iPhone defekt, kein Ersatz trotz Garantie

Und falls du tatsächlich noch innerhalb der ersten 6 Monate bist hast du sowieso gute Karten. Apple muss dir beweisen, dass der Schaden wegen des Sturzes (bzw. die Delle als Folge dessen) passiert ist und deswegen nicht repariert. Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege (Aussage auf Basis, dass Apple auch gleichzeitig der Verkäufer war / Gewährleistung).

Die Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die bereits bei der Übergabe bestanden. Wenn du sowas also erst nach mehreren Monaten reklamierst, ist offensichtlich, dass das Gerät zu Beginn einwandfrei funktioniert hat. Das hat der TS ja selbst gesagt, dass es erst jetzt aufgetreten ist. Die Gewährleistung ist nicht dafür zuständig.

Der Händler hat eine einwandfreie Ware auszuliefern (das ist hier der Fall gewesen) und damit hat er sein Schuldigkeit getan. Sonst kann ich ja wegen kleinerer Probleme nach 5 Monaten zum Händler gehen und ein neues Gerät verlangen. Muss mir ja der Händler erst nachweisen, dass das nicht beim Kauf so war. Super. Da wird ein kleiner Händler schnell pleite sein, wenn das alle seine Kunden so machen.

Auf Garantie sollte das aber repariert werden - müsste man halt die Garantiebedingungen heraussuchen, denen man zugestimmt hat und die genau durchlesen. Das tu ich mir nicht an, vielleicht steht aber drin, dass bei sichtbarer Beschädigung generell von unsachgemäßer Behandlung ausgegangen und daher nicht repariert wird. Dann könnte das Apple jetzt schon ablehnen.

Apple lehnt ja auch kostenlose Reparaturen von Wasserschäden beim wasserdichten iPhone ab. Das allein ist schon kurios genug. Da würde es mich nicht wundern, wenn man ab der ersten kleinen Delle seine Garantieansprüche verliert.

Und selbst wenn man im Recht ist und Apple kostenlos reparieren müsste, kann Apple sich immer noch weigern. Dann kann man den Anwalt beauftragen, die Kosten übersteigen dann aber den Wert des Geräts und am Ende steigt man bestenfalls wieder bei 0 aus. Oder übernimmt die Versicherung dann 100% der Kosten?
 
Sicher, das iPhone 7. Es ist dafür zertifiziert, mehrere Minuten lang unter Wasser komplett eingetaucht verweilen zu können. Wenn für dich die Definition von wasserdicht erst bei Tauchgängen ab 10 Meter Tiefe erreicht ist, wirst du natürlich enttäuscht.

IP67: Protected from immersion in water with a depth of up to 1 meter (or 3.3 feet) for up to 30 mins
 
Apple gibt aber keine Garantie darauf. Ist ausgeschlossen.
 
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Apple gibt aber keine Garantie darauf. Ist ausgeschlossen.
Weil es nicht wasserdicht ist. Wäre auch schwer nachzuweisen, dass es ausschließlich im Rahmen der IP67 Spezifikation irgendwo kurz (jaja, max 30 min) mit Wasser in Berührung kam.
 
Was soll daran falsch sein? Der Hersteller bietet eine freiwillige Garantie an, der Hersteller ist zuständig für die Garantie, nicht der Händler. Garantien sind fast immer an Bedinungen geknüft, da sie eben eine freiwillige, erweiterte Leistung vom Hersteller sind.

Aber die Bedingung Sturzschaden - die Apple ja ausklammert - ist doch hier nicht zutreffend in diesem Fall...
 
Die Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die bereits bei der Übergabe bestanden. Wenn du sowas also erst nach mehreren Monaten reklamierst, ist offensichtlich, dass das Gerät zu Beginn einwandfrei funktioniert hat. Das hat der TS ja selbst gesagt, dass es erst jetzt aufgetreten ist. Die Gewährleistung ist nicht dafür zuständig.
Sorry, aber was für ein... In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Käufers angenommen dass das ein Fehler seitens des Herstellers ist. Und nein, ein Fehler muss nicht schon bei der Übergabe bestanden haben.

Wundere mich jedes mal wie viel Verständnis einem Konzern entgegengebracht wird der nahezu keine Steuern zahlt aber Barreserven hat die unglaublich sind. Wenn User dann aber einen Defekt innerhalb der ersten 6 Monate repariert haben wollen, wird dann dagegen argumentiert. Etliche Menschen bei Apple kriegen Aktienoptionen deren Wert wir im ganzen Leben nicht erarbeiten können. Die Apple-Geräte sind sehr teuer, da erwarte ich persönlich dass die Geräte auch funktionieren (was sie hier in der Regel auch sehr lange und sehr zuverlässig machen).

Ich würde einfach anrufen und sachlich erklären dass du die Defekte repariert haben willst. In der Regel ist Apple nicht so. Kommt dagegen jemand mit offensichtlichen Beschädigungen, dann kann es natürlich sein, dass sie sich erst einmal auf stur stellen.
 
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Und nein, ein Fehler muss nicht schon bei der Übergabe bestanden haben.

Rein theoretisch schon, denn die Gewährleistung regelt nur den Moment des Gefahrenübergangs, also die Übergabe an den Käufer. Aber wie du richtig schreibst, geht man innerhalb derersten sechs Monate zu Gunsten des Käufers davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

Wenn der Händler jedoch nachweisen könnte, dass ein vorgebrachter Mangel bei der Übergabe nicht bestand, weil es bspw. durch ein Übergabeprotokoll mit dem Käufer festgehalten wurde, dann wäre er auch nicht zum Ersatz oder Beseitigung des Mangels verpflichtet. Als Beispiel etwas offensichtliches, wie einen Sprung in der Displayscheibe sieht man selbst nach einer Woche in die Röhre.

Der Händler muss nicht leisten und der Hersteller kann seine Garantie wegen unsachgemäßer Nutzung verweigern.
 
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Wenn der Händler jedoch nachweisen könnte, dass ein vorgebrachter Mangel bei der Übergabe nicht bestand, weil es bspw. durch ein Übergabeprotokoll mit dem Käufer festgehalten wurde, dann wäre er auch nicht zum Ersatz oder Beseitigung des Mangels verpflichtet. Als Beispiel etwas offensichtliches, wie einen Sprung in der Displayscheibe sieht man selbst nach einer Woche in die Röhre.

Komm doch bitte mal runter. Hast du jemals beim kauf eines iPhones unterschrieben das das gerät keinen Mangel hat? Wie soll das gehen ohne das gerät gründlich überprüfen zu können. Dein Beispiel ist Realitätsfern. Es ist gut die Gewährleistung so ist wie die ist. Abgesehen davon hat der TE auch noch Garantie und Händler = Hersteller.
 
Wenn der Händler jedoch nachweisen könnte, dass ein vorgebrachter Mangel bei der Übergabe nicht bestand, weil es bspw. durch ein Übergabeprotokoll mit dem Käufer festgehalten wurde, dann wäre er auch nicht zum Ersatz oder Beseitigung des Mangels verpflichtet. Als Beispiel etwas offensichtliches, wie einen Sprung in der Displayscheibe sieht man selbst nach einer Woche in die Röhre.
Selbstverständlich hat der TE keinen Anspruch auf Ersatz (wie in der Überschrift gefordert da das Gerät ja offensichtlich beschädigt wurde) sondern in diesem Fall auf Reparatur der Teile die nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des TE beschädigt wurden.

Abgesehen von diesem Fall, ist es absolut gleichgültig ob das Gerät beim Kauf einwandfrei funktioniert hat, denn es muss bei sachgemäßer Behandlung über einen bestimmten Zeitraum funktionieren. In D ist der leider viel zu kurz mit 6 Monaten, aber wenigstens hier muss der Hersteller nachweisen dass es an einer falschen Handhabung lag oder dass es sich eben um Verschleißteile handelt.
 
Sorry, aber was für ein... In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Käufers angenommen dass das ein Fehler seitens des Herstellers ist. Und nein, ein Fehler muss nicht schon bei der Übergabe bestanden haben.

Sorry, aber was für ein... die Gewährleistung deckt Fehler bei Gefahrenübergang ab, d.h. der Fehler muss bei der Übergabe bestanden haben!

Komm doch bitte mal runter. Hast du jemals beim kauf eines iPhones unterschrieben das das gerät keinen Mangel hat?

Du wartest also nach dem Kauf 5 Monate ab, bis du den Defekt dem Händler meldest? Wenn beim iPhone die TouchID nicht funktioniert, fällt dir das noch während der ersten Einrichtung auf.

Abgesehen davon hat der TE auch noch Garantie und Händler = Hersteller.

Das bedeutet jedoch, dass sich der TS aussuchen darf, ob er sich nun im Rahmen der Gewährleistung oder der Garantie an Apple wendet. Bei der Garantie darf Apple die Reparatur nach eigenem Ermessen durchführen, also zB nur am bestehenden Gerät was reparieren. Bei der Gewährleistung hingegen kannst du nach einem ganz neuen Gerät fragen. Außerdem gibt es die Option auf Rücktritt vom Kauf, falls dir kein funktionierendes Gerät zur Verfügung gestellt wird. Das ist ein großer Unterschied.

Wäre auch schwer nachzuweisen, dass es ausschließlich im Rahmen der IP67 Spezifikation irgendwo kurz (jaja, max 30 min) mit Wasser in Berührung kam.

Den Fall möchte ich sehen, wo man mal eben unabsichtlich sein iPhone unter Wasser liegen lässt und dann Apple betrügen will und eine Reparatur fordert. Vergisst du dein Handy im Badewannenwasser? Ist doch wahrscheinlicher, dass das Gerät kurz nass geworden ist, weil ein Glas Wasser umgekippt ist und die Dichtung nicht funktioniert hat. Aber das lehnt Apple ab und nimmt von Haus aus an, dass das Ding mehr als 30 Minuten lang in Wasser eingetaucht war.

Und das finde ich so absurd daran.
 
Aber die Bedingung Sturzschaden - die Apple ja ausklammert - ist doch hier nicht zutreffend in diesem Fall...

Ich meinte dein Autobeispiel ;), und da geht es um Garantie und der Hersteller sagt nein. Kann er machen.
 
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was für ein Unsinn, warum liegt der Beweislast dann 6 Monaten beim Verkäufe, wenn der schaden beim kauf schon existieren muss. Wenn ich was kaufe sollte es mindestens 6 Monaten Beschwerdenfrei nützen können sonst ist das kein funktionstüchtiges Gerät.

Ja und Apple hat beides abgelehnt. Und genau darum geht es. Das muss man so nicht hinnehmen.
 
Leute, was wird hier fuer ein Quatsch behauptet?

Wir haben in Deutschland eine halbjaehrliche, gesetzliche Garantie. Wenn kein offensichtlich fremdverursachter Schaden vorliegt (und das kann man nicht einfach an einer kleinen Macke festmachen), dann ist der Hersteller/Haendler (genau weiss ich das jetzt nicht) verpflichtet einen kostenlosen Reparaturversuch (kein Austausch!) vorzunehmen! Und da muss der Kaeufer ueberhaupt nichts beweisen. Das Ding ist kaputt, ab zum Haendler und der muss beweisen, dass es nicht am Hersteller liegt.
 
Ja, die haben wir. Da kannst Du noch so lange drum rumeiern.

PS: Ok, es ist die gesetzliche "Gewaehrleistung". Trotzdem gibt es die, und die ist ein halbes Jahr lang. Sie verpflichtet den Haendler (glaube ich) zu zwei Reparaturversuchen, bevor einen Austausch geben kann.

Zitat aus Finanztip. Lag da noch was falsch. Sie ist 24 Monate, aber innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkaeufer.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
  • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
  • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
  • Laufen sowohl Gewährleistung als auch eine Garantie noch, kann der Käufer in der Regel wählen, nach welchem System er die Ware reklamieren möchte.
 
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Habe mich doch schon selbst korrigiert. Trotzdem kann man dann innerhalb der ersten sechs Monate (was hier vorliegt) zum Haendler gehen, und der MUSS beweisen, dass ein Fremdverschulden vorliegt.
 
Sorry, aber was für ein... die Gewährleistung deckt Fehler bei Gefahrenübergang ab, d.h. der Fehler muss bei der Übergabe bestanden haben!
Keine Ahnung was du hier sagen willst, aber gleichgültig ob der Lautsprecher bei Übergabe des iPhones funktioniert hat, wenn er innerhalb der ersten 6 Monate nicht mehr funktioniert muss der Hersteller den Lautsprecher reparieren da der Lautsprecher ganz sicher nicht zu den Verschleißteilen gehört der bei sachgemäßer Behandlung (ein Smartphone darf ich normal nutzen) nach wenigen Monaten einfach kaputtgehen kann.

Apple scheint es sich gelegentlich einfach zu machen (meine bisherige Erfahrung war selten trotz vieler Geräte wenn dann aber positiv), wobei hier zu klären ist ob der TE auf einem sofortigen Ersatz bestanden hat (kein Anspruch) oder lediglich auf der Reparatur der defekten Teile (gesetzlicher Anspruch).
 
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Keine Ahnung was du hier sagen willst, aber gleichgültig ob der Lautsprecher bei Übergabe des iPhones funktioniert hat, wenn er innerhalb der ersten 6 Monate nicht mehr funktioniert muss der Hersteller den Lautsprecher reparieren

Unter Garantie schon, eben zu den Hersteller-Garantiebedingungen. Nicht unter der Gewährleistung, wenn der Hersteller so wie hier der Händler ist. Denn wenn du dem sagst, dass du eine Reparatur via Gewährleistung forderst und dass der Schaden beim Kauf nicht vorlag, muss der Händler nichts machen. Warum das so schwer zu verstehen ist?
 
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