Tzunami
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Kann ich davon ausgehen, dass der zweite Link auf die von MS nicht so geliebten Volume-Lizenzen verweist?
Ist die Rechtslage unverändert? Akzeptiert MS diese keys immer noch?
Habe spontan das gefunden:
Ja, der Kauf und die Nutzung von Microsoft Windows-Volumenlizenzen sind legal. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass das Recht auf Verbreitung eines Softwareherstellers mit dem erstmaligen Verkauf an einen Endkunden erlischt. Daher können Lizenzen, die ursprünglich im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags erworben wurden, legal weiterverkauft und genutzt werden.
Erschöpfungsgrundsatz:
Nach dem Erschöpfungsgrundsatz hat der Hersteller nach dem Verkauf an einen Endkunden kein Recht mehr, Einfluss darauf zu nehmen, wie mit der Software umgegangen wird.
Europäischer Gerichtshof (EuGH):
Das EuGH-Urteil von 2012 unterstreicht, dass Vertragsklauseln, die den Handel mit gebrauchten Lizenzen einschränken sollen, grundsätzlich ohne Wirkung sind und mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht vereinbar sind.
Bundesgerichtshof (BGH):
Der BGH hat in seinem Urteil von 2000 bestätigt, dass Software jederzeit legal weiterverbreitet werden kann, wenn der Hersteller sie mit seiner Zustimmung erstmalig verkauft hat.
Volumenlizenzen für Unternehmen:
Volumenlizenzen sind in der Regel für Unternehmen mit einem Volumenlizenzvertrag gedacht, aber auch hier gilt der Erschöpfungsgrundsatz, sodass die Lizenzen auch von Privatanwendern gekauft und genutzt werden können.
Achtung bei Weiterverkauf:
Wenn eine Volumenlizenz weiterverkauft wird, muss sichergestellt sein, dass der Erstkäufer alle Programmkopien auf seinen Rechnern und/oder der Cloud gelöscht hat, um Doppelnutzungen zu vermeiden.
 
 
		 
 
		 
			 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		