Leider verbietet es das geltende Berufsrecht bei mehr als nur kleinen Auskünften völlig kostenlos tätig zu werden.
Der Fall ist im Grunde konstruiert.
Es ist nicht mein Notebook, nicht mein Geld, ich weiß nur das bißchen, was im Forum gepostet wurde, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu kennen (Nehme es aber mal so an).
Die Frage ist nur was denn tatsächlich an der Kiste defekt war wenn nichts ausgetauscht wurde.
Der Screen blieb nach dem Starten doch komplett schwarz. (Oder startete OS X einfach nicht mehr? Aber dann hättest du OS X wohl einfach neu installiert) Wurde die Hintergrundbeleuchtung evtl. versehentlich ausgeschaltet?
Es kam angeblich auch kein Startton.
Das heißt, der Rechner ist wirklich defekt - das ist keine Softwaresache.
Woher sollte der "normale" Kunde durch "Zufall" erfahren, wie der Händler mit Apple abrechnet?
Ansonsten: Durch Gespräch mit Apple?
Ich gehe davon aus, die haben eine Garantie-Datenbank.
In diesem Fall leider nicht. Die Auftragslage war überspitzt: Das Ding startet nicht mehr und das soll es aber.
Das sagst
du.
Wortwörtlich bestand der Auftrag in "Zustandsbeschreibung.
Wenn XY,
dann erteile ich Auftrag zur Datensicherung."
Obwohl der Threadersteller schrieb, es ging primär um die Daten, so würde ich es auch plausibel finden, dass eine Reparatur gewünscht war. Ich kenne nun die genaue Auftragserteilung und Abgabe des Books im Laden nicht, aber ich nehme an, dass hierbei auch der bestehende Garantieschutz geprüft wurde. Das ist erstens Standard-Prozedur, zweitens wurde das Notebook ja in ebendiesem Laden gekauft, drittens wurden ja auch Garantieleistungen mit Apple abgerechnet.
Was allerdings war der subjektive Wille des Threaderstellers?
Ich denke nicht, dass er eine kostenpflichtige Reparatur in Auftrag geben wollte. Vielmehr wollte er seine Garantieleistungen (die für den Kunden kostenlos erbracht werden) in Anspruch nehmen wollte. Es gab für ihn auch (zurecht!) keinen Anhaltspunkt auf ein Selbstverschulden oder ein Nicht-Greifen der Garantie.
Nun schreibt der mutmaßliche Händler auf seiner Webseite schon, dass vor nicht von der Garantie abgedeckten Reparaturen oder anderen Serviceleistungen ein Kostenvoranschlag erstellt würde, dem der Kunde vor Reparatur zustimmen müsse. Und mit dem Kunden wurde hier auch noch extra vereinbart, dass man ihn zurückrufen werde.