MacBook: startet nicht, kein Garantiefall? Abzocke?

Jetzt noch mal ich, ganz untechnisch:
Auftrag: Gerät zum Start bringen, wenn das nicht geht: Daten retten.
nix, Auftrag wenn Platte kaputt.

Ablauf eines Garantiefalls: guten Tag, ich befinde mich innerhalb der Garantie, und möchte eine Leistung als Garantiefall in Anspruch nehmen.
Apple Service wird kontaktiert mit der Frage: übernehmen sie das als Garantiefall? Wenn ja: Reparatur auf Garantie, wenn nein: Kunde wird gefragt, ob trotzdem Reparatur.

Verlauf wie er nicht sein sollte (aber hier war): guten Tag, bitte reparieren.
Nach erfolgter Reparatur: Garantie.

Sorry, hier ist soviel quer gelaufen (aus eigener, verständlicher Hektik), da muss man sich nicht wundern.

@performa: wir sind Korinthenkacker, was den Wortlaut des Gesetzes (in diesem Fall 647) angeht, aber was du betreibst, geht zu weit, und da ist aber auch nicht der Hauch einer Analogie nötig ;)
 
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Was viel interessanter wäre und meines Erachtens noch nicht angesprochen wurde ist, in wie weit der Händlern als ASP gegen die Auflagen von Apple verstoßen hat. Diese sind bekanntlich recht streng. Ich kenne mich leider nicht genau aus, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Apple seine ASPs zu gewissen Serviceleistungen verpflichtet oder anhält. Ich glaube Apple wird nicht erfreut sein, wenn ein Händler eigenmächtig für einen PRAM-Reset, Rechte reparieren oder sonstigen "Trick17" Gebühren erhebt. Das würde ziemlich an Apples Kundenpolitik (siehe Genius-Bar, etc.) vorbeigehen.
 
Wenn ein Gerät auf Garantie repariert werden soll und der Kunde das auch sagt, dann muß der ASP darauf hinweisen das er dazu eine CaseID von Apple benötigt. Kommt man jetzt einfach nur und will ne Reparatur, dann ist es schon so das der Händler, im Sinne eines guten Kundenservice, natürlich fragen sollte ob sich das Gerät denn noch im Garantiezeitraum befindet. Tut er dies nicht, ist das zwar unschön, aber ich weis nicht ob es seitens Apple dagegen irgendwelche Auflagen gibt.

Ansonsten würde ich in diesem speziellen Fall behaupten das sich zwar der Kunde mit dem Hinweis "ich kenne da so ein paar Tricks" 112,- Euro aus der Tasche ziehen lässt, Apple dagegen wohl eher nicht.

Das einzig sinnvolle was man, ohne Rechtsanwaltseinsatz, machen kann ist wie gesagt sich bei Apple über so ein Verhalten eines Apple Vertragspartners beschweren.

CU
Ghettomaster
 
@all:

Ich habe es ja mittlerweile aufgegeben, hier juritische Fachhinweise und "Verständniseinblicke" in die Welt der Rechtswissenschaften zu geben; aber nur soviel:

Performa liegt falsch und jurmac deutlich richtig.

@ jurmac:

Wenn (Unterstützungs-) Fragen sind, PM
"A hat Recht.
B hat unrecht"

NULL Argumente.
Du bist wirklich ein ganz toller Hecht!
Ganz toller Beitrag.

Gehen wir also von einem objektiv denkenden und völlig neutralen Händler aus. Zu diesem kommt ein Kunde der sagt zunächst "Mein MacBook startet nicht mehr." und gleichzeitig wird ihm das fragliche MacBook übergeben. Ich glaube da wirst du mir zustimmen, dass ein objektiver Händler dies dahingehend verstehen konnte und durfte, dass er dieses MacBook unter anderem auch wieder zum "Starten" bringen soll. Jede andere Auslegung ist meines Erachtens wirklichkeitsfremd.
Da schließt sich der Kreis.
Ich hab schon oben geschrieben, dass man sich drüber streiten kann.

Ich halte es auch anders für denkbar, da der Threadstarter a) erwähnt, es ginge primär um die Daten, und b) ja selbst dezidiert behauptet, er habe das nicht in Auftrag gegeben.
Gehen wir also von einem objektiv denkenden und völlig neutralen Händler aus. Zu diesem kommt ein Kunde der sagt zunächst "Mein MacBook startet nicht mehr." und gleichzeitig wird ihm das fragliche MacBook übergeben.
Gehen wir mal von einem objektiv denken und völlig neutralen Kunden aus.
Der geht zum Händler, und sagt "Mein MacBook startet nicht mehr . Und gleichzeitig übergibt er ihm das MacBook."
Du wirst mir sicherlich zustimmen, dass der Kunde, natürlich seine Garantieansprüche wahrnehmen möchte.
Deren ist er sich ja auch bewußt.
Und in diesem Fall ist auch nicht von einer Fehlbedienung auszugehen - es gibt ja keine Anhaltspunkte dafür.
Zumal das ja auch das standardmäßige Vorgehen ist, relativ wahrscheinlich ist, dass der Käufer einen Kaufnachweis mitgebracht hat... und zuguterletzt: Dem Händler ist das ja sehr wohl selbst bewußt, indem er explizit auf "Fehlbedienung" verweist.



Das würde mich nämlich wirklich interessieren:
Wenn ich meinen Garantieanspruch wahrnehme: Kommt dann ein Vertrag mit dem Händler zustande?
Ich vermute nicht..?



Ist dem Kunden überhaupt bewußt, oder beabsichtigt er es, einen Vertrag mit dem Händler einzugehen?
Will er nicht lediglich oder zunächst den Händler im Namen und auf Rechnung Apples im Rahmen seines Garantieanspruches tätig werden lassen?
Das nehme ich an.
Das nimmt im übrigen auch der Händler an, wenn er im Nachhinein extra auf Selbstverschulden durch Bedienungsfehler, der nicht von der Garantie abgedeckt ist, verweist.
Und dann wäre die Frage, ob der Händler so einfach reparieren kann, wenn der Kunde nicht mit zusätzlichen Kosten rechnet.





Last but not least:

Die Leistung, auf der der Händler seine Forderung gründet, wurde auch in Wirklichkeit gar nicht erbracht
Und das wurde bewußt wahrheitswidrig behauptet.
Es ist kaum nachzuvollziehen, dass man ein Unterhaltspfandrecht für eine Forderung aus einer arglistig vorgetäuschten Leistung haben soll...
 
Reicht das als Erklärung?


Der Händler hat es auf Apples Herstellergarantie repariert, und wird von Apple dafür bezahlt (!).
Dann will er beim Kunden für dieselbe Leistung doppelt abkassieren, unter Ausnutzung einer Zwangslage (Kunde benötigt dringend die Daten).
Dabei wird dem Kunden eine Fehlbedienung, also eigenes Verschulden vorgelogen.
Und die abgerechnete Leistung, die auf der Rechnung steht, wurde nie erbracht!
Und das findest du OK? :confused:

Hier hat Euch also mal das Leben erwischt. Meine Güte. Ich hoffe, Du hast den Thread nicht vom Arbeitsplatz aus eröffnet! Wenn Du zuviel Zeit hast, Dich darüber aufzuregen, dann bitte. Geh hin und erzähl ihm das was Du weisst, er hat Apple beschissen, hol Dir die Hälfte der Kohle wieder und alles ist gut. Wenn der Verdienstausfall >112 Euro war dann weiss ich nicht , weshalb Du so einenStreß schiebst. Denk an Deine kostbare Lebenszeit. Vielleicht hättest Du DIr für das Geld eh nur Schnaps gekauft?!?

E. , der langsam denkt das die Welt verrückt ist.
P.S: Nein, ich hätte Dir das ganze für nach dem bißchen Getüddel für nen Zanziger wieder in die Hand gedrückt. Trotz Garantie, die hier eigentlich Gewährleistung heißt. Wir haben hier für viel Geld massenweise Server repariert und Diplomarbeiten für 4 strellige Beträge wieder hergestellt. Die Kunden waren glücklich und zufrieden und sagten "Danke". War auch richtige Arbeit und kein Besch.....
 
@performa

Ich gebe es auf ... du bist beratungsresistent ...

jurmac

PS.: Übrigens mit diesem Satz "Gehen wir mal von einem objektiv denken und völlig neutralen Kunden aus." wirfst du gerade jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Auslegung von Willenserklärungen über den Haufen ... und dies auch völlig ohne Argumente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier hat Euch also mal das Leben erwischt. Meine Güte. Ich hoffe, Du hast den Thread nicht vom Arbeitsplatz aus eröffnet! Wenn Du zuviel Zeit hast, Dich darüber aufzuregen, dann bitte. Geh hin und erzähl ihm das was Du weisst, er hat Apple beschissen, hol Dir die Hälfte der Kohle wieder und alles ist gut. Wenn der Verdienstausfall >112 Euro war dann weiss ich nicht , weshalb Du so einenStreß schiebst. Denk an Deine kostbare Lebenszeit. Vielleicht hättest Du DIr für das Geld eh nur Schnaps gekauft?!?
Dir ist aber schon klar, dass ich weder diesen Händler in Mönchengladbach kenne, noch dass es um mein Notebook geht/ging?!
@performa

Ich gebe es auf ... du bist beratungsresistent
Das sagt sich leicht, wenn man nur sein Mantra "so und so ist es" wiederholt, ohne Argumente oder Antworten zu geben.
Also...
Apple sichert mir die Garantie zu.
Ich will diese in Anspruch nehmen.
Also ist Apple doch mein Vertragspartner.
Oder der Händler als Vertreter / Erfüllungsgehilfe Apples.
Punkt.

Wo ist das Problem?
Wo ist der Fehler?
Warum soll das nicht stimmen?
Ich schlossfolgere argumentativ.
Von dir kommt nur ein "beratungsresistent".
Du hast keine begründete Antwort drauf.


PS.: Übrigens mit diesem Satz "Gehen wir mal von einem objektiv denken und völlig neutralen Kunden aus." wirfst du gerade jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Auslegung von Willenserklärungen über den Haufen
Wie jetzt?
Du hast doch angefangen, so zu argumentieren.
Aus Perspektive eines Vertragspartners.
Ich mach dasselbe aus der des anderen Vertragspartners.
Du bringst kein Argument.
Keine Begründung.

Oder darf nach Rechtsprechung des BGH nur ein Händler "objektiv denken und neutral sein", nicht aber ein Kunde?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr hängt euch an einer "schei**e" auf das gibs garnicht...

Wenn das doch alles so kacke ist, warum in gottes namen hast du dann die 112€ bezahlt... wenn die daten SOOOOO wichtig waren dann wären dir die 112€ auch Egal...

und wenns nicht so gewesen wäre hätteste den da gelassen und einen anwalt kontaktiert und ende aus.

nein ihr fangt hier solche Streitereien und paragraphenschlachten an die keinem schwein was bringen.
 
Amüsant auch, wie ein (offensichtlicher) Nichtjurist einen Juristen (?) mit Fakten totschlagen will.

Sine präjudiz performa: Dir wurde nur das System erläutert. Keine Wertung Deiner Ansichten. Und das System in D funktioniert nun mal so, dass ein VERTRAGSANGEBOT gemacht wurde, das dann vom Händler angenommen wurde.

Wer mit wem wie in Garantiesachen oder anderweitig verstrickt ist sollten wir den Beteiligten überlassen.
 
Amüsant auch, wie ein (offensichtlicher) Nichtjurist einen Juristen (?) mit Fakten totschlagen will.
Oh...
Ich hab garantiert nicht überall recht.
Allerdings hab ich's auch schon nicht selten im Leben erlebt, dass ein intelligenter Laie zumindest in einzelnen Punkten richtiger lag, als der sogenannte "Experte".
Gut... vielleicht war das nicht unbedingt bei juristischen Sachen.
Tut aber ohnehin nichts zur Sache.
Sine präjudiz performa: Dir wurde nur das System erläutert.
Ja - in weiten Teilen stimmt das.
Man könnte auch sagen: "Wiederholung der klassischen Phrasen" (soll hier nicht negativ konotiert sein)
Und das System in D funktioniert nun mal so, dass ein VERTRAGSANGEBOT gemacht wurde, das dann vom Händler angenommen wurde.
Nein...
Ich hab's jetzt schon oft genug geschrieben:

Rechtlich gesehen räumt Apple eine Garantie ein, und sichert diese zu.
Das ist kein Angebot des Händlers.
Und auch kein Angebot von mir an den Händler, reparieren zu lassen.
Ich fordere damit eine Leistung ein, die mir von Apple (als kostenlos!) zugesichert wurde.

- Inwiefern entsteht da bitte schön ein Werkvertragsangebot, aus dem sich Forderungen an mich ergeben könnten? (Außerdem: Siehe ganz unten)
- Und: Ist nicht Apple nach den Garantiebedingungen rechtlich mein Ansprechpartner? Schließlich sprechen die Garantiebedingungen von Leistungen Apples.

Ich bezweifle, dass ich darauf noch eine begründete Antwort bekomme.



Im übrigen:
So viele bekanntere Apple Service Provider gibt's in Mönchengladbach ja nicht.
Ich hab mir mal die WebSeite von dem mutmaßlichen Händler angeguckt.
Natürlich schreiben die, dass in dem Fall, dass sich der Schäden als nicht von der Garantie gedeckt herausstellt, der Kunde sein Einverständnis zu erklären habe, den Kostenvoranschlag zu bestätigen habe, bevor er den Reparaturauftrag erteile...
 
@performa zum Ersten:

NULL Argumente.
Du bist wirklich ein ganz toller Hecht!
Ganz toller Beitrag.


GENAU aus diesen Gründen und lächerlichen Postings bin ich nicht mehr bereit, öffentlich Hilfestellungen zu geben.
Ich bin hier eher stiller Mitleser, aber wenn jemand Hilfe (keine Beratung!) braucht, gibt es ne PM.
Mein Posting galt eher jurmac, als dir.

Im übrigen kann man sich auch im Ton mäßigen.

@jurmac:

Ich gebe es auf ... du bist beratungsresistent ...

Nein, eher nicht. Ich kann ihn sogar verstehen. Aber ihm fehlt OFFENsichtlich ein tieferer Einblick in unser Rechtssystem, das nicht nach Moral urteilt, sondern nach Fakten, die ebenfalls aus Fakten erschaffen wurden.

@performa zum zweiten:


Wo ist das Problem?

Welches Problem meinst du ? Das du mit jurmac hast , oder dein vertragliches Problem, welches keines ist ?


Wo ist der Fehler?

Welcher Fehler ?

Ich schlossfolgere argumentativ.

Nein, du "Schlussfolgerst" sachlich falsch und Argumentativ unrichtig.

Von dir kommt nur ein "beratungsresistent"

Siehe oben

@performa zum dritten:

Allerdings hab ich's auch schon nicht selten im Leben erlebt, dass ein intelligenter Laie zumindest in einzelnen Punkten richtiger lag, als der sogenannte "Experte".

Wo denn bitte ? Und jetzt Butter bei die Fische, ich will Fakten, Gesetzeszusammenhänge und fachliche Kommentare hören, die deine Meinung stützen.
Mein BGB liegt neben mir.


Rechtlich gesehen räumt Apple eine Garantie ein, und sichert diese zu
.

*Basiert auf reiner Freiwilligkeit, ist gleichbleibend und an Bedingungen geknüpft.

Das ist kein Angebot des Händlers.

*Stimmt, er ist im Falle für die Gewährleistung und die Übernahme der Reparatur als Dienstleister zuständig.


Und auch kein Angebot von mir an den Händler, reparieren zu lassen
.

*Möp, da liegst du zum ersten Mal falsch.
Dein Auftrag war faktisch zu lasch und weitreichend formuliert.

Ich fordere damit eine Leistung ein, die mir von Apple (als kostenlos!) zugesichert wurde.

*Falsch, da die Bedingungen a) nicht erfüllt wurden und b) dein Handeln nicht durch Garantie abgedeckt war.


(*bewußt laienhaft für die User hier ausgedrückt, ohne dabei bösartig klingen zu wollen; wie gesagt, mein BGB mit Kommentar liegt neben mir und die Juris-Plattform ist warmgelaufen....)
 
Du hast keine begründete Antwort drauf.

Doch habe ich. Weitere Beratung jedoch nur gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (am besten nach Stunden) :) Leider verbietet es das geltende Berufsrecht bei mehr als nur kleinen Auskünften völlig kostenlos tätig zu werden. Ich hoffe auf Dein Verständnis. ;)

jurmac
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist hier ja immer das Problem. Deshalb halte ich mich so gut es geht raus ;) :)
 
@performa zum Ersten:
*Möp, da liegst du zum ersten Mal falsch.
Dein Auftrag war faktisch zu lasch und weitreichend formuliert.

Genau das ist der Punkt. Deshalb würde ich an deiner Stelle die 112€ bezahlen, wenn du dein Notebook wirklich so dringend brauchst und allenfalls (solltest du die Zeit und das Interesse haben) eine Anzeige gem. §263, III, 1 StGB stellen.

Viellecht zeigt sich Apple ja auch daran interessiert, wobei hier bestimmt noch Vertragsstrafen auf den Händler zukommen.

Sollte sich dann der Sachverhalt klären kannst du immernoch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung §812, I, Satz 2 BGB.

Fraglich ist nämlich, wie im Vertrag zwischen Apple und dem Service Partner die Regelung zur Verrichtung von Garantieleistungen aussieht.


Gruß Philipp
 
Die Garantie gilt nur für Hardware- nicht für Bedien- bzw. Softwarefehler soweit ich weiß.

Für die Rettung der Daten hättest du natürlich löhnen müssen wenn die Festplatte defekt gewesen wäre.

Die Frage ist nur was denn tatsächlich an der Kiste defekt war wenn nichts ausgetauscht wurde.

Der Screen blieb nach dem Starten doch komplett schwarz. (Oder startete OS X einfach nicht mehr? Aber dann hättest du OS X wohl einfach neu installiert) Wurde die Hintergrundbeleuchtung evtl. versehentlich ausgeschaltet?

Wie auch immer. Lässt sich jetzt natürlich nicht mehr nachvollziehen.

Am sinnvollsten ist es wohl wirklich sich erst an die Apple Hotline zu wenden und die Case ID zu notieren.

Ich persönlich würde mich trotzdem bei Apple über den Händler beschweren. Zumal du den Rechner ja auch dort gekauft hast und unklar ist was er für das Geld jetzt genau repariert hat. Ausgetauscht wurde nichts und was genau der ominöse Bedienfehler sein soll wurde auch nicht näher erleutert.
 
@jurmac

Wie sieht das dann aus wenn ich zuerst beim Apple Support anrufe. Die nehmen den Fall auf. Geben mir eine Case ID. Nennen mir die AASP's in meiner Nähe und sagen ich solle zu IRGENDEINEM davon gehen.

Kommt dann ein Vertrag zwischen mir und Apple zustande und der AASP wird nur von Apple beauftragt oder kommt der Vertrag zwischen mir und dem Händler zustande?
 
Also, das treibt mittlerweile aber doch seltsame Blüten hier. Auslegung hin oder her. In Deutschland ist die abgerechnete Leistung aufzuführen. Punkt.

Wenn ich bei einem Händler ein Gerät kaufe und das Teil geht nicht mehr und er kommt nachdem ich das Gerät abgegeben habe mit "War ein Bedinfehler, macht 12,50€" ... dann muss er den Bedienfehler auch erläutern oder beweisen können. Und "Trick 17" ist keine ausreichende Begründung. Da muss er schon sagen "Der Fehler lag hier, wir haben daher ...", bei allem juristischen Fachgesimpel und der Auslegung der Rechtstexte. Bleibt ma aufm Boden, noch herrscht diesbezüglich keine Willkür in Deutschland. Der Händler hat (dazu muss man halt auch mal den ganzen Thread lesen) seitens Apple defekte Hardware abgerechnet und seitens des Kunden einen Bedienfehler, der angeblich nicht unter die Garantie fällt abgerechnet. Diesen Bedienfehler konnte er nichtmal erläutern. Das ist Betrug, sowohl an Apple, als auch am Kunden. Stellt Euch ma vor ihr gebt Eueren Neuwagen in die Werkstatt, weil er nicht fährt und bekommt eine Rechnung über 1000 Euro. Auf Eure Frage hin wieso das nicht unter Garantie fällt, sagt der KFZ-Meister Euch "Bedienfehler - selbst schuld". Ihr fragt "Was hab ich falsch gemacht." Antwort "Verstehen Sie eh nicht, muss ich ihnen nicht sagen." Also, da könnt ihr jetzt fachsimpeln wie Ihr wollt. Da kommt man bei keinem deutschen Gericht mit durch. Und was die Datenrettung angeht. Man könnte nun hingehen und den Auftrag zur Datenrettung bei Bedarf abrechnen, da die Daten gerettet wurden (wenns vielleicht auch garnicht nötig war). Aber auch hier muss dieser Posten auf der Rechnung aufgeführt sein. Man kann nichts abrechnen was nicht als Rechnungsposten aufgeführt ist. Könnt ihr Euch nu aufn Kopf stellen, ist so. Schonmal ne Rechnung aus der Autowerkstatt bekommen wo draufstand "Ich habs repariert! ........ 999.-??? ... Also bitte :)

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, das treibt mittlerweile aber doch seltsame Blüten hier. Wenn ich bei einem Händler ein Gerät kaufe und das Teil geht nicht mehr und er kommt nachdem ich das Gerät abgegeben habe mit "War ein Bedinfehler, macht 12,50€" ... dann muss er den Bedienfehler auch erläutern oder beweisen können

In diesem Fall leider nicht. Die Auftragslage war überspitzt: Das Ding startet nicht mehr und das soll es aber.
Ein Händler sollte aber natürlich erläutern, woran es lag.
Aber selbst wenn er es gemacht hätte, der Zustand, in welchen performa das Book abgabt, war hinfällig.
Der Händler hätte eine X-beliebige Ausrede erfinden können.

Und "Trick 17" ist keine ausreichende Begründung.

Stimmt, siehe oben.

Da muss er schon sagen "Der Fehler lag hier, wir haben daher ...", bei allem juristischen Fachgesimpel und der Auslegung der Rechtstexte.

Stimmt, siehe oben, daraus kann man aber keinen juristischen Strick drehen und nur darauf kommt es an.

Bleibt ma aufm Boden, noch herrscht diesbezüglich keine Willkür in Deutschland.

Wiso WILLKÜR ?

Der Händler hat (dazu muss man halt auch mal den ganzen Thread lesen) seitens Apple defekte Hardware abgerechnet und seitens des Kunden einen Bedienfehler, der angeblich nicht unter die Garantie fällt abgerechnet.

Wer sagt denn, das die HARDWARE nicht defekt war.

Da gibt es mehrere Sprichwörter die zutreffen:

In dubio contra actorem affirmanti incumbit probatio....

Diesen Bedienfehler konnte er nichtmal erläutern.

Oder wollte.

Das ist Betrug, sowohl an Apple, als auch am Kunden.

Mit der Behauptung wäre ich vorsichtig. Nicht immer ist alles Betrug, wenn es so aussieht.

Stellt Euch ma vor ihr gebt Eueren Neuwagen in die Werkstatt, weil er nicht fährt und bekommt eine Rechnung über 1000 Euro. Auf Eure Frage hin wieso das nicht unter Garantie fällt, sagt der KFZ-Meister Euch "Bedienfehler - selbst schuld".

Der Vegleich zieht aufgrund der Gesetzeslage schon mal nicht.

Ihr fragt "Was hab ich falsch gemacht." Antwort "Verstehen Sie eh nicht, muss ich ihnen nicht sagen." Also, da könnt ihr jetzt fachsimpeln wie Ihr wollt. Da kommt man bei keinem deutschen Gericht mit durch.

Doch, da er spätestens dort "Beweise" für seine Arbeit vorlegen wird.

Denn der Leitsatz: -affirmanti incumbit probatio- glit hier für beide Parteien..
 
Nee, also, hättest Du den ganzen Thread gelesen, wüsstest Du zumindest mal, dass es hier garnicht um Performa geht. Er ist nicht der Threadersteller. Und alle Details spielen hierbei auch keine Rolle, auch nicht der Auftrag. Auf der Rechnung muss aufgeführt sein welche Leistung abgerechnet wird. Man kann da nicht hinschreiben. "Wir verraten ihnen nicht was wir repariert haben" und dann der Betrag. Geht nicht. Und die Leistungen wurden nicht im einzelnen aufgeführt aber abgerechnet. Das funktioniert so nicht. Ich kann nicht nur meine Arbeitszeit aufführen, dazu muss ich kein Jurist sein, das weiss jeder Kaufmann, Selbstständige oder jeder der Rechnungen schreiben muss.
 
wenn du meinst, ich bin ab jetzt wieder stiller Mitleser.
 
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