Vermutlich wird der Kaufpreis nicht geändert aber der Verkäufer führt natürlich die 19% ab. Dann hat man als Käufer 3% Rabatt bekommen.
Niemals,
wenn der Verkäufer 16% MwSt auf der Rechnung ausweist, dann führt er auch 16% ab.
Er kann nicht 16% ausweisen und 19% abführen, das widerspricht allen Buchhaltungsregeln.
Er müsste dann die alte Rechnung über Rechnungskorrektur ausbuchen, eine neue über 19% erstellen
und dann den fehlenden Mehrbetrag aus dem Kundenkonto ausbuchen, und das bei hunderten oder
tausenden Bestellungen.
Wofür den Aufwand? Nur um 3%mehr abzuführen, bzw. mit der Vorsteuer zu verrechnen?
gem. Bundesfinanzministerium gilt das Lieferdatum zur Berechnung der MwSt.
Also Lieferung ab 1.1.21 = 19% auch auf der Rechnung.
In der Praxis wird es anscheinend anders gehandhabt, ich habe auch diverse Produkte,
die ich 2020 bestellt habe, die aber erst 2021 versendet wurden, alle wurden mit 16% berechnet.