MacBook: startet nicht, kein Garantiefall? Abzocke?

Ich habe da mal eine Bitte am Rande, weil ich den Thread interessiert verfolge. Es ist mir durchaus bekannt, dass Ärzte und Juristen gern Latein schreiben, um sich über den dummen Rest der Menschheit zu stellen. Aber bitte denkt doch mal daran, dass sicher 95% der Leute hier kein Latein können; und von denen lebt ihr...
 
wenn du meinst, ich bin ab jetzt wieder stiller Mitleser.

Wenn Du mir erklären kannst, wie es Rechtens ist, einen Rechnungsbetrag ohne aufgeführten Posten zu stellen, glaub ich Dir gerne, kein Grund sich argumentlos zurück zu ziehen, ich lerne ja gerne dazu. Vielleicht irre ich mich ja auch und "Arbeitsaufwand" ist ein ausreichender Posten. Schreibst du bei Deinen Mandanten auch nur "Arbeitsaufwand" auf deren Rechnung und lässt sie im Unklaren was Du für sie getan hast?

PS: Mit dem Latein hab ich keine Probleme, nur zu. Für die par Sätze braucht's kein Jurastudium ;)

EDIT: Ich hab jetzt mal nach besagtem Händler geschaut im Netz. Bei der Reperatur auf Garantie wird eine vorhergehende Datensicherung extra berechnet. Ist das eigentlich üblich? Kann er natürlich machen wie er will, aber mich würd das mal interessieren in wie weit andere Händler das auch oder nicht tun. Bei meinem Händler, z.b. muss ich mir keine Sorgen darum machen. Da trennt sich ja schon deutlich die Spreu vom Weizen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, kann jetzt mal jemand diesen Thread schließen?

Hier geht es nicht mehr um die Hilfestellung gegenüber eines vermeintlich geprellten Apple-User, sondern um die Auslegung einer Gesetzeslage.

Das Gesetz an sich ist festgeschrieben und läßt sich nur beugen. Ein Amtsgericht, und das wiederhole ich nur zu gern aus eigener Erfahrung, muss sich natürlich an Recht und Gesetz halten, legt aber auch moralische Aspekte in seine Entscheidung.

Ein Händler darf einen Gegenstand grundsätzlich dann bis zur vollständigen bezahlung einbehalten, wenn er eine Leistung erbracht hat, die gerechtfertigt war (§ 647 BGB beschreibt eine Einbehaltung unter Verwendung einer Sachleistung).

In diesem Fall scheint das aber nicht so zu sein. Das kann jedoch nur der Thread-Ersteller selbst beurteilen, weil er eine Rechnung bekommen hat. Wenn er diese nicht hat, lohnt sich der ganze Abwasch hier nicht mehr.

Wenn er denn eine hat, soll er doch bitte Apple anrufen und im Anschluß seinen Rechtsanwalt. Der kennt übrigens auch das BGB ;)

So, gut ist's, Schlammschlacht vorbei und Dicht machen, bitte...
 
EDIT: Ich hab jetzt mal nach besagtem Händler geschaut im Netz. Bei der Reperatur auf Garantie wird eine vorhergehende Datensicherung extra berechnet. Ist das eigentlich üblich? Kann er natürlich machen wie er will, aber mich würd das mal interessieren in wie weit andere Händler das auch oder nicht tun. Bei meinem Händler, z.b. muss ich mir keine Sorgen darum machen. Da trennt sich ja schon deutlich die Spreu vom Weizen.

Ich würde sagen, da kommt es grundsätzlich auf den Umfang an. In den Systemhäusern, wo ich bisher gearbeitet habe und auch mein Kleinstbetrieb hält es so: Es ist grundsätzlich kostenfrei, wenn es nur darum geht, die Platte auszubauen, das Gerät dann zu versenden und hinterher wieder einzubauen. Kosten entstehen nur, wenn tatsächlich Arbeit anfällt, d.h. Rettungsversuche von defekten Festplatten, Umzug auf neue, grössere Platte oder Ähnliches.
Man muss da ja auch immer ganz klar sehen, wenn Arbeit anfällt, die die Garantie nicht abdeckt, muss sie auch bezahlt werden. Natürlich kann man das auch als Service laufen lassen, was auch für gute Kunden sicher gemacht wird, aber ein Anrecht darauf gibt es nicht. Schliesslich können Leistungen außerhalb der Garantiebedingungen auch nicht mit dem jew. Hersteller abgerechnet werden. Man kann ja zum Vergleich mal seine Hardware beim Hersteller einsenden, da gibt es überhaupt keine Rücksicht auf Kundendaten.
 
ralfinger, weil du den Thread ja offensichtlich studiert, ja beinahe auswendig gerlernt hast: wo steht, dass Hardware bei Apple abgerechnet wurde?
Ich habe alle Posts des TE gelesen, er hat das nie erwähnt.
Solltest du es finden, schon jetzt vielen Dank (das würde nämlich m.E. nach schon etwas verändern)
 
So, gut ist's, Schlammschlacht vorbei und Dicht machen, bitte...

Also, ich kann keinen Grund zum "dicht machen" sehen, ebensowenig eine Schlammschlacht. Die Beteiligten haben sich nicht beleidigt, bislang ist eine sehr engagierte Verbraucher-Juristen-Diskussion entstanden, die offensichtlich nicht nur ein oder zwei, sondern mehrere User interessiert. Ist eben ein spannendes Thema und eine Erfahrung des Threadstellers, die jeder hier mal machen könnte. Das man den Fall des Thread-Eröffners nicht lösen kann, liegt in der Natur des Mediums, aber wenn darüber hinaus Juristen sich zu Wort melden oder engagierte Verbraucher oder gar Leute aus dem Handel, ist das doch eine Bereicherung für jede Seite. Kann sich ja jeder inhaltlich daraus das mitnehmen was er möchte und noch nicht wusste.
 
ralfinger, weil du den Thread ja offensichtlich studiert, ja beinahe auswendig gerlernt hast: wo steht, dass Hardware bei Apple abgerechnet wurde?
Ich habe alle Posts des TE gelesen, er hat das nie erwähnt.
Solltest du es finden, schon jetzt vielen Dank (das würde nämlich m.E. nach schon etwas verändern)

Jetzt kommt das ultimative Update:

Durch einen Zufall habe ich erfahren, dass der Laden tatsächlich mit Apple abgerechnet hat, nämlich defektes Ram, Austausch der Riegel (sicherlich schön eingesteckt) + Arbeitszeit.
Und das zusätzlich zu den 112 Euro, die sie von mir bekommen haben.
Und das nennt sich dann AASP.

Offensichtlich also keine Vorsicht mehr bei dem Wort Betrug.
Nochmal der Hinweis, es handelt sich um den Laden am Niederrhein in der Stadt mit X., und der Laden hat XXX Buchstaben,...

Als ich auf eine Herausgabe der gesamten Krankengeschichte meines Geräts wartete, hatte man die nicht mehr vorliegen. Wie komisch...

Aber bitte doch ... hier isser, scheint die Freundin und Geschädigte zu sein, wenn ich mich richtig durchgelesen habe, ich muss gestehen, dass ich bei allem Interesse langsam auch die Übersicht verliere :)
Gruß Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread kommt mir immer mehr wie ein Konkurrenzflaming vor.
Woher sollte der "normale" Kunde durch "Zufall" erfahren, wie der Händler mit Apple abrechnet?
 
Der Thread kommt mir immer mehr wie ein Konkurrenzflaming vor.
Woher sollte der "normale" Kunde durch "Zufall" erfahren, wie der Händler mit Apple abrechnet?

Kann gut sein, das kann man natürlich nie wissen, mir erschien auch bislang alles plausibel. Aber wer weiss ...
Laut Greencherry wurde sich ja mit dem Problem an Apple gewendet, die sich darum kümmern wollen, daher wärs doch schön uns ein Update über die Sachlage zu geben, sobald sich was Neues abzeichnet, mich würde interessieren wie das letztendlich ausgeht.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
da kann ich mir bezüglich des TE natürlich einen Wolf suchen :D
vielen Dank, sollte die Grüne Kirsche die Freundin sein, dann gäbe es wenigstens einen Sinn, ansonsten sind es wohl echt Flamewars :)
 
Leider verbietet es das geltende Berufsrecht bei mehr als nur kleinen Auskünften völlig kostenlos tätig zu werden.
Der Fall ist im Grunde konstruiert.
Es ist nicht mein Notebook, nicht mein Geld, ich weiß nur das bißchen, was im Forum gepostet wurde, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu kennen (Nehme es aber mal so an).
Die Frage ist nur was denn tatsächlich an der Kiste defekt war wenn nichts ausgetauscht wurde.

Der Screen blieb nach dem Starten doch komplett schwarz. (Oder startete OS X einfach nicht mehr? Aber dann hättest du OS X wohl einfach neu installiert) Wurde die Hintergrundbeleuchtung evtl. versehentlich ausgeschaltet?
Es kam angeblich auch kein Startton.
Das heißt, der Rechner ist wirklich defekt - das ist keine Softwaresache.

Woher sollte der "normale" Kunde durch "Zufall" erfahren, wie der Händler mit Apple abrechnet?
Ansonsten: Durch Gespräch mit Apple?
Ich gehe davon aus, die haben eine Garantie-Datenbank.

In diesem Fall leider nicht. Die Auftragslage war überspitzt: Das Ding startet nicht mehr und das soll es aber.
Das sagst du.
Wortwörtlich bestand der Auftrag in "Zustandsbeschreibung. Wenn XY, dann erteile ich Auftrag zur Datensicherung."

Obwohl der Threadersteller schrieb, es ging primär um die Daten, so würde ich es auch plausibel finden, dass eine Reparatur gewünscht war. Ich kenne nun die genaue Auftragserteilung und Abgabe des Books im Laden nicht, aber ich nehme an, dass hierbei auch der bestehende Garantieschutz geprüft wurde. Das ist erstens Standard-Prozedur, zweitens wurde das Notebook ja in ebendiesem Laden gekauft, drittens wurden ja auch Garantieleistungen mit Apple abgerechnet.

Was allerdings war der subjektive Wille des Threaderstellers?
Ich denke nicht, dass er eine kostenpflichtige Reparatur in Auftrag geben wollte. Vielmehr wollte er seine Garantieleistungen (die für den Kunden kostenlos erbracht werden) in Anspruch nehmen wollte. Es gab für ihn auch (zurecht!) keinen Anhaltspunkt auf ein Selbstverschulden oder ein Nicht-Greifen der Garantie.

Nun schreibt der mutmaßliche Händler auf seiner Webseite schon, dass vor nicht von der Garantie abgedeckten Reparaturen oder anderen Serviceleistungen ein Kostenvoranschlag erstellt würde, dem der Kunde vor Reparatur zustimmen müsse. Und mit dem Kunden wurde hier auch noch extra vereinbart, dass man ihn zurückrufen werde.
 
Ich möchte mal einen anderen Aspekt ansprechen.

Es würde mich interessieren, was für ein Bedienfehler den Rechner in solch einen Zustand manövrieren kann, dass noch nicht mal eine Neuinstallation mehr möglich ist. Das sollte bei normalem Gebrauch eigentlich nicht möglich sein. Von daher bezwifle ich das stark, dass es sich um einen Bedienfehler handelt.

Wenn es doch möglich ist, dass der Rechner bei normalem Gebrauch in einen solchen Zustand gehen kann, dann liegt da in meinen Augen ein grober Design-Fehler vor und das Problem sollte im Rahmen der Garantie beseitigt werden.

Dem Händler würde ich auf jeden Fall den Rücken kehren. Einen Anwalt lohnt nur bei einer Rechtsschutzversicherung. Und auch dann nur, wenn die ganze Sache einen nicht mehr loslässt. Denn auch die Zeit, die man dann investiert, sollte man in Relation setzen.
Könnte mir auch vorstellen, dass dieser Fall was für CT "Vorsicht Kunde" wäre. Händler reagieren aus eigener Erfahrung plötzlich sehr entgegenkommend, wenn sie öffentlich an den Pranger gestellt werden.
 
Könnte mir auch vorstellen, dass dieser Fall was für CT "Vorsicht Kunde" wäre. Händler reagieren aus eigener Erfahrung plötzlich sehr entgegenkommend, wenn sie öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Gute Idee! :) Allerdings sind das so wenig Etappen, dass die CT nicht mal ne halbe Seite damit füllen könnte ...
 
Es würde mich interessieren, was für ein Bedienfehler den Rechner in solch einen Zustand manövrieren kann, dass noch nicht mal eine Neuinstallation mehr möglich ist.
Man kann an der Firmware rumspielen (zumindest bei PPC-Macs).
Aber bei normalem Gebrauch..?
Du sagst es.

Da muß man schon physisch was kaputtmachen
 
Man kann an der Firmware rumspielen (zumindest bei PPC-Macs).
Aber bei normalem Gebrauch..?
Du sagst es.

Da muß man schon physisch was kaputtmachen

Bei Intel Macs kann man genau so gut im EFI herumwurschteln, rein hypothetisch. Oder im Single-User-Mode.

Allerdings braucht man da schon etwas Kenntnis oder eine fast unmögliche Verkettung unglücklicher Zufälle... ;-)
 
Rumspielen im Bios oder EFI ist in meinen Augen auch kein normaler Gebrauch. Dass da was schiefgehen kann ist klar.
 
Rumspielen im Bios oder EFI ist in meinen Augen auch kein normaler Gebrauch.

Jaahaa, deswegen steht da ein zweiter Satz hinter meinem Ersten! :)

Aber es ist durchaus nicht undenkbar, dass auch mal ein DAU im Apfel-S-Mode landet ...

Nichts ist unmöglich!
 
Sorry, war ein paar Tage nicht im Forum...

@thomas:
Wieso kommt dieses Update und die Beschwerde bei Apple eigentlich von dir, und nicht vom Threadersteller? :confused:
Seid ihr irgendwie verbandelt?

Ich bin "die Bekannte" mit den wichtigen Daten auf dem Rechner. Es war mein Rechner, Martin war dabei und hat am nächsten Tag den Thread erstellt und mir danach gezeigt.

Übrigens sind die, die sich immer noch streiten ob Werkvertrag oder nicht, noch nicht an die Stelle gekommen, bei der der AASP bei Apple eine weitere erfundene Leistung und Ware abgeschummelt hat.

Es war keine Festplatte defekt, die Daten wurden auch nicht gerettet. Wir sind quasi aus dem Laden raus, haben bei einer Freundin einen Kaffee getrunken und dann kam der Anruf: "fertig".

Performa und Cosmic7110 z.B. haben den Durchblick! Auch wenn ich auch finde, dass ein Dienstvertrag zu Stande gekommen ist, dieser aber nicht in einer Weise eingehalten wurde wie verabredet. Der Händler hätte mich einfach anrufen müssen um das abzuklären. Der Dienstvertrag war im Rahmen der Reparatur zu sehen, dem Händler war auch sehrwohl bewusst, dass er das Gerät schon 4 mal zu verschiedenen Reparaturen (2 mal Logicb., 1 mal Inverterb., 1 mal Akku und noch weiterer Kleinkram) da hatte und es ein "Montagsgerät" ist. Immer hatte er dabei innerhalb der Garantie mit Apple abgerechnet.

Der Unternehmer kann nicht einfach sagen "Das war Trick 17, lieber Kunde.
Daraus erhebe ich eine Forderung
".
-- Und das tat er mit einem erfundenen Posten, damit er was auf der Rechnung stehen hat. Apple sagte mir später, dass es sowas wie Betriebsgeheimnisse nicht zu geben habe.

Zu den Daten: Sie waren vom selben Tag, sie waren auf einer Reise unterwegs erstellt worden und ein Kundenauftrag. Sie sollten innerhalb der nächsten Stunden geliefert werden. Die Datensicherung wollte ich genau zu dem Zeitpunkt durchführen, als das Book ins Koma fiel.

Niemand hat im BIOS o.ä. rumgefummelt. Ich bin sehr vorsichtig und Martin (Threadersteller) Informatiker.

Übrigens: Performa war nicht der Geschädigte, auch wenn ihr ihn so behandelt.
Die 112 Euro hatte ich natürlich bezahlt. Aufgeregt hat mich die Doppelabrechnung. Von mir aus hätte ich den Thread nicht unbedingt eröffnet, er wurde zum Selbstläufer.
 
EDIT: erledigt

Zweite Sache.
Zitat von performa
@thomas:
Wieso kommt dieses Update und die Beschwerde bei Apple eigentlich von dir, und nicht vom Threadersteller?
Seid ihr irgendwie verbandelt?
Was hat das mit mir zu tun?
 
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