sag mir wie ich den beweis erbringen soll und ich werde es tun.
Indem Du im Internet recherchierst, die Daten sammelst und vorlegst.
Vor Gericht wäre das auf jeden Fall genug, um als Beweis des ersten Anscheins zunächst mal für Dich zu sprechen.
Wie Law oben schon andeutete, besteht da mit der 6-Monats-Frist wohl gemeinhin ein kleines Mißverständnis.
1. ist die 6-Monats-Frist ein Privileg bzw. die sog. "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten der Normalfall. Wer zivilrechtlich was von einem anderen will, muss immer (!) die Fakten darlegen und beweisen, die ihm zu seinem Anspruch verhelfen. Die ersten 6 Monate im Rahmen des Gewährleistungsrechts sind somit eine Ausnahme zugunsten des Verbrauchers.
Und 2. bedeutet das nicht, daß man nach 6 Monaten nach China zu Foxconn reisen muss, um dort einen Arbeitersklaven aufzutreiben, der sich noch todsicher an die Seriennummer des defekten Gerätes erinnert und bestätigt, daß das Ding damals vom Band gefallen ist.
Es genügt, wenn ein Gerät offensichtlich nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht oder Serienfehler aufweist.
Vorliegend handelt es sich relativ eindeutig um einen öffentlich dokumentierten Serienfehler. Ergo ist die Sache rechtlich und gerichtlich gesehen keineswegs aussichtslos, wenn das jemand durchfechten wollte.
my .02.....