MacBook: startet nicht, kein Garantiefall? Abzocke?

Update: Ich habe bei Apple angerufen und den Fall gemeldet. Ein Mitarbeiter hat mitgetippt.
Man wird sich bei mir innerhalb der nächsten Tage per Telefon, Post oder E-Post melden.
 
Ich bin kein Jurist.
Punkt.
Allerdings glaube ich nicht,
Man muss kein Jurist sein um sowas zu wissen. Man muss nur wissen wo es steht.
Ich weiss es nicht und hab gefragt.
Was ich selbst glaube muss nicht richtig sein, aber nach "glauben" habe ich ja auch nicht gefragt.
Gerichtsurteil?
Rechtsprechung?
Noch nicht. Mittlerweile ist ein Gutachter eingeschaltet worden. Das Auto steht aber noch immer auf dem Hof der "Werkstatt".
Genau aus diesem Grund habe ich gefragt. Was ist dann mit dem: *Das Recht am Eigentum* ? Wenn es so einfach wäre, hätte er dann nicht schon den Wagen?

Ist vermutlich auch möglich, dass irgendwelche anderen Vereinbarungen getroffen werden (Pfandrecht oder sowas)
Nur wird man sowas vereinbaren müssen.
Und ob das hier passiert ist, ist die Frage...

Wo hier? Notebook oder Auto?
Aber selbst wenn mit dem Themenstarter so eine Vereinbarung getroffen wurde (zb mit dem Auftrag) , wurde die Arbeit nicht wie aufgetragen durchgeführt. Wozu dann bezahlen?!
 
Ich habe mir die letzten 4 Seiten nicht durchgelesen, sondern nur die 1.

Aber so wie ich das sehe, wurde das Macbook ganz normal "softwaretechnisch" repariert. Denke mal, die haben deine Daten auf ne Externe Festplatte gespielt u. dann dein Macbook neu installiert u. dann wieder die Daten drauf gespielt.

Ist doch dann ganz normal, das die das nicht für umsonst machen und dir das in Rechnung stellen.

Wenn du deinen PC wo hinbringst weil der nicht mehr geht, zahlst du auch, wenn die dir das System neu aufsetzen u. die Daten exportieren etc.

Der Preis von 112 € ist in der Branche üblich. Zahlst beim Händler ja teilweise schon 40 € für Ram Einbau u. das geht innerhalb von 1 Minute.

Verstehe deshalb die ganze Aufregung nicht.
 
Es geht unter anderem aber darum, dass die wohl parallel mit Apple Leistungen abgerechnet haben, also doppelt kassiert haben.
 
@thomas:

Ich habe mich näher informiert, und meinen obigen Beitrag massiv geändert, bevor ich dein Zitat sah... Das mit dem Auto war vielleicht nicht so passend.
Hier bleibe ich aber dennoch bei der Auffassung...

Ich habe mir die letzten 4 Seiten nicht durchgelesen, sondern nur die 1.

Aber so wie ich das sehe, wurde das Macbook ganz normal "softwaretechnisch" repariert.
Entweder hast du nicht genug gelesen, oder was mißverstanden.
Das mit der Software-Reparatur ist eine offensichtliche Lüge.

Der Bildschirm geht bei dem Ding nicht an.
Der Startgong ertönt nicht.
Da wird überhaupt kein Betriebssystem gestartet!
(Ich hatte das letzte Woche zufällig auch - hab's aber hinbekommen)
Da kann man gar nicht softwaremäßig was reparieren, und schon gar keine Dateistruktur.

Jetzt kommt das ultimative Update:
Wieso kommt dieses Update und die Beschwerde bei Apple eigentlich von dir, und nicht vom Threadersteller? :confused:
Seid ihr irgendwie verbandelt?
 
Nach der Schilderung des Threaderstellers handelt es sich offenbar um einen Werkvertrag, da ein konkreter Erfolg geschuldet war. Insbesondere wurde nicht nur ein Prüfauftrag zur Fehlersuche erteilt.

Das bereits von performa angesprochene Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) greift für alle vertraglichen Forderungen aus einem konkreten Werkvertrag und erstreckt sich auf alle beweglichen Sachen, die der Unternehmer im Rahmen der Ausführung des Werkvertrages in seinen Besitz bekommt. Der AASP konnte somit bis zur Begleichung seiner Werklohnforderung die Herausgabe des MacBooks verweigern.

Etwas anderes ist es, ob jetzt der Threadersteller gegen den Werkunternehmer Schadenersatzansprüche geltend machen kann, weil dieser ihn vorsätzlich geschädigt hat, weil er eine Leistung abgerechnet hat, die er so nicht erbracht hat.

jurmac
 
performa schrieb:
Da kann man gar nicht softwaremäßig was reparieren, und schon gar keine Dateistruktur.

Ich meinte damit ja auch "neu aufsetzen" - also Rechner komplett neu installieren. Was soll der Händler auch sonst gemacht haben :)
Hab ich mich vielleicht etwas "unpräzise" ausgedrückt.
 
Ich meinte damit ja auch "neu aufsetzen" - also Rechner komplett neu installieren. Was soll der Händler auch sonst gemacht haben :)
Garantiert hat er den Rechner nicht neu "installiert".
Das geht nämlich nicht, wenn der nicht ordnungsmäß startet.

Nach der Schilderung des Threaderstellers handelt es sich offenbar um einen Werkvertrag, da ein konkreter Erfolg geschuldet war.
Moment.
Wo kommt denn der Vertrag zustande?

1. Der Threadstarter macht hier Garantieansprüche geltend.
Kommt dabei ein Vertrag mit dem Apple Händler zustande?

Die Garantieleistungen sind eine Leistung von Apple als "Garantiegeber".
Wenn sie damit einen Service Partner beauftragen, dann ist das Apples Sache.
Und tatsächlich muß der Kunde ja auch im Garantiefalle den Service Provider dafür nicht entlohnen.
Daraus entsteht doch in meinen Augen kein Auftrag an oder Vertrag an den Service Provider.


2. Der Punkt Datenrettung:
Hier wurden ja offensichtlich keine Daten gerettet.
Die Firma stellt das auch gar nicht in Rechnung.
Auch hierfür ist offensichtlich kein Vertrag zustande gekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment.
Wo kommt denn der Vertrag zustande?

1. Der Threadstarter macht hier Garantieansprüche geltend.
Kommt dabei ein Vertrag mit dem Apple Händler zustande?

Die Garantieleistungen sind eine Leistung von Apple als "Garantiegeber".
Wenn sie damit einen Service Partner beauftragen, dann ist das Apples Sache.
Und tatsächlich muß der Kunde ja auch im Garantiefalle den Service Provider dafür nicht entlohnen.
Daraus entsteht doch in meinen Augen kein Auftrag an oder Vertrag an den Service Provider.

Ich zitiere mal den Threadersteller:

Dem Apple Händler wurde der Auftrag (schriftlich) gegeben:
"MacBook startet nicht mehr. Daten retten, falls Festplatte defekt."


Da steht nichts von einer Reparatur im Rahmen der Garantie oder irgendetwas von Garantieleistungen. Es wurde ein unbedingter Auftrag erteilt. Nicht einmal eine Einschränkung wie "Reparatur nur, wenn von Garantieumfang gedeckt ..." oder ähnliches ist dem (schriftlichen) Auftrag zu entnehmen.

Also wenn das kein Werkvertrag ist ...

Achso und zu deinem 2. Punkt:

Deshalb ja meine Anmerkung zu den evtl. bestehenden Schadenersatzansprüchen. Das ein Auftrag nicht "auftragsgemäß" ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass zunächst ein Vertrag zustande gekommen ist. Eine Schlecht- oder Falschleistung berührt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages, sondern führt zu den gesetzlich geregelten Sekundäransprüchen, u. a. Schadenersatzansprüche.
 
Also wenn das kein Werkvertrag ist ...

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei grundsätzlich verschiedene Dinge, was Du sicherlich weist.

Leider sind einige Menschen nicht mit dem BGB schlafen gegangen, so dass die Situation vor Gericht etwas anders aussehen kann (nicht muss). Rein rechtlich hast Du völlig Recht, die erste Instanz (Amtsgericht eben) reguliert viele Dinge zwar nach Recht und Gesetz, übersieht aber die moralischen Aspekte ehr selten.

Somit ist es für einen Käufer nicht unbedingt zwingend erforderlich, dass er eine Garantiereparatur auch als solches deklariert und eine genaue Definition seiner Probleme schildert. Er ist kein Profi und muss sich auf die Aussage und das Handeln seines Verkäufers verlassen (können).

Aber grundsätzlich gebe ich Dir völlig Recht, dass ein Werkvertrag zustande gekommen ist.
 
Nicht das ich den Händler verteidigen möchte, aber etwas entschärfen muss man das aber schon !

Schon mal im Support gearbeitet ?

Die Leute wollen immer alles Gratis, wovon soll er dann leben ?

Dann, "Gewusst wo" sind die Kosten für einen Handgriff, der enorme Zeitaufwand für lernen muss sich doch amortisieren. (+Miete, Lohn, etc.)

Wenn eine Kleinigkeit etwas dauert, liegt es daran dass noch andere Kleinigkeiten erledigt werden müssen, man ist ja kaum der einzige Kunde.

Und dann gibt es immer die Möglichkeit des "Zechprellens", also wenn der Fachmann einem interessierten Käufer alles erklärt und ihn berät, nur damit dieser dann im MediaMarkt kauft.

Und wenn dann nochmals ein "Klugscheisser" kommt, dann wird's gefährlich...
 
Da steht nichts von einer Reparatur
Richtig.
Da steht nämlich überhaupt nichts von Reparatur.
"MacBook startet nicht mehr
Das ist zunächst mal eine Feststellung des Zustandes.
Man kann drüber diskutieren, ob damit auch implizit gemeint ist "Bitte macht, dass es wieder startet."
Würde ich hier aber (eher) nicht so sehen - nicht zwangsläufig zumindest.
Aus zweierlei Gründen.

1. Apple Garantiebedingungen:
"Der Apple Service Provider in ihrer Nähe (...) wird Ihnen helfen festzustellen, ob die Gewährleistung in Anspruch genommen werden muss, und Ihnen gegebenenfalls mitteilen, wie die Gewährleistung erbracht wird."

Ist aber hier nicht passiert.
War kein Thema.
Bei mir hat bis jetzt JEDER Service Provider eine Eingangsüberprüfung inkl. Prüfung des Garantieanspruchs anhand Rechnung gemacht.

2. Eine Datenrettung ist nicht von der Garantie abgedeckt.
Selbst wenn man also eine Garantieleistung in Anspruch nimmt, so müßte man die Datenrettung "extra" Auftrag geben.
Und offensichtlich ging es dem Threadersteller um die Daten:
"MacBook startet nicht mehr. Daten retten, falls Festplatte defekt."

Da eine Freundin wichtige berufliche Daten auf dem Gerät hatte, ging es primär um diese.
Was heißt das?
"Ich gebe dir als Service Provider zur Kenntnis, dass dieses MacBook nicht mehr startet.
Falls die Festplatte defekt ist, so gebe ich eine Datenrettung in Auftrag."
Um die Daten ging's ja auch primär.
Das ist also kein Reparaturauftrag, sondern ein Datenrettungsauftrag ...
Es wurde ein unbedingter Auftrag erteilt.
... falls überhaupt ein Defekt der Festplatte vorliegt.
Also ein "bedingter" Auftrag.
Und die Bedingung, ein Defekt der Festplatte lag ja nicht vor.

Das ein Auftrag nicht "auftragsgemäß" ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass zunächst ein Vertrag zustande gekommen ist. Eine Schlecht- oder Falschleistung berührt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages, sondern führt zu den gesetzlich geregelten Sekundäransprüchen, u. a. Schadenersatzansprüche.
Man kann aber nicht jeden Vertrag einfach "umdeuten" wie man will.
Hier ging's um die Datenrettung - und das unabhängig von der Garantie-Reparatur des Gerätes.
 
Ich kann nur von meinem Händler sprechen. Da würde sowas nicht passieren, so ein Firlefanz gehört bei denen zum Service. Überhaupt wird versucht die Kosten für mich als Kunde so niedrig wie möglich oder durch Abrechnung mit Apple = 0 zu halten. Ich kann sogar (kommt sicherlich auch auf den Status als Kunde an) ein Objekte meiner Begierde mitnehmen und anschließend bequem per Rechnung zahlen. Die Beratung ist ebenfalls einwandfrei, mittlerweile gibts in dem Laden sogar so eine Art Beratungsbar, wie in den Apple-Stores. Gegenseitiges Vertrauen ist da an der Tagesordnung, was mich als Kunde nie auf die Idee kommen lies, wo anders zu kaufen. Ich habe alle 5 Macs bei diesem Händler gekauft, plus das jeweilige Zubehör, ACD, usw. So wird Geld verdient. Wer das aus Kurzsichtigkeit nicht begreift geht verdient pleite. In so ein Geschäft, wie vom Thread-Ersteller beschrieben würde ich keinen Fuss setzen, bzw. alles dafür tun, dass solch schlechter Umgang mit dem Kunden bekannt wird.
 
Schon mal im Support gearbeitet ?
Nein.
Die Leute wollen immer alles Gratis, wovon soll er dann leben ?
Wie wär's mit der Abrechnung der Garantieleistung bei Apple?
Nicht das ich den Händler verteidigen möchte, aber etwas entschärfen muss man das aber schon !
Dir ist aber schon klar, dass der Händler hier für ein- und dieselbe Leistung doppelt kassieren wollte?
Dir ist schon klar, dass der Rechnungsposten frei erfunden war, weil diese Leistung nicht erbracht wurde? (Log)
Dir ist schon klar, dass hier ganz offensichtlich keine Fehlbedienung vorlag, und dies dem "Kunden" bewußt vorbelogen wurde? (Ein komplettes Versagen der Initialisierung des Books liegt nicht am Dateisystem. Und man kann das auch ohne Initialisierung nicht einfach beheben)

Zumindest ist das die Darstellung hier im Forum - über deren Richtigkeit mag man als Aussenstehender nicht urteilen können.
Aber wenn man das mal so als gegeben und in der Sache richtig annimmt, dann versteh ich um's Verrecken nicht, wie man das hier noch "entschärfen" wollen kann? :confused:
 
Ist ja auch vollkommen unerheblich, ob da nun wer illegal gehandelt hat oder nicht. Fakt ist, dass das wohl ein ganz mieser Laden und ein erbärmlicher Service ist. Darum gehts ja im Endeffekt. Solche Geschäfte einfach zu Gunsten der seriösen und kulanten Händler meiden.
 
@performa

Du willst es nicht verstehen, stimmts?? Es geht nicht ums "Umdeuten" eines Vertrages. Auch ein "Datenrettungsauftrag" ist letztlich ein Werkvertrag, der das Unternehmerpfandrecht aus § 647 BGB auslöst.

jurmac
 
Du willst es nicht verstehen, stimmts?
Nein, du willst es nicht verstehen.
Auch ein "Datenrettungsauftrag" ist letztlich ein Werkvertrag
...über den aber auch kein Vertrag zustandegekommen ist!

Es wurde ja auch nichts in der Hinsicht geleistet.
Es wurde ja anscheinend nicht mal auch nur versucht, daraus was abzurechnen.
Somit kann sich daraus - ohne Leistung - auch keine rechtmäßige Forderung ergeben.
Womit sich daraus auch kein Pfandrecht ergeben kann!
 
Nein, du willst es nicht verstehen.
...über den aber auch kein Vertrag zustandegekommen ist!

Es wurde ja auch nichts in der Hinsicht geleistet.
Es wurde ja anscheinend nicht mal auch nur versucht, daraus was abzurechnen.
Somit kann sich daraus - ohne Leistung - auch keine rechtmäßige Forderung ergeben.
Womit sich daraus auch kein Pfandrecht ergeben kann!

Du musst es ja wissen ... :p
 
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