch völlig normal. Erst durch eine Neuinstallation kann es wieder zur MDM-Verwaltung kommen.

Nochmals, normalerweise ist durch die MDM-Verwaltung zu erkennen, welche Firma dahinter steckt. Diese Firma kontaktieren, den Fall schildern und bitte die MDM-Verwaltung zu entfernen. Bezüglich ABM hatte ich einen Denkfehler; die Firma selbst hat darauf Zugriff und kann im ABM die Registrierung entfernen. Sprich, es wird aus dem ABM entfernt, vorher muss es aber noch aus dem MDM entfernt werden.
 
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die MDM-Verwaltung beim ersten Mal nicht aktiviert wurde. So etwas kommt tatsächlich vor. Normale Updates laufen dann auch völlig normal. Erst durch eine Neuinstallation kann es wieder zur MDM-Verwaltung kommen.

Nochmals, normalerweise ist durch die MDM-Verwaltung zu erkennen, welche Firma dahinter steckt. Diese Firma kontaktieren, den Fall schildern und bitte die MDM-Verwaltung zu entfernen. Bezüglich ABM hatte ich einen Denkfehler; die Firma selbst hat darauf Zugriff und kann im ABM die Registrierung entfernen. Sprich, es wird aus dem ABM entfernt, vorher muss es aber noch aus dem MDM entfernt werden.
Wen willst du denn anrufen, wenn die Firma, die die MBs mit MDM bestückt hat und diese weiterverkauft hat, z.B. in Konkurs gegangen ist?
Außerdem glaube ich nicht, dass dir der ebay Händler aus Daternschutzgründen irgendwelche Namen und Adressen nennen wird!
:unsure:
 
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die MDM-Verwaltung beim ersten Mal nicht aktiviert wurde. So etwas kommt tatsächlich vor. Normale Updates laufen dann auch völlig normal. Erst durch eine Neuinstallation kann es wieder zur MDM-Verwaltung kommen.

Ich habe keiner persönliche Erfahrung mit MDM Verwaltung.

Bedeutet dies, dass man ein vollkommen zurückgesetztes Macbook bekommt, dass einen jungfräulich mit Hello begrüsst
bzw, das man es einmal zurücksetzen kann und erst beim zweiten mal zurücksetzen verbietet es das MDM?

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
 
Wen willst du denn anrufen, wenn die Firma, die die MBs mit MDM bestückt hat und diese weiterverkauft hat, z.B. in Konkurs gegangen ist?
Außerdem glaube ich nicht, dass dir der ebay Händler aus Daternschutzgründen irgendwelche Namen und Adressen nennen wird!
:unsure:
Mutmaßungen! Vielleicht einfach mal kurz drüber nachdenken, dass ich mich mit der Materie auskenne, wenn ich etwas so Spezifisches poste? In der Regel steht bei einem verwalteten Gerät von welcher Firma die MDM-Verwaltung stammt.
 
Ich habe keiner persönliche Erfahrung mit MDM Verwaltung.

Bedeutet dies, dass man ein vollkommen zurückgesetztes Macbook bekommt, dass einen jungfräulich mit Hello begrüsst
bzw, das man es einmal zurücksetzen kann und erst beim zweiten mal zurücksetzen verbietet es das MDM?

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
MDM-Verwaltung – oder auch Fernverwaltung bzw. Zero-Touch-Deployment – hat den Vorteil, dass die IT die Geräte nicht mehr von Hand einrichten muss.

Sprich: Apple-Geräte werden vom Fachhändler (Apple Partner, nicht MediaMarkt oder Amazon) direkt im Apple Business Manager (ABM) registriert. Von da wird das GErät einem MDM zugewiesen. Die Firma hat eine ABM-Nummer, und das Gerät wird nach dem Versand – egal ob ins Ausland, ins Homeoffice oder ins Büro – dieser Firma zugewiesen.

Der Mitarbeiter packt das Gerät aus, stellt Sprache, Land etc. ein. Nach dem Herstellen der Netzwerkverbindung startet automatisch die entfernte Verwaltung. Der Mitarbeiter loggt sich mit seiner E-Mail-Adresse und dem zugehörigen Passwort ein, und das MacBook wird anhand der festgelegten Parameter für ihn eingerichtet. Daher auch der Begriff „Zero-Touch-Deployment“

*Edit* habe noch ein screenshot via Google rausgesucht.

*Edit 2* Es kommt vor, dass die MDM verwaltung manchmal nicht greift. Dies kommt selten vor, aber ich habe das selber schon mehrfach mitbekommen. Bedeutet, dass die kommunikation mit dem MDM server nicht sauber gelaufen ist. Daher kann es passieren, dass es beim ersten mal ohne MDM verwaltung durchläuft und als der TE es neu aufgesetzt hat, hat der zugriff des MDM gefriffen.
 

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Mutmaßungen! Vielleicht einfach mal kurz drüber nachdenken, dass ich mich mit der Materie auskenne, wenn ich etwas so Spezifisches poste? In der Regel steht bei einem verwalteten Gerät von welcher Firma die MDM-Verwaltung stammt.
1. Wo liest du bitte heraus, dass ich deine Qualifikation in Frage stelle? :unsure:
Hab das mMn mit keiner Silbe getan. Um dich ging es bei meiner Frage doch gar nicht!
2. Evtl. hab ich das auch falsch verstanden, drum nochmals nachgehakt: Der ebay Händler braucht die Firma die das MDM installiert hat gar nicht direkt anzuschreiben, sondern es reicht der Name der Firma und er kontaktiert mit diesen Daten dann selber direkt Apple, damit die dann hoffentlich das MDM entfernen können?
 
1. Wo liest du bitte heraus, dass ich deine Qualifikation in Frage stelle? :unsure:
Hab das mMn mit keiner Silbe getan. Um dich ging es bei meiner Frage doch gar nicht!
2. Evtl. hab ich das auch falsch verstanden, drum nochmals nachgehakt: Der ebay Händler braucht die Firma die das MDM installiert hat gar nicht direkt anzuschreiben, sondern es reicht der Name der Firma und er kontaktiert mit diesen Daten dann selber direkt Apple, damit die dann hoffentlich das MDM entfernen können?
Nein, Apple macht da rein gar nichts – sie stellen nur kostenlos den ABM zur Verfügung.

Das MacBook war ganz offensichtlich ein gebrauchtes Gerät, das ursprünglich von einer Firma stammt, die zwingend den ABM nutzt und darüber alle Apple-Geräte automatisch in ihr gewähltes MDM einbindet.

Im Normalfall – siehe Screenshot von mir – zeigt das Gerät beim Setup an, welche Firma es verwaltet, sobald das MDM greift. Der TE sollte genau diese Firma kontaktieren (Mit Firmenname sollte eine Google suche funktionieren), seine Problematik schildern, und in der Regel wird das Gerät dann aus dem MDM entfernt. Da geht’s es ganz klar um Sicherheitsaspekte, daher ist die Firma safe an dem entfernen der Verwaltung interessiert.

Das MacBook war sehr wahrscheinlich ein Leasinggerät. Solche Geräte gehen nach Ablauf der Leasingdauer an die Leasinggesellschaft zurück. Der Weiterverkauf der Altgeräte ist aber nicht deren Kerngeschäft – dafür gibt’s eine ganze Kette an Firmen, die diese Geräte ankaufen, DSGVO-konform löschen und dann weitervermarkten.

Trotzdem rutschen da immer wieder Geräte durch, bei denen das MDM noch aktiv ist. Am Ende landen solche Macs dann bei irgendwelchen Händlern, die sie aufkaufen und auf dem Gebrauchtmarkt anbieten. Bis dahin kann das Gerät durch etliche Hände gegangen sein – für den Händler ist es daher extrem schwierig (und oft auch schlicht zu aufwendig), die ursprüngliche Firma ausfindig zu machen.

Deshalb ist meiner Meinung nach auch die vorgeschlagene Lösung des Händlers mit Rückgabe und Zeitwertausgleich nachvollziehbar.
 
Nein, ein Privatverkäufer muss/sollte die Gewährleistung ausschliessen (mit den Feinheiten die man dabei beachten sollte).
Eine Garantie muss nicht ausgeschlossen werden, da das eine freiwillige Leistung ist. Wenn sie nicht angeboten wird, gibt es sie auch nicht.


Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung.
Meine Darstellung beansprucht keine Rechtssicherheit.
Ja, mir ist der (rechtliche) Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (bzw. Mängelhaftung wie es im Amtschinesisch heißt) durchaus geläufig. Aber in der normalen Umgangssprache wird das Ganze gerne unter dem Begriff "Garantie" zusammengefasst. Und es sich hier im Forum nicht um einen Fachvortrag im Jura-Studium handelt kann man schon mal den umgänglichen Begriff verwenden. :cool:
 
Ja, mir ist der (rechtliche) Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
...
Aber in der normalen Umgangssprache wird das Ganze gerne unter dem Begriff "Garantie" zusammengefasst.
Genau, und genau deswegen benutzt Du es auch nicht korrekt, wenn Du jemanden anderen in dem Kontext/Thema korrigierst.

:zeitung:
 
Im den Normen gibt es keine Umgangssprache, sondern definierte Rechtsbegriffe.

Garantie und Gewährleistung sind zwei eigene Rechtsbegriffe mit vollkommen unterschiedlichen rechtlichen Status.
Freiwillig versus Gesetzlich.
 
Bei einer arglistigen Täuschung nach §123 BGB reicht es nicht, nur einen Verdacht zu haben oder etwas zu unterstellen. ... Außerdem hat der Verkäufer ja bereits eine Lösung angeboten. Dass dem TE das Angebot zu wenig ist, ist nachvollziehbar – aber rechtlich betrachtet ist das nicht automatisch ein Grund für eine erfolgreiche Klage.
Das streite ich nicht ab. Wir sind jedoch noch gar nicht bei einer Klage oder bei einem Rechtsanwalt. Wenn der TE den schon hat, dann braucht er uns nicht. Für mich ist es eine Frage der eigenen Position und die kann im Verhandeln um eine Kaufpreisreduzierung durchaus überzogen werden. Wenn ich also den Druck auf den Verkäufer aufbaue, kann ich mit einem besseren Ergebnis für mich rechnen. Ob man dann im Falle einer Klage auf arglistige Täuschung klagt oder nicht, soll der TE vom Anwalt gesagt bekommen. Man kann auch machen wie Trump und mit dem Verkäufer so verhandeln: Ich weiß, es ist ein Gebrauchtes Gerät, ich habe gehört auf gebrauchtes gibts 1 Jahr Garantie, ich habe das Gerät schon 14 Monate, beim ersten Neu-Aufsetzen hat es funktioniert, beim zweiten nicht, da bist du wahrscheinlich nicht schuld, du konntest es ja nicht wissen - aber bitte lass uns über den Preis verhandeln.
 
Naja, Trump verhandelt nicht. Trump verlangt. Trump:"Du machst das jetzt zu meinen Bedingungen oder....".
 
Ich danke auch für die Erklärung, sehr interessant.
Was passiert denn, wenn man das Gerät ohne Netzwerkverbindung neu einrichtet? Weiss der Rechner überhaupt vom MDM? Oder wird der erst ausgebremst, wenn es an einen Apple Server geht?
 
Was passiert denn, wenn man das Gerät ohne Netzwerkverbindung neu einrichtet?
Appleprodukte sind ohne Internetverbindung prinzipiell nicht aktivierbar. Das gilt mindestens für iOS, iPadOS, VisionOS und MacOS. Eine Einrichtung ist dann nicht möglich.
 
Appleprodukte sind ohne Internetverbindung prinzipiell nicht aktivierbar. Das gilt mindestens für iOS, iPadOS, VisionOS und MacOS. Eine Einrichtung ist dann nicht möglich.
Das stimmt ja so erstmal nicht, natürlich lässt sich ein OS installieren und auch nutzen, ohne eine Internetverbindung zu haben oder gehabt zu haben, auch ein aktuelles, gerade noch gemacht.
Aber was passiert dann, wenn man das erste Mal online geht, man will ja keine großen Änderungen mehr vornehmen
 
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