Ah steht Apple inzwischen über dem deutschen Gesetz?
Der Mangel bestand schon innerhalb der Garantie Zeit. Er war also von Anfang an da. Das reicht im die Gewährleistung im Jahr zwei zu ziehen! Ganz einfach.
Da muss man - sorry dann halt auch Mal etwas Druck machen und nicht klein beigeben. Notfalls mit nem Anwalt.
Wenn das Teil jetzt nicht sauber läuft , dann stimmt was nicht damit. Im EtreCheck läuft nix Amok oder falsch. Was soll er denn jetzt noch machen? Damit leben einfach? Verkaufen ist auch nicht, da ihm der Fehler bekannt ist. Was bleibt?
Nochmals. Das Ding wurde mehrfach repariert und dadurch hat man den Nachweis dass das MacBook vom Anfang an einem Fehler hatte. Und Apple steht halt auch nicht über den Gesetzen zu Garantie und Gewährleistung.