MacBook Pro 13" (2018) Windows entfernt, Festplatte gelöscht, nichts geht mehr, HILFE...

Wenn Du ein MacBook Pro ab 2018 mit T2-Chip besitzt, wird die Aktivierungsperre automatisch aktiviert, sobald man sich mit seiner Apple-ID anmeldet und in der iCloud die Funktion "Wo ist?" aktiviert:

https://support.apple.com/de-de/HT208987

Um die Aktivierungssperre hinterher wieder sicher zu deaktivieren, reicht es NICHT aus, dass man sich lediglich mit seiner Apple ID vom Gerät wieder abmeldet.

Es ist deshalb unwahrscheinlich wichtig, beim Kauf eines MacBook Pro ab 2018 neben der abgemeldeten Apple ID ebenfalls darauf zu achten, dass die Aktivierungssperre auf "deaktiviert" steht.

Diese Möglichkeit hatte der Threadersteller jedoch nicht, da lediglich Windows installiert war.
 
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Das kann ich auch nicht sicher beantworten. Ich weiß nur, dass ich mich immer erst bei meinem Apple Konto anmeldete um ein Apple Gerät zu benutzen.
Ob man das umgehen kann weiß ich nicht.
Ich nehme aber mal an, dass ein normaler User sich einfach anmeldet weil er gar nicht weiß wie man das umgehen könnte. Ist ihm auch egal er braucht das Konto gar nicht. Er will nur, dass es weiter geht und er das Gerät nutzen kann.
Man muss sich nicht mit einer Apple ID anmelden um ein macOS System zu installieren ABER was hier von vielen Kommentaren übersehen wird: Für dieses Book ist die Aktivierungssperre gesetzt. Das kann man mit macOS nicht betreiben solange diese gesetzt ist. Das ist quasi als verlohren/gestohlen gemeldet und daher gesperrt.
 
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Der Verkäufer hat mir folgendes geschrieben

"Sperre sollte seit gestern Abend weg sein, hab ich gerade nochmal geschaut, versuch jetzt das zu machen mit dem Support, wird sicher gehen.
Ja, hab bei meinem Vater auch schon sehr oft geschaut, es nicht KEINE SPERRE MEHR OBEN."


Habe jetzt nochmals zu installieren versucht, leider wieder mit der Fehlermeldung -1108F.

Ich habe den Verkäufer den Apple Support Link geschickt und darauf hingewiesen, dass ich mir rechtliche Schritte überlege, sollte die Aktivierungssperre nicht bis zum Wochenende aufgehoben sein. Ich hoffe er kümmert sich jetzt um die Angelegenheit. Selbsverständlich ist es mir lieber wenn die Sperre aufgehoben wir und ich das MacBook nutzen kann.
 
Wo ist eigentlich die Sperre eingerichtet?
Auf dem Gerät selber gespeichert oder bei Apple auf ihren Rechner?
 
Sowohl bei Apple als auch im Gerät selbst wenn es sich seit der Sperre einmal mit dem Internet verbunden hat.
 
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Der Verkäufer hat mir folgendes geschrieben

"Sperre sollte seit gestern Abend weg sein, hab ich gerade nochmal geschaut, versuch jetzt das zu machen mit dem Support, wird sicher gehen.
Ja, hab bei meinem Vater auch schon sehr oft geschaut, es nicht KEINE SPERRE MEHR OBEN."


Habe jetzt nochmals zu installieren versucht, leider wieder mit der Fehlermeldung -1108F.

Ich habe den Verkäufer den Apple Support Link geschickt und darauf hingewiesen, dass ich mir rechtliche Schritte überlege, sollte die Aktivierungssperre nicht bis zum Wochenende aufgehoben sein. Ich hoffe er kümmert sich jetzt um die Angelegenheit. Selbsverständlich ist es mir lieber wenn die Sperre aufgehoben wir und ich das MacBook nutzen kann.
Wenn der Verkäufer das nicht auflösen kann, müsstest du eigentlich auch Anzeige stellen wegen des Verdachts das dir ein gestohlenes MacBook verkauft wurde. Andernfalls machst du dich sonst ggf. wegen Hehlerei strafbar :(
Hoffentlich löst sich alles gut für dich auf.
 
Ruf doch mal bei Apple an und schildere das Problem.
Vielleicht können sie dir wenigstens sagen ob ein Besitzer auf diesem Book eingetragen ist. Sie müssen ja keine Namen nennen.
Evt. ist es auch gestohlen gemelde?
 
Wenn der Verkäufer das nicht auflösen kann, müsstest du eigentlich auch Anzeige stellen wegen des Verdachts das dir ein gestohlenes MacBook verkauft wurde.
Inkompetenz bei den aktuellen Komplikationen seitens Apple scheint mir da durchaus wahrscheinlicher.
Nicht gleich die Kanonen rauspacken.

Edit: Auf Auflösung des Kaufvertrages beharren, scheint mir, wenn nichts passiert, der bequemere Weg.
Sollen die Verkäufer sich von zuhause aus des Problems annehmen (also wenn es sich nicht lösen lässt mit all den Tipps hier), das ist sicher eher machbar als über ein Forum, bei dem sie anscheinend nicht mal beteiligt sind.

Andernfalls machst du dich sonst ggf. wegen Hehlerei strafbar :(
Ich bin da juristisch nicht so bewandert - aber der KUNDE macht sich strafbar?
Ich wusste bisher nur, daß man gestohlenes Gut nicht erwerben kann, man muß es zurückgeben, selbst wenn man dadurch finanzielle Verluste erleidet.
Gibt Ausnahmen, ich denke da an den wundervollen Film "Lina Braake", wo eine Rentnerin eine üble Bank, die sie juristisch korrekt über den Tisch zieht, dann genauso juristisch korrekt linkt. Ist aber ein wunderschöner 70er-Jahre-Film, die Banen haben da sicher längst Gesetzesänderungen erwirkt.

Hoffentlich löst sich alles gut für dich auf.

Das hoffen wir natürlich alle.
 
Auch der Erwerb gestohlener Wahre ist strafbar wenn man weiß das die Wahre gestohlen ist.
 
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Falls das zutreffend sein sollte, kann man ja versuchen, per Zivilklage das Geld wieder zu bekommen… große Erfolgsaussichten hat man oft leider nicht, denn meist ist nix zu holen.
 
Grundsätzlich sollte man Ware im privaten Handel wie ebay, ebay Kleinanzeigen etc. grundsätzlich nur mit Eigentumnachweis kaufen..
Sprich: Vorlage einer Rechnung ( da können ja auch gerne die Beträge geschwärzt sein ) , einer Auftragsbestätigung o.ä.
Egal ob ein Elektrogerät, Fahrrad oder was auch immer....
Natürlich spreche ich jetzt nicht von Kleidung o.ä.. im niedrigen Euro-Bereich...., aber ab 20,00 Euro aufwärts verlange ich grundsätzlich einen Nachweis..
Entscheidend ist, da der Erwerb gestohlenener Ware, auch unwissentlich, zu Ärger führt..
Und wenn wir uns alle daran hielten, hätten solche Verkaufsplattformen auch kaum noch eine Grundlage für Betrügereien....
Und der Kauf eines teuren Apple Gerätes... never ohne Nachweis !!!!!!!
 
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dass ich mir rechtliche Schritte überlege, sollte die Aktivierungssperre nicht bis zum Wochenende aufgehoben sein.
Oh Mann wenn ich das lese was die Hobby Juristen hier schreiben dann drehen sich meine Nackenhaare aber im Kreis….
erstens ihr könnt hier überhaupt nicht urteilen da ihr überhaupt nicht über den Inhalt des Kaufvertrages Bescheid wisst, da ich meine gelesen zu haben der TE hat geschrieben dass der Rechner mit Windows verkauft wird. Jetzt kommt es noch an wie es im Vertrag ausformuliert ist. Wenn es nämlich so formuliert ist dass der Rechner nur mit Windows verkauft wird ist es völlig irrelevant was nach dem Löschen vom Besitzer passiert ob das Ding läuft oder nicht er bleibt definitiv auf seinen Schaden sitzen wenn das nicht explizit im Kaufvertrag festgehalten wird.
drittens hat er bei der Übergabe einen funktionstüchtigen Rechner erhalten oder nicht ? Das wäre der StreitPunkt. Alles andere ist völlig Murks und an den Haaren unter dem Tisch herbei gezogen.
 
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Welcher "Normalo" ,der nur Anwender ist, soll das alles kapieren?
Wenn man ausschließlich Windows betreiben will, sollte man eben nicht gerade einen Mac kaufen. Aber das weiß der einfache Anwender ja auch wieder nicht.

bei der Übergabe einen funktionstüchtigen Rechner erhalten oder nicht ? Das wäre der StreitPunkt.
Ganz und gar nicht. Wichtig ist ob der Mac der Beschreibung im Angebot entspricht oder nicht. Wenn eine Aktivierungssperre gesetzt ist und das im Angebot nicht erwähnt wird, dann weicht das Gerät stark von der Beschreibung ab, und in dem Fall kann auch ein Privatverkäufer gar nicht ausschließen nachzubessern oder das Gerät zurückzunehmen.

Denn es wurde ein funktionierendes Gerät verkauft, und das trifft nicht auf ein Gerät zu, das sich bei OS-Neuinstallation in einen Briefbeschwerer verwandelt. Sowas ist ja eine Basisfunktion und kein Luxus, aus Sicherheitsgründen wird bei Computer-Gebrauchtkäufen immer empfohlen, frisch zu installieren.

dass ich mir rechtliche Schritte überlege, sollte die Aktivierungssperre nicht bis zum Wochenende aufgehoben sein.
Ich würde konkreter werden und mitteilen dass du das Gerät zurückschicken wirst (du kannst es eh nicht verwenden, verlierst also nichts) und das Geld zurück zu überweisen ist. Wird aber schwer wenn der Verkäufer sich weigern sollte, wegen wenigen hundert Euro müsstest sonst zumindest zum Anwalt. Sollte es wirklich soweit kommen solltest du ihn unbedingt anzeigen, wenn auch nur damit schriftlich etwas vorliegt. Sollte er das öfter machen, fällt er hoffentlich irgendwann damit auf die Nase.
 
Zuletzt bearbeitet:
drittens hat er bei der Übergabe einen funktionstüchtigen Rechner erhalten oder nicht ? Das wäre der StreitPunkt. Alles andere ist völlig Murks und an den Haaren unter dem Tisch herbei gezogen.
Also ein Mac auf dem MacOS nicht läuft, würde ich als schweren Mangel einstufen.
Und das der mit Windows installiert wurde, impliziert nun mal nicht, dass das der Fall ist.
Im Gegenteil, als weißt doch eher darauf hin, dass der Mangel bewusst verschwiegen wurde.
 
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scheinbar sind manche Sachen bei Apple nicht so einfach wie man glaubt. Auf der sicheren Seite ist man wohl, wenn man die Geräte Ortung deaktiviert bevor man das Gerät von der iCloud abmeldet und dann sicherheitshalber noch das Gerät aus dem Account löschen bzw. imessage, facetime extra abmelden. und in music gerät deauthorizieren.
 
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scheinbar sind manche Sachen bei Apple nicht so einfach wie man glaubt. Auf der sicheren Seite ist man wohl, wenn man die Geräte Ortung deaktiviert bevor man das Gerät von der iCloud abmeldet und dann sicherheitshalber noch das Gerät aus dem Account löschen bzw. imessage, facetime extra abmelden. und in music gerät deauthorizieren.
Es reicht doch in den Systemeinstellungen von iCloud abzumelden. Wenn Find My aktiv ist, wird das entweder mit deaktiviert, oder der Mac weigert sich abzumelden und weist darauf hin, dass vorher Find My abzuschalten ist. Ich find das nicht kompliziert, und es ist sicher nicht notwendig in jeder App wie Messages, Facetime usw abzumelden. Ich glaub sogar dort gibt es gar keine Abmeldemöglichkeit, das dürfte alles zentral über die Settings vom MacOS geregelt werden.

...nur geht das alles nicht, wenn man MacOS von seinem Mac gelöscht hat!
 
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Das ist dem Diebstahlschutz geschuldet und in diesem Fall sieht man, dass es offensichtlich funktioniert, auch wenn es nicht unbedingt gestohlen sein muss.
 
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Es ist von Apple gut gedacht wegen der Sicherheit aber für den Verbraucher schlecht umgesetzt.
Ein einfaches Icon in der Systemsteuerung mit der Funktion "Rechner auf Werkszustand..."würde reichen und es ist nicht schwer sowas umzusetzen.
Warnmeldungen oder durch nochmaliges Bestätigen, dass das Gerät von allen Diensten automatisch abgemeldet wird, kann man mit einbauen.
Nun haben sie mit den verschiedenen OS Versionen und noch zusätzlich je nach Prozessor verschiedene Abmelde- und Installationsverfahren.
Da sind doch Probleme vorprogrammiert.
Ein Computer ist ein Werkzeug, das ich als Anwender benutze aber nicht wissen muß wie es funktioniert.
Wenn ich mich ewig mit der Technik und der Software von diesen Geräten beschäftigen muss dann habe ich für meine richtige Arbeit keine Zeit mehr.
Wer will den sowas?
Das ist doch nicht zu viel verlangt von so einer Firma, die sich damit rühmt, dass bei ihnen alles easy funktioniert so einen komplexen Vorgang für die Kunden zu vereinfachen.

Er soll einfach bei Apple anrufen und nachfragen ob das Teil geklaut ist oder warum das nicht geht.
Im Normalfall helfen die schon.
 
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auf werkszustand ist doch bei monterey. im menü der systemeinstellungen app einstellungen und inhalte löschen … nur macht das halt scheinbar nicht alles. was ja auch logisch wäre, weil wenn einer einen mac klaut und das login hackt, könnt er das auch problemlos auslösen.
 
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