Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Oh Mann wenn ich das lese was die Hobby Juristen hier schreiben dann drehen sich meine Nackenhaare aber im Kreis….
erstens ihr könnt hier überhaupt nicht urteilen da ihr überhaupt nicht über den Inhalt des Kaufvertrages Bescheid wisst, da ich meine gelesen zu haben der TE hat geschrieben dass der Rechner mit Windows verkauft wird. Jetzt kommt es noch an wie es im Vertrag ausformuliert ist. Wenn es nämlich so formuliert ist dass der Rechner nur mit Windows verkauft wird ist es völlig irrelevant was nach dem Löschen vom Besitzer passiert ob das Ding läuft oder nicht er bleibt definitiv auf seinen Schaden sitzen wenn das nicht explizit im Kaufvertrag festgehalten wird.
drittens hat er bei der Übergabe einen funktionstüchtigen Rechner erhalten oder nicht ? Das wäre der StreitPunkt. Alles andere ist völlig Murks und an den Haaren unter dem Tisch herbei gezogen.
Kar ist das hinterlegt. Druck es mal aus und gib es einem Menschen der nix von Computern weiß.Apple hat dazu ein Supportdokument hinterlegt und das ist durch einfache Google-Suche auch ganz einfach zu finden.
Ich nehme an, dass der Verkäufer 0 Plan von MacOS hat und einfach mal BootCamp genommen hat umd Windows zu installieren und immer nur dort reingebootet hat.Ich habe das Gerät über das Verkaufsportal willhaben.at gekauft. Kaufvertrag haben wir keinen. Es steht in der Anzeige dass das MacBook nur mit dem Betriebssystem Windows verkauft wird aber auf den beigefügten Fotos war unter anderen auch unten angefügtes Bild (siehe gelbe Markierung).
Anhang anzeigen 356531
Ich nehme als Käufer damit an, dass ich auf einen Mac auch MacOs installieren kann auch wenn aktuell auf dem Rechner Windows als Betriebssystem läuft.
Zumindest liegt ja schon mal eine Originalverpackung vor ( wenn sie dann zum Gerät gehört)..., dass zumindest schon mal hoffen lässt...Ich habe das Gerät über das Verkaufsportal willhaben.at gekauft. Kaufvertrag haben wir keinen. Es steht in der Anzeige dass das MacBook nur mit dem Betriebssystem Windows verkauft wird aber auf den beigefügten Fotos war unter anderen auch unten angefügtes Bild (siehe gelbe Markierung).
Anhang anzeigen 356531
Ich nehme als Käufer damit an, dass ich auf einen Mac auch MacOs installieren kann auch wenn aktuell auf dem Rechner Windows als Betriebssystem läuft.
Genau, und irgendwann hat er MacOS, aus welchem Grund auch immer, gelöscht ohne zu wissen was er anrichtet und nur Windows benutzt.Ich nehme an, dass der Verkäufer 0 Plan von MacOS hat und einfach mal BootCamp genommen hat umd Windows zu installieren und immer nur dort reingebootet hat.
Es ist völlig unerheblich was auf dem Karton steht den du als Zweit Verwerter auf einen Wieder Verwertungspotal kaufst. (Ohne Kaufvertrag) (Windows Only gilt hier laut Produktbeschreibung)Es steht in der Anzeige dass das MacBook nur mit dem Betriebssystem Windows verkauft wird aber auf den beigefügten Fotos war unter anderen auch unten angefügtes Bild (siehe gelbe Markierung).
Da ist das mit dem Recht haben und Recht bekommen. Was du als Käufer annimmst ist hiermit völlig egal. Hier gilt die Regel was beschrieben ist im Kaufvertrag oder in der Produktbeschreibung (Auf der Seite) das hast du bekommen oder nicht? Die wichtigste Frage ist war das Gerät funktionstüchtig beim Eintreffen ?Ich nehme als Käufer damit an, dass ich auf einen Mac auch MacOs installieren kann auch wenn aktuell auf dem Rechner Windows als Betriebssystem läuft.
Wie das über das der Verkäufer über das Internet machen kann ist weiter oben verlinkt. Eigentlich stehen schon alle Schritte im Thread.bekommst ein macbook überhaupt noch von der apple id weg, wenn am gerät bei der icloud nicht explizit die ortung weggenommen wurde? ist ja das gleiche bei iphone, drum gibt es da für firmen die supervised geräte, damit die die wieder zurückholen können, wenn der user mal drauf vergisst und das unternehmen verlassen hat
...oder er wusste es ganz genau, damit seine Beute nicht ganz wertlos wird.Genau, und irgendwann hat er MacOS, aus welchem Grund auch immer, gelöscht ohne zu wissen was er anrichtet und nur Windows benutzt.
0_o tut mir leid aber selten so ein Mist gelesen. Ich frage dich auf welche Paragraph der Produkt Haftung oder überhaupt du dich berufst ?Das in der Anzeige steht des es nur mit Windows verkauft wird ist unerheblich. Die Aktivierungssperre ist ein Mangel der behoben werden muss.
Dein Name ist Programm0_o tut mir leid aber selten so ein Mist gelesen
Eine Antwort – wenn überhaupt eine kommt– könnte sein:Der Verkäufer könnte ja auch mal sein Apple/iCloud Passwort zur Bereinigung/Überprüfung der Daten dir mitteilen.
Der Oberbegriff des Paragraphen 259 StGB schließt das nicht aus aber es ist in deinem Falle wahrscheinlich eher eine Einstellung des Verfahrens möglich sollte es doch so sein. Außerdem wo kein Kläger da keine Anklage.Als Zweit Verwerter mache ich mich eventuell der Hehlerei schuldig?
Hat der OP überhaupt eine ladungsfähige Anschrift?Das einzige was du wirklich unternehmen kannst ist bei den vor Besitzern wie alle anderen auch schon gesagt haben um das Passwort/Original Rechnung bitten. Eine juristische Auseinandersetzung davon würde ich absehen.
Neindass ein Gerät auch Microsoft Konto gespeichert ist?