MDM Sperre bei MBPro M2 16" - Muss Händler zu 100% "haften"?

Hi,
Für mich, hat dieser Händler, oder sein Mitarbeiter, beim Ankauf die Ware nicht gründlich geprüft, bzw geschlampt.
LG Franz
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist leider die erste Sache die man beim Gebrauchtkauf machen muss, einmal auf Werkseinstellung zurücksetzen und sicherstellen, dass keine Sperre drin ist. Da werfe ich dir nix vor, das ist eben nicht so bekannt, aber so ein Reset dauert 5 Minuten und damit hat man dieses Risiko beim Gebrauchtkauf auch vermieden. Ich kaufe 50:50 gebraucht und neu und meine Erfahrung über die letzten knapp 20 Jahre ist, dass gebraucht ein enormes Sparpotential bringt und die Geräte immer genauso gut waren wie brandneue.
Naja ich hatte sogar das Gerät wie ich es damals bekam per DFU neu aufgespielt. Komischerweise kam da keine Sperre. Erst als ich es nach 14 Monaten nochmal so gemacht habe war MDM drin. Keine Ahnung warum aber vllt. hat die Firma das Gerät in der Zwischenzeit wieder ins MDM genommen.

Was aber von ANfang an komisch war ist, dass im Setup Prozess die Tastatur immer auf Spanisch stand. Hatte mich geuwndert aber da ja sonst alles ging habe ich mir nichts weiter bei gedacht.
 
Btw nutze die RSV nur für wirklich Wichtiges. Nach dem ersten Fall (egal, ob du gewinnst oder verlierst) kann die dich rauswerfen und du kriegst keine neue mehr.
 
Btw nutze die RSV nur für wirklich Wichtiges. Nach dem ersten Fall (egal, ob du gewinnst oder verlierst) kann die dich rauswerfen und du kriegst keine neue mehr.
Zumindest in Ö ist das so, da gibt es eine Klausel, dass man da der Versicherung zu teuer wird und sie den Vertrag aufkündigen darf. Dass es das in D auch gibt, wäre mir nicht bekannt, aber es könnte sein. Ist auch einer der Gründe warum mich diese Versicherungen nicht wirklich interessieren, wenn man sie dann doch mal braucht (bei einem Streitwert von fast 3k Euro würde ich die natürlich nutzen wollen, wenn ich schon bezahle), erstatten sie die Kosten vielleicht oder auch nicht und nachher dürfen sie dich ganz legal rauswerfen. Bei solchen Vereinen will man doch regelmäßig Geld einzahlen...
 
You better call Picknicker

Der Händler muss nicht den Kaufpreis ersetzen, sondern kann eben die Benutzung verrechnen.
Ich verstehe das so, dass der Händler die 1550 als Erstattungswert (Aka Deinen Anspruch) berechnet hat - ob das OK ist, sei mal dahin gestellt.
Das heisst lt Verständnis Händler steht Dir dieser Betrag zu.

Die 1844 (wie auch immer er auf die krumme Summe kommt) ist ein Entgegenkommen, wenn Du bei Ihm wiederkaufst.
Also kein Anspruch, sondern "Kulanz"

Wie stark die 14 Monate zu Buche schlagen ist sehr streitbar.

Gewährleistung dürfen Händler bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr begrenzen
 
Hab jetzt nicht alles gelesen und hab keine Ahnung was MdM ist, aber wenn er es gewusst hat(gewusst haben müsste) und es verschwiegen hat, dann würde ich über arglistige Täuschung nachdenken. Dann ist nämlich der Kaufvertrag nichtig und du müsstest den vollen Preis zurückbekommen. Juristen dürfen und sollen mich korrigieren. :))
 
Ohje jetzt kommen die Hobby Juristen wieder zum Zuge mit meinen, müsstest usw. und bauen Verschwörungstheorien auf 🤦🏻‍♂️
 
Hab jetzt nicht alles gelesen und hab keine Ahnung was MdM ist, aber wenn er es gewusst hat(gewusst haben müsste) und es verschwiegen hat, dann würde ich über arglistige Täuschung nachdenken. Dann ist nämlich der Kaufvertrag nichtig und du müsstest den vollen Preis zurückbekommen. Juristen dürfen und sollen mich korrigieren. :))
Perfekt – keine Ahnung worum es geht, aber juristisch beraten wollen. Hat überhaupt jemand meinen Beitrag gelesen?

MDM steht für Mobile device management
 
Gewährleistung dürfen Händler bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr begrenzen
So ist es, habe auch empfohlen die Unterlagen durchzuschauen, der Händler dürfte das nicht gemacht haben, sonst würde er sich wohl nach 14 Monaten auch nicht mehr für die Sache interessieren...

Ich hab spontan mal eben so ein dutzend Macbook-"Refurbished"-Angebote auf Ebay durchgeklickt. Bei keinem einzigen war das Wort Gewährleistung überhaupt zu finden. Wenn das so auch beim TS sein sollte, dann müssen es 2 Jahre Gewährleistung sein. Das wurde schon entschieden, dass es unzulässig ist sowas in den AGB oder so zu verbergen. Eine Reduzierung auf 1 Jahr muss dem Käufer ganz deutlich kommuniziert werden. Bei Ebay sehe ich da nur den Zustand vom Gerät mit Fotos und einen Kaufen-Knopf, danach gehts direkt zur Eingabe meiner Adresse und Auswahl des Zahlungsmittels.

Eigentlich auch arg, dass man hier viele Tausender hinlegt und es eigentlich keinen Hinweis auf irgendwas gibt, nichtmal auf AGB...

Wie stark die 14 Monate zu Buche schlagen ist sehr streitbar.
Zumindest muss man um den zu erstattenden Restwert heute ein gleichwertiges Gerät bekommen können. Sonst würde dem TS ein Schaden entstehen, wenn er mit der Erstattung nur mehr ein langsameres Gerät mit halbierter Ausstattung bekommt. Und um 1550 finden sich nur 16"-Macbooks aus der langsameren M1-Generation. Also da muss man ja nicht groß überlegen, ob der Händler die Summe vielleicht zu niedrig angesetzt hat. Siehst du das anders? Behalte im Kopf, dass der Händler nicht abstreitet Mist gebaut zu haben. Alles wo am Ende kein gleichwertiges Gerät oder die Summe dafür beim TS landet bedeutet einen finanziellen Schaden für den TS.
 
der Händler dürfte das nicht gemacht haben
Desweiteren steht auf eBay das auf refurbished Geräte mind. 1 Jahr Gewährleistung erfolgt.


Siehst du das anders?
Ich sehe das überhaupt nicht und interessiert mich auch nicht.
Jetzt können alle hier Ihre Einschatzung, "Kalkulation" oder Ermessens Input geben. Hilft weder dem TS, noch von Relevanz
 
Ich sehe das überhaupt nicht und interessiert mich auch nicht.
Jetzt können alle hier Ihre Einschatzung, "Kalkulation" oder Ermessens Input geben. Hilft weder dem TS, noch von Relevanz
Manchmal aber nur manchmal.....

Hier sind so viele belesene, gelehrte, lebenserfahrene, vernünftige, besonnene usw. usw. Nutzer unterwegs. In Sachbezogenen Fragen wird hier auch top unterstützt. Nur sobald diese rechtlichen Themen hier aufploppen eskaliert das meist. Sind wir im Kindergarten? Haben wir aktuell nicht größere Probleme?

Ich zitiere zwar @picknicker1971 aber spreche nicht ihn explizit an.

Hier wird schon oft auf extrem hohen Niveau gejammert und sich beschwert.

Meist ist in diesen Fragen die Antwort so einfach. Geh zum Anwalt!!
 
Das Gerät lief auch in der ganzen Zeit perfekt. Nun wollte ich vor 2 Wochen das Book einmal komplett neu aufsetzen.
Bringt Dir zwar auch nichts die Frage, aber trotzdem frage ich mich: warum eigentlich, wenn es perfekt lief?
 
Das ist schnell beantwortet. Das Update auf 15.4 wollte ich wieder auf 15.3.x downgraden aufgrund von Problemen. Da bleibt nur der Weg des neu aufsetzens. Und es lag weniger am OS als an einer Softwarekomponente. Bin ganz " froh " das es mit dem MDM spät. jetzt hier aufgefallen ist und nicht 1 Jahr später. Dann wäre der Händler raus gewesen.

EDIT:
Hab mal im BGB geschaut. Refurbished Geräte gelten als Neuware. Also wird er auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung geben müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber ein Händler muss die gesetzliche Gewährleistung einhalten und die dauert (mindestens) 2 Jahre.
Ja, bei Neuware. Zu klären wäre, ob „refurbished“ rechtlich als Gebrauchtware gilt.

Bei Gebrauchtware hat der gewerbliche Verkäufer die Möglichkeit, die Gewährleistung auf 12 Monate zu begrenzen.

Und all das gilt nicht für Unternehmenkunden, sondern nur für Verbraucher („Konsumenten“). Auch das sollte geklärt werden: gekauft als Unternehmen (mit steuerlicher Abschreibung) oder als Konsument?

Edit: Das Edit oben war zum Zeitpunkt meines Postens noch nicht sichtbar. Hat einen Teil meiner Fragen beantwortet.
 
Und wieder ein Anwalts-Thread. Gute Nacht.
 
Und wenn er das nicht macht, sind es 2 Jahre ;)
Ja, logisch und aus dem Kontext klar erkennbar, deshalb schrieb ich doch „kann“.

Ich lese aber in diesem Thread u.a., dass auf Ebay…und das wäre sowieso eine Sauerei etc. Ganz so, als wäre das hier so gewesen. Hatte ich da etwas überlesen?
 
Bei Gewährleistung muss der TE erstmal beweisen, dass der Mangel (installiertes MDM) bei Auslieferung vor 14 Monaten vorhanden war.
 
Wieso? Der Fall liegt doch bzgl. MDM klar auf der Hand. Wenn Du in meinen Eingangspost guckst steht da u.a. das der Verkäufer mir als einer der Optionen angeboten hat die MDM Sperre zu umgehen. Er streitet es also in keiner Weise ab.

Darüber hinaus muss das Gerät also noch im ABM (Apple Business Manager) bei dieser Fa. gelistet gewesen sein. Und warum auch immer muss binnen dieser 14 Monate in dieser Firma dann jemand das Gerät wieder ins MDM genommen haben. Weil wie ich schrieb habe ich am Tag der Ankunft das Geräts via DFU zurückgesetzt und da kam dann noch keine Sperre.

Und nat. habe ich auch ein Bild von diesem Sperrbildschirm gemacht, bevor ich das Gerät dem Verkäufer zurückgeschickt habe.
 
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